So bleiben die Ausgleichzahlungen für die Hebammenausbildung umsatzsteuerfrei
Krankenhäuser und freiberufliche Hebammen, die Ausgleichzahlungen für die Durchführung des berufspraktischen Teils des Hebammenstudiums bekommen, müssen dafür keine Umsatzsteuer zahlen. Hintergrund: Wer Ausgleichzahlungen erhält Vor zwei Jahren wurde die Ausbildung von Hebammen neu strukturiert und akademisiert. Seitdem gilt: Wer Hebamme Weiterlesen







