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	<title>Firma Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Autor bei Presse Control</title>
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	<description>Deutschland, Österreich oder Schweiz – Wir machen Pressearbeit</description>
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	<title>Firma Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Autor bei Presse Control</title>
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		<title>Keine Freistellung für Nord Stream 2 von der Regulierung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Firma Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 May 2020 09:09:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bundesnetzagentur hat heute den Antrag der Nord Stream 2 AG auf Freistellung von der Regulierung des im deutschen Hoheitsgebiet verlaufenden Teils der Nord Stream 2 abgelehnt.  Leitung nicht fertiggestellt Der im deutschen Hoheitsgebiet verlaufende Teil einer Gasverbindungsleitung mit Drittstaatenbezug <a href="https://www.presse-control.de/2020/05/15/keine-freistellung-fuer-nord-stream-2-von-der-regulierung/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Weiterlesen</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-control.de/2020/05/15/keine-freistellung-fuer-nord-stream-2-von-der-regulierung/" data-wpel-link="internal">Keine Freistellung für Nord Stream 2 von der Regulierung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-control.de" data-wpel-link="internal">Presse Control</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die Bundesnetzagentur hat heute den Antrag der Nord Stream 2 AG auf Freistellung von der Regulierung des im deutschen Hoheitsgebiet verlaufenden Teils der Nord Stream 2 abgelehnt. </p>
<p><b>Leitung nicht fertiggestellt</b></p>
<p>Der im deutschen Hoheitsgebiet verlaufende Teil einer Gasverbindungsleitung mit Drittstaatenbezug kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen von den Regulierungsvorgaben freigestellt werden. Erforderlich hierfür ist, dass die Gasverbindungsleitung vor dem 23. Mai 2019 fertiggestellt war. </p>
<p>Da die Nord Stream 2 zum 23. Mai 2019 noch nicht komplett verlegt war, hat die Bundesnetzagentur den Antrag der Nord Stream 2 AG auf Freistellung abgelehnt. Die Nord Stream 2 unterliegt somit mit einer Inbetriebnahme den deutschen Regulierungsvorgaben und den europäischen Regelungen zur Entflechtung, zum Netzzugang und zur Kostenregulierung.</p>
<p>Die zuständige Beschlusskammer der Bundesnetzagentur versteht den Begriff der Fertigstellung baulich-technisch. Die Antragstellerin vertritt hingegen ein wirtschaftlich- funktionales Verständnis und knüpft dafür an die zeitlich weit vor dem 23. Mai 2019 liegende Investitionsentscheidung an.</p>
<p>Die Nord Stream 2 AG hat die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen und die heute getroffene Entscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen.</p>
<p><b>Stellungnahmen im Verfahren</b></p>
<p>Für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestand die Möglichkeit, den Antrag der Nord Stream 2 AG nebst Anlagen zu prüfen und eine Stellungnahme abzugeben. Die Konsultationsbeiträge wurden im Beschluss berücksichtigt. Selbiges gilt für die gemeinsame Stellungnahme der PGNiG S.A. und die PGNiG Supply &amp; Trading GmbH, die auf Antrag mit Beschluss vom 18. März 2020 zum Verfahren beigeladen worden waren. </p>
<p>Keiner der Mitgliedstaaten folgt bezüglich des Begriffs der Fertigstellung der Argumentation der Nord Stream 2 AG. Selbiges gilt für die Beigeladenen.</p>
<p><b>Hintergrund</b></p>
<p>Mit der Änderung der Gasrichtlinie 2009/73/EG erstrecken sich die europäischen Regulierungsvorgaben auch auf Verbindungsleitungen zwischen einem Mitgliedstaat und einem Drittstaat. Die neuen europäischen Vorgaben wurden im Energiewirtschaftsgesetz umgesetzt. Dieses trat am 12. Dezember 2019 in Kraft.</p>
<p>Unter den Voraussetzungen des neuen § 28b Energiewirtschaftsgesetz, ist der im deutschen Hoheitsgebiet verlaufende Teil einer Gasverbindungsleitung mit Drittstaatenbezug von den Regulierungsvorgaben freizustellen, sofern diese zum Stichtag fertiggestellt wurde und die weiteren Voraussetzungen nach Abs. 1 der Vorschrift vorliegen.</p></div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Bundesnetzagentur f&uuml;r Elektrizit&auml;t, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen<br />
Tulpenfeld 4<br />
53113 Bonn<br />
Telefon: +49 (228) 14-0<br />
Telefax: +49 (228) 14-8872<br />
<a href="http://www.bundesnetzagentur.de" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">http://www.bundesnetzagentur.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Fiete Wulff<br />
Leiter Presse und &Ouml;ffentlichkeitsarbeit<br />
Telefon: +49 (228) 14-9921<br />
E-Mail: &#112;&#114;&#101;&#115;&#115;&#101;&#115;&#116;&#101;&#108;&#108;&#101;&#064;&#098;&#110;&#101;&#116;&#122;&#097;&#046;&#100;&#101;
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                        <a href="https://www.pressebox.de/newsroom/bundesnetzagentur-fuer-elektrizitaet-gas-telekommunikation-post-und-eisenbahnen" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Alle Meldungen von Bundesnetzagentur f&uuml;r Elektrizit&auml;t, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen</a>
                    </li>
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<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
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			</item>
		<item>
		<title>Zeitraum für notwendige Marktraumumstellung L-Gas auf H-Gas wird wegen Corona-Krise ausgeweitet</title>
		<link>https://www.presse-control.de/2020/04/01/zeitraum-fuer-notwendige-marktraumumstellung-l-gas-auf-h-gas-wird-wegen-corona-krise-ausgeweitet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Apr 2020 13:34:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energie- / Umwelttechnik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In Deutschland läuft seit 2014 die so genannte Marktraumumstellung, eine Umstellung von privaten und Industriekunden von niederkalorischem Gas (L-Gas) auf hochkalorisches Gas (H-Gas). Sie ist erforderlich, weil die Förderung von L-Gas in den Niederlanden stark rückläufig ist und deutsche Kunden <a href="https://www.presse-control.de/2020/04/01/zeitraum-fuer-notwendige-marktraumumstellung-l-gas-auf-h-gas-wird-wegen-corona-krise-ausgeweitet/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Weiterlesen</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">In Deutschland läuft seit 2014 die so genannte Marktraumumstellung, eine Umstellung von privaten und Industriekunden von niederkalorischem Gas (L-Gas) auf hochkalorisches Gas (H-Gas). Sie ist erforderlich, weil die Förderung von L-Gas in den Niederlanden stark rückläufig ist und deutsche Kunden das L Gas zukünftig nicht mehr zur Verfügung gestellt bekommen können. Für die Umstellung auf H-Gas aus anderen Bezugsquellen müssen in Haushalten, Gewerbe- und Industriebetrieben Gasgeräte an die veränderte Gasqualität angepasst werden. In den vergangenen Jahren wurden bereits rund 500.000 Gasgeräte angepasst, für dieses Jahr sind etwa 400.000 Anpassungen vorgesehen. </p>
<p>Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und die Bundesnetzagentur erreichen zunehmend Mitteilungen, dass in Haushalten und Gewerbebetrieben für die Marktraumumstellung erforderliche Anpassungsarbeiten aufgrund der derzeitigen Einschränkungen des täglichen Lebens immer schwieriger durchzuführen sind. So haben eine zunehmende Anzahl von Monteuren keinen Zugang mehr zu den anzupassenden Gasgeräten. Auch ist ein deutlich erhöhter Krankenstand bei den Unternehmen zu verzeichnen. </p>
<p>Aus Sicht des Bundes ist der von vielen betroffenen Unternehmen geäußerte Wunsch, den Prozess an die aktuelle Lage anzupassen, nachvollziehbar. </p>
<p>Die gesetzliche Verantwortung für die Marktraumumstellung liegt bei den Netzbetreibern. Sie entscheiden, ob eine Verschiebung der Umstellmaßnahmen angezeigt ist. Die Netzbetreiber schätzen die Situation in den einzelnen Regionen Deutschlands unterschiedlich ein. Teilweise halten sie es noch für möglich und vertretbar, neue Anpassungen einzuleiten. Teilweise werden sie vorerst davon absehen.</p>
<p>Aus Sicht des Bundes ist verständlich, wenn Netzbetreiber entscheiden, vorerst keine neuen Anpassungen mehr einzuleiten. In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass einmal begonnene Umstellungen geordnet zu Ende gebracht werden, um eine sichere Versorgung der Endkunden mit Gas zu jeder Zeit zu gewährleisten. </p>
<p>Wenn ein Netzbereich bereits von L- auf H-Gas umgestellt wurde, müssen die Gasverbrauchsgeräte zeitnah an die neue Gasqualität angepasst werden, damit die Betriebssicherheit dieser Geräte gewährleistet bleibt. Selbstverständlich sind die Monteure gehalten, die empfohlenen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit zu beachten.</p></div>
<div class="pb-company">
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		<item>
		<title>Bundesnetzagentur veröffentlicht Umweltbericht zum Bundesbedarfsplan</title>
		<link>https://www.presse-control.de/2020/03/18/bundesnetzagentur-veroeffentlicht-umweltbericht-zum-bundesbedarfsplan/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2020 11:51:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energie- / Umwelttechnik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bundesnetzagentur hat den Umweltbericht zum Bundesbedarfsplan für den Ausbau des Stromnetzes veröffentlicht. Damit ist das Verfahren zur Bedarfsermittlung 2019-2030 abgeschlossen. Der Umweltbericht bewertet vorausschauend die Auswirkungen von insgesamt 95 Stromleitungen, die für eine sichere Versorgung in Deutschland notwendig sind. <a href="https://www.presse-control.de/2020/03/18/bundesnetzagentur-veroeffentlicht-umweltbericht-zum-bundesbedarfsplan/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Weiterlesen</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-control.de/2020/03/18/bundesnetzagentur-veroeffentlicht-umweltbericht-zum-bundesbedarfsplan/" data-wpel-link="internal">Bundesnetzagentur veröffentlicht Umweltbericht zum Bundesbedarfsplan</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-control.de" data-wpel-link="internal">Presse Control</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die Bundesnetzagentur hat den Umweltbericht zum Bundesbedarfsplan für den Ausbau des Stromnetzes veröffentlicht. Damit ist das Verfahren zur Bedarfsermittlung 2019-2030 abgeschlossen.</p>
<p>Der Umweltbericht bewertet vorausschauend die Auswirkungen von insgesamt 95 Stromleitungen, die für eine sichere Versorgung in Deutschland notwendig sind. Bewertet wurden sowohl neue Stromleitungen als auch solche, die bereits im aktuellen Bundesbedarfsplan enthalten sind. Insgesamt wurden 78 Freileitungen, sieben Erdkabel und zehn Maßnahmen im Küstenmeer geprüft.</p>
<p><b>Ergebnis der Prüfung</b></p>
<p>Nach der Umweltprüfung führen die Leitungsmaßnahmen zu voraussichtlichen Umweltauswirkungen in sehr unterschiedlichem Umfang.</p>
<p>Die Strategische Umweltprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass rund 65 Prozent aller geprüften Maßnahmen geringe Auswirkungen auf die Schutzgüter erwarten lassen. Hierbei handelt es sich überwiegend um Maßnahmen der Netzverstärkung durch Zu- oder Umbeseilungen oder kürzere Neubauten in bestehender Trasse von Freileitungen.</p>
<p>Bei knapp einem Fünftel der Maßnahmen werden hohe oder sehr hohe Umweltauswirkungen erwartet. Dies betrifft insbesondere längere Neubaumaßnahmen, Erdkabel und viele Anbindungsleitungen von Offshore-Windparks, die die Schutzgebiete des hoch empfindlichen Wattenmeers queren.</p>
<p>Der Umweltbericht enthält Alternativen, sowohl zu den Netzentwicklungsplänen als Ganzem als auch zu einzelnen Maßnahmen. Durch den Vergleich von Alternativen können die Betroffenen vor Ort maßgebliche Unterschiede in den Auswirkungen der Alternativen erkennen und nachvollziehen.</p>
<p><b>Umfangreiche Beteiligung</b></p>
<p>Der Bedarfsermittlung und der Erstellung des Umweltberichts ging eine zehnwöchige Beteiligung der Öffentlichkeit voraus. Es wurde außerdem eine grenzüberschreitende Beteiligung Dänemarks durchgeführt. Aus der Öffentlichkeit und von Behörden gingen über 800 Stellungnahmen ein, die zu einer Überprüfung der Bewertungen im Umweltbericht beigetragen haben.</p>
<p><b>Hintergrund</b></p>
<p>Der Umweltbericht bildet mit dem bestätigten Netzentwicklungsplan die Grundlage für den Entwurf eines Bundesbedarfsplans. Im Bundesbedarfsplan werden die künftigen Höchstspannungsleitungen aufgeführt. Durch den Gesetzgeber wird deren energiewirtschaftliche Notwendigkeit und vordringlicher Bedarf verbindlich festgestellt.</p>
<p><b>Weitere Informationen zum Umweltbericht</b><br />
<a href="http://www.netzausbau.de/2019-2030-nep-ub" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">www.netzausbau.de/2019-2030-nep-ub</a></p>
<p><b>Erklärende Filme zum Stromnetzausbau</b><br />
<a href="https://https//www.youtube.com/watch?v=j8-o-Ekz4T8&amp;feature=youtu.be" class="bbcode_url" data-wpel-link="external" rel="nofollow">https://www.youtube.com/watch?v=j8-o-Ekz4T8&amp;feature=youtu.be</a></div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
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                    </li>
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                        <a href="https://www.pressebox.de/newsroom/bundesnetzagentur-fuer-elektrizitaet-gas-telekommunikation-post-und-eisenbahnen" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Alle Meldungen von Bundesnetzagentur f&uuml;r Elektrizit&auml;t, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen</a>
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