Bis vor Kurzem haben Autohersteller die Klimaanlagen sämtlicher Modelle mit dem Kältemittel R134a befüllt. Und selbst wenn bei neuen Pkw mittlerweile ein Nachfolger zum Einsatz kommt: Nach wie vor sind Millionen Personenwagen im Fall von Wartung oder Reparatur der Klimaanlage auf eben dieses Kältemittel angewiesen. Das betrifft auch fast alle Transporter sowie sämtliche Lkws, Busse, Land- und Baumaschinen. Die EU plant nun, den Import des Kältemittels drastisch zu reduzieren – mit spürbaren Konsequenzen für den Verbraucher im Alltag. Das Fachmedium „kfz-betrieb“ klärt in der aktuellen Ausgabe auf und beleuchtet Probleme und Folgen.
 
Die EU möchte die Verwendung von „F“-Gasen wie R134a stark reduzieren. In Folge reglementiert sie drastisch den Import dieser Produkte. Ab diesem Jahr bis 2020 möchte die Union den Import um 37 Prozent reduzieren. Doch bereits im vergangenen Jahr war es nicht nur auf dem deutschen Servicemarkt zu erheblichen, teils wochenlangen Lieferengpässen gekommen. Dabei wurde der Import in diesem Fall lediglich um sieben Prozent gedrosselt. In der Folge verteuerte sich das „F“-Gas R134a im letzten Jahr um das Vier- bis Fünffache.

Eine Lösung für bereits im Markt befindliche Automobile ist nicht vorhanden. Zwar gibt es mit R1234yf eine Alternative, doch dieses Kältegas können nur Fahrzeuge nutzen, die ab Werk darauf abgestimmt sind. Ein nachträglicher Austausch ist mindestens problematisch. Denn anders als das alte ist das neue Gas als „brennbar“ eingestuft. Das alte einfach durch dieses zu ersetzen wäre also riskant bis fahrlässig.

„In der Entscheidung, ob das neue Kältemittel in ‚alte‘ Fahrzeuge eingefüllt werden kann und darf, war lange nicht einmal die Zuständigkeit geklärt. Die oberste nationale Verkehrssicherheitsbehörde, das KBA, sieht sich nur für die Sicherheit neu zuzulassender Automobile zuständig. Auch die Fahrzeughersteller sehen die Dringlichkeit des Problems nicht“, erläutert Steffen Dominsky, Redakteur Ressort Service und Technik von „kfz-betrieb“: „Damit liegt es an den entsprechenden Behörden der jeweiligen Bundesländer. Diese haben aber einerseits nicht die Kompetenz, solch eine technisch anspruchsvolle Entscheidung zu treffen. Andererseits droht aus nationaler Sicht ein Wildwuchs an Regelungen, in dem keiner mehr den Überblick behalten kann. Es besteht also dringender Handlungsbedarf, sonst dürften im heißen Sommer vielen Autofahrern die Schweißperlen im Gesicht stehen.“ 

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