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	<title>Firma ECOVIS RTS BW Steuerberatungsgesellschaft, Autor bei Presse Control</title>
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	<description>Deutschland, Österreich oder Schweiz – Wir machen Pressearbeit</description>
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	<title>Firma ECOVIS RTS BW Steuerberatungsgesellschaft, Autor bei Presse Control</title>
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	<item>
		<title>Den Firmenwagen ohne Fahrtenbuch und ohne 1 %-Regelung nutzen – ist das zu schön, um wahr zu sein?</title>
		<link>https://www.presse-control.de/2024/09/03/den-firmenwagen-ohne-fahrtenbuch-und-ohne-1-regelung-nutzen-ist-das-zu-schoen-um-wahr-zu-sein/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ECOVIS RTS BW Steuerberatungsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Sep 2024 06:33:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Haben Sie auch schon davon gehört, dass Sie Ihren Firmenwagen ohne lästiges Führen eines Fahrtenbuchs und ohne 1 %-Versteuerung privat nutzen können? Immer wieder taucht diese Debatte in den Social Media auf. Aber gibt es diese Steuerlücke tatsächlich oder nur <a href="https://www.presse-control.de/2024/09/03/den-firmenwagen-ohne-fahrtenbuch-und-ohne-1-regelung-nutzen-ist-das-zu-schoen-um-wahr-zu-sein/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Weiterlesen</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-control.de/2024/09/03/den-firmenwagen-ohne-fahrtenbuch-und-ohne-1-regelung-nutzen-ist-das-zu-schoen-um-wahr-zu-sein/" data-wpel-link="internal">Den Firmenwagen ohne Fahrtenbuch und ohne 1 %-Regelung nutzen – ist das zu schön, um wahr zu sein?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-control.de" data-wpel-link="internal">Presse Control</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Haben Sie auch schon davon gehört, dass Sie Ihren Firmenwagen ohne lästiges Führen eines Fahrtenbuchs und ohne 1 %-Versteuerung privat nutzen können? Immer wieder taucht diese Debatte in den Social Media auf. Aber gibt es diese Steuerlücke tatsächlich oder nur vermeintlich? Wem kann man glauben und was steckt dahinter?</b></p>
<p><b>Wir bringen Licht ins Dunkel und erklären Ihnen aus unserer Expertensicht als Steuerberater, wie dieses Verfahren ablaufen muss, damit der Traum wahr wird.</b></p>
<p>Das Steuermodell im Detail</p>
<p>Die Basis dieses Konstrukts bildet der private Kauf eines Pkw. Dieser wird dann beispielsweise zu 90 Prozent an das Unternehmen vermietet, das den Firmenwagen nutzt. Dabei ist die Rechtsform des Unternehmens unerheblich – vom kleinen Einzelunternehmen bis zur Kapitalgesellschaft.</p>
<p>Im Unternehmen wird das zu 90 Prozent gemietete Fahrzeug ausschließlich für betriebliche Fahrten eingesetzt. Die verbleibenden 10 Prozent nutzt der Vermieter. Nun kommt der Clou: Die private Pkw-Nutzung des Mieters fällt in den Topf der 10-prozentigen Fahrzeugnutzung des Vermieters.</p>
<p>Doch gehen wir noch einmal einen Schritt zurück und betrachten alles ganz genau:</p>
<p>Schritt-für-Schritt-Anleitung: So funktioniert das Steuermodell</p>
<p><b>1. Der Fahrzeugkauf durch eine „unbeteiligte“ Person</b></p>
<p>Eine „unbeteiligte“ Person (Ehepartner/-in, erwachsene Kinder, GmbH-Gesellschafter/-in) kauft das gewünschte Fahrzeug. Wir nennen diese Person ab jetzt Vermieter.</p>
<p><b>2. Die Vermietung an das Unternehmen</b></p>
<p>Der Vermieter vermietet das Fahrzeug zu marktüblichen Bedingungen an ein Unternehmen. Hierfür ist ein Mietvertrag erforderlich, der u. a. Folgendes enthalten sollte:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>eine feste Vertragslaufzeit, z. B. drei Jahre</li>
<li>mehrere einseitig dem Mieter vorbehaltene stillschweigende Verlängerungsoptionen</li>
<li>die Übernahme der anfallenden Reparaturen und der laufenden Kosten durch den Mieter</li>
</ul>
<p><b>3. Vorteile für den Vermieter</b></p>
<p>Der Vermieter kann nun zwei Vorteile für sich in Anspruch nehmen:</p>
<ol class="bbcode_list">
<li>Der Vermieter erwirbt den PKW in seinem Privatvermögen und kann die Abschreibung des Fahrzeugs steuerlich geltend machen, allerdings nur in Höhe des vermieteten Anteils.</li>
<li>Die Mieteinnahmen wären grundsätzlich als sonstige Einkünfte zu versteuern. Sonstige Einkünfte bleiben jährlich bis 256 Euro steuerfrei. Liegt der anzusetzende Mietpreis aber höchstens 256 Euro über dem jährlichen, steuerlich abziehbaren Abschreibungsbetrag, entstehen keine Einkommensteuern aus der Vermietung. Bitte schauen Sie sich das Rechenbeispiel unten zur Verdeutlichung an.</li>
</ol>
<p><b>4. Abgrenzung der betrieblichen Fahrten</b></p>
<p>Was passiert nun mit der 1 %-Regelung und dem Fahrtenbuch? Im Normalfall würde der Unternehmer den gemieteten Firmenwagen auch für Privatfahrten nutzen. Daraufhin würde das übliche Verfahren mit der 1 %-Regelung oder alternativ der Führung eines Fahrtenbuchs folgen, um so den Anteil der privaten Fahrten zu ermitteln.</p>
<p>In dem abweichenden Vorgehen, das wir in diesem Artikel betrachten, wird der Firmenwagen aber nur in dem Umfang gemietet, der den betrieblichen Fahrten entspricht. Somit beschränkt sich die Nutzung des Firmenwagens zwangsläufig nur auf betriebliche Fahrten. Die Versteuerung der Privatnutzung entfällt; weder die 1 %-Regelung noch die Fahrtenbuchmethode sind anzuwenden.</p>
<p><b>5. Abgrenzung der privaten Fahrten</b></p>
<p>Dem Vermieter (Fahrzeughalter) steht noch ein Nutzungsanteil von 10 Prozent zu. Hierbei könnte es sich beispielsweise um die Ehefrau des Mieters handeln. Sie überlässt nun das Fahrzeug im Rahmen ihres Nutzungsanteils (der 10 Prozent) ihrem Ehemann für dessen Privatfahrten.</p>
<p><b>6. Verkauf des Autos</b></p>
<p>Wird der Pkw nach Ablauf der Mietdauer (i. d. R. nach mehr als fünf Jahren) veräußert, muss ein Verkaufsgewinn nicht versteuert werden. Denn das Fahrzeug ist dem ertragsteuerlichen Privatvermögen des Vermieters zugeordnet. Und dieses unterliegt außerhalb der Spekulationsfristen keiner Versteuerung.</p>
<p><b>Wie funktioniert das Steuersparmodell in der Praxis? Nachfolgend eine Beispielrechnung:</b></p>
<p>Gekauft wird ein Auto zum Preis von 36.000 Euro netto, das von der Ehefrau an den Unternehmer vermietet wird. Die Mietnutzung wird vertraglich auf 90 Prozent betriebliche Fahrten und 10 Prozent Privatnutzung durch die Vermieterin festgeschrieben. Die Miete und anfallende Kosten für das Fahrzeug werden als Betriebsausgaben geltend gemacht und wirken sich gewinnmindernd für das Unternehmen aus.</p>
<p>Die Ehefrau schreibt den Pkw über sechs Jahre mit jeweils 5.400 Euro (= 90 Prozent der Gesamtabschreibung aufgrund 90-prozentiger betrieblicher Nutzung) ab. Sie erzielt Mieteinnahmen in Höhe von 5.650 Euro pro Jahr. Abzüglich 5.400 Euro Abschreibung verbleiben 250 Euro Überschuss. Die Steuerfreigrenze von 256 Euro bleibt somit unterschritten.</p>
<p>Wird das Auto nach sechs Jahren für 10.000 Euro verkauft, fallen auf den Verkaufsgewinn keine Steuern an, da sich das Fahrzeug im Privatbesitz befindet. Bei einem unterstellten Steuersatz von 40 Prozent auf der Seite des Unternehmers bleiben also 4.000 Euro Ersparnis.</p>
<p><b>Blicken wir auf die gesamte steuerliche Situation, zeigt sich folgende Schlussrechnung:</b></p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Der Unternehmer macht sechs Jahre Mietkosten für das Fahrzeug als Betriebsausgaben geltend, diese wirken sich bei einem unterstellten Steuersatz von 40 Prozent in Höhe von 13.560 Euro (6 Jahre × 5.650 Euro) als Ersparnis aus.</li>
<li>Die Ehefrau erhält die Miete als sonstige Einkünfte und rechnet die Abschreibung gegen, sodass 250 Euro Überschuss im Jahr verbleiben (= 0 Euro Ertragsteuer).</li>
<li>Bei einem Verkauf des Fahrzeugs aus dem Privatvermögen wird keine Einkommensteuer fällig, es werden 4.000 Euro Steuern gespart, ausgehend von einem Verkaufspreis von 10.000 Euro und einem unterstellten Steuersatz von 40 Prozent.</li>
</ul>
<p>In der Zusammenrechnung der gesparten Steuern und dem steuerfreien Verkaufserlös ergibt sich ein Gesamtbetrag in Höhe von 27.560 Euro, sodass der Pkw für knapp 8.500 Euro Geldaufwand (ohne Reparatur und anfallende laufende Kosten) sechs Jahre gefahren wurde.</p>
<p>Umsatzsteuerliche Aspekte wurden nicht dargestellt.</p>
<p>Wird das Fahrzeug durch die Vermieterin geleast, entfällt der Vorteil des Veräußerungsgewinns.</p>
<p><b>Wo liegen die Vor- und Nachteile dieses Modells?<br />
Unser Fazit:</b></p>
<p>Das Steuersparmodell klingt super, ist aber nicht ohne Risiken, Aufwand und Kosten umsetzbar. Die Höhe der betrieblichen Fahrzeugnutzung – im vorliegenden Beispiel 90 Prozent – müssen Sie belegen. In den Social Media wird hier das Führen eines Fahrtenbuchs über einen Zeitraum von nur drei Monaten proklamiert – und dann nie wieder. Ob dies im Einzelfall seitens der Finanzverwaltung akzeptiert wird, kann nicht garantiert werden. Daher bleibt das Risiko eines Einspruchs- oder Klageverfahrens bestehen.</p>
<p>Ebenso erfordert die Gestaltung des Mietvertrags zwischen Ihnen als Unternehmerin oder Unternehmer und einer „unbeteiligten“ Privatperson zwingend die Fremdüblichkeit sowie den nachweisbaren Vollzug der im Mietvertrag gesetzten Vereinbarungen. Die Mieten müssen regelmäßig fließen. Hinzu kommt, dass die Vermietungseinkünfte dem Finanzamt gegenüber erklärt werden müssen. Diesen Aufwand sollten Sie ebenfalls berücksichtigen.</p>
<p>Außerdem sollten Sie umsatzsteuerliche Aspekte bei dieser Gestaltung ebenfalls beachten. Wir haben sie aus Vereinfachungsgründen nicht dargestellt.</p>
<p><b>Möchten Sie dieses noch nicht sehr verbreitete Modell umsetzen, empfehlen wir Ihnen, die kritischen Ansatzpunkte durch uns prüfen zu lassen. <a href="https://www.rtskg.de/standorte.html" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Wir beraten Sie dazu gerne!</a></b></p>
<p>Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.</p>
<p>Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart</p></div>
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<ul>
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                    </li>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Familienstiftung: nachhaltige Vermögenssicherung über Generationen</title>
		<link>https://www.presse-control.de/2024/08/23/die-familienstiftung-nachhaltige-vermoegenssicherung-ueber-generationen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ECOVIS RTS BW Steuerberatungsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Aug 2024 05:37:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[baden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine Familienstiftung bietet nicht nur nachhaltige Vermögenssicherung über Generationen hinweg, sondern auch steuerliche Vorteile. Erfahren Sie, wie die laufende Besteuerung der Stiftung funktioniert und welche Steuersätze gelten. Definition und Grundlagen  Neben den gemeinwohlfördernden Stiftungen aus den Bereichen Gemeinnützigkeit, Religion oder <a href="https://www.presse-control.de/2024/08/23/die-familienstiftung-nachhaltige-vermoegenssicherung-ueber-generationen/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Weiterlesen</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-control.de/2024/08/23/die-familienstiftung-nachhaltige-vermoegenssicherung-ueber-generationen/" data-wpel-link="internal">Die Familienstiftung: nachhaltige Vermögenssicherung über Generationen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-control.de" data-wpel-link="internal">Presse Control</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Eine Familienstiftung bietet nicht nur nachhaltige Vermögenssicherung über Generationen hinweg, sondern auch steuerliche Vorteile. Erfahren Sie, wie die laufende Besteuerung der Stiftung funktioniert und welche Steuersätze gelten.</p>
<p><b>Definition und Grundlagen </b></p>
<p>Neben den gemeinwohlfördernden Stiftungen aus den Bereichen Gemeinnützigkeit, Religion oder Mildtätigkeit, gibt es auch losgelöste Stiftungsformen ohne einkommensteuerliche Privilegierung: beispielsweise die Familienstiftung.  </p>
<p>Sie ist gesetzlich nicht definiert. Es handelt sich um eine juristische Person ohne Gesellschafter oder Mitglieder. Sie fasst Vermögen für einen bestimmen Zweck auf unbestimmte Dauer zusammen. Im Gegensatz zu anderen Unternehmensformen ist sie eigentümerlos und gehört sich selbst. Ihr Hauptzweck ist die Förderung des Familienwohls, denn das Stiftungsvermögen bzw. die daraus erwirtschafteten Erträge sollen der Versorgung der Familie und der Angehörigen zugutekommen. Eine Familienstiftung kann verschiedenste Vermögensarten besitzen, etwa Geldanlagen, Wertpapiere, Grundstücke, Gebäude, Kunst, Unternehmensanteile u. v. m. </p>
<p><b>Gründe und Wesen der Familienstiftung </b></p>
<p><b>Gründe für die Errichtung einer Familienstiftung </b></p>
<p>Doch warum kann die Errichtung einer Familienstiftung sinnvoll sein? Die Beweggründe sind vielfältig: </p>
<ul class="bbcode_list">
<li><b>Erhalt des Vermögens und Vermeidung von Liquiditätsabflüssen:</b> Familienstiftung verhindert, dass das Vermögen im Laufe der Zeit zersplittert und abfließt, bspw. durch Erbgänge oder Scheidungen.</li>
<li><b>Abwendung der Zerschlagung des Vermögens und Ausschluss von Streitigkeiten unter den Erben, </b>denn die Angehörigen halten kein direktes Vermögen, welches sie verkaufen könnten. </li>
<li><b>Schutz vor Schulden der Familienmitglieder: </b>Da die Familienmitglieder keine Eigentümer sind, ist das Stiftungsvermögen vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt.</li>
<li><b>Absicherung der Familienangehörigen </b></li>
<li><b>Ertragsteuerliche Vorteile im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen </b></li>
</ul>
<p><b>Wesen der Familienstiftung </b></p>
<p>Die rechtsfähige Familienstiftung ist eine eigenständige Rechtspersönlichkeit, die mithilfe des ihr zugewendeten Vermögens den Willen des Stifters dauerhaft verwirklicht und das Wohl der Familie fördert. Sie hat keine Mitglieder oder Anteilseigner und ist daher in ihrem Bestand über Generationen hinweg von Erbgängen unabhängig und kann nicht veräußert werden. </p>
<p>Das eingebrachte Vermögen, das auch in Unternehmensbeteiligungen bestehen kann, ist vor Zersplitterung geschützt und bleibt stets im Eigentum der Stiftung. Der Stifter kann außerdem seine Wertvorstellungen und Prinzipien in der Satzung festlegen und somit die langfristige Vermögensverwaltung in seinem Sinne erreichen. </p>
<p><b>Errichtung einer Familienstiftung </b></p>
<p>Die Familienstiftung kann entweder zu Lebzeiten des Stifters oder nach dessen Tod gegründet werden.</p>
<p><b>1. Lebzeitige Errichtung </b></p>
<p>Die lebzeitige Errichtung der Familienstiftung erfolgt durch Abschluss eines schriftlichen Stiftungsgeschäfts und die Erstellung der Stiftungssatzung. Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige Stiftungsbehörde am Sitz der Stiftung; in Baden-Württemberg sind dies die Regierungspräsidien. </p>
<p>Im Stiftungsgeschäft werden der Stiftungszweck, der Name, der Sitz, die Organe und deren Organisation sowie insbesondere die Satzung der Stiftung festgelegt. Da eine Stiftung auf einen dauerhaften Bestand ausgerichtet ist, bedarf es einer besonders vorausschauenden Gestaltung der Satzung, um die nötige Basis und Flexibilität zu schaffen. So kann die Stiftung auch bei sich verändernden Umständen im Sinne des Stifters und zum Wohl des Vermögens und der Familie agieren. </p>
<p>Nach Anerkennung der Stiftung durch das Regierungspräsidium überträgt der Stifter das gewidmete Grundstockvermögen auf die Stiftung („Erstausstattung“). Das Vermögen scheidet damit aus dem Vermögen des Stifters aus und geht auf die Stiftung über. Vertretungsberechtigtes Organ der Stiftung ist der Stiftungsvorstand. </p>
<p>Durch das Zusammenspiel von Vorstand, Familienrat und Beirat soll in der Satzung eine wirkungsvolle interne gegenseitige Kontrolle über Generationen hinweg gewährleistet werden. Dabei spielt insbesondere die Besetzung der Organe, z. B. durch Einbeziehung externer Berater wie auch der Familienmitglieder, eine große Rolle. </p>
<p>Die lebzeitige Errichtung hat den Vorteil, dass der Stifter durch sein Mitwirken die Stiftung noch entscheidend prägen kann. </p>
<p><b>2. Errichtung von Todes wegen </b></p>
<p>Bei der Errichtung von Todes wegen wird die Stiftung in der Regel durch das Testament oder den Erbvertrag, also durch eine letztwillige Verfügung, ins Leben gerufen. Stiftungsgeschäft und ­-satzung sind Bestandteil der letztwilligen Verfügung. </p>
<p><b>Steuerliche Besonderheiten </b></p>
<p><b>Besteuerung des Stifters </b></p>
<p>Bringt der Stifter die Vermögenswerte unentgeltlich in die Stiftung ein, löst dies grundsätzlich keine ertragsteuerlichen Folgen beim Stifter aus. </p>
<p><b>Besteuerung der Stiftung </b></p>
<p><b>1. Erstausstattung</b> </p>
<p>Bei der Übertragung der Vermögenswerte auf die Stiftung, insbesondere im Rahmen der Gründung, fällt Schenkung- oder Erbschaftsteuer an. Bei der Familienstiftung ist das Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Stifter und den berechtigten Familienangehörigen (Destinatären) entscheidend. Sind dies in der „ersten Generation“ nur der Ehegatte und Abkömmlinge (Kinder, Enkel), gilt die günstige Steuerklasse I. Die sich danach ergebende Steuerklasse ist auch für die Höhe des Freibetrags maßgebend. Soll der Ehepartner des Stifters neben seinen Abkömmlingen bezugsberechtigt sein, so gilt nicht der Ehegattenfreibetrag von 500.000 Euro, sondern nur der für die Kinder in Höhe von 400.000 Euro. Gehören auch künftige Generationen zu den begünstigten Destinatären, gilt nur noch der Freibetrag für Urenkel in Höhe von 100.000 Euro. </p>
<p>Diese Privilegierung gilt nur bei der Errichtung einer Stiftung, aber nicht für spätere Zustiftungen. Zustiftungen unterliegen stets der Steuerklasse III. </p>
<p><b>2. Erbersatzsteuer </b></p>
<p>Bei der Familienstiftung, bei der das Vermögen im Wesentlichen dem Interesse einer Familie dient, fällt in Zeitabständen von 30 Jahren die sogenannte Erbersatzsteuer an. Alle 30 Jahre wird ein Erbfall mit einem Vermögensübergang auf zwei Kinder fingiert. Die Erbersatzsteuer will verhindern, dass das Vermögen einer Familienstiftung über Generationen hinweg der Erbschaftsteuer entzogen wird. Die Erbersatzsteuer erstreckt sich auf das gesamte Stiftungsvermögen. </p>
<p><b>3. Laufende Besteuerung der Stiftung </b></p>
<p>Die Familienstiftung unterliegt als sonstige juristische Person des Privatrechts der Körperschaftsteuer. Der Körperschaftsteuersatz beträgt in Deutschland 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens der Stiftung. Zudem fällt auf die Körperschaftsteuer ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent an, wodurch die effektive Steuerbelastung leicht erhöht wird. </p>
<p><b>4. Besteuerung der Begünstigten (Destinatäre) </b></p>
<p>Die Leistungen der Stiftung an die Destinatäre stellen bei diesen Einnahmen aus Kapitalvermögen dar und unterliegen der Abgeltungsteuer. </p>
<p><b>Zusammenfassung </b></p>
<p>Die Familienstiftung bietet eine Vielzahl von Vorteilen für vermögende Familien und Unternehmer, insbesondere in Bezug auf den Erhalt und den Schutz des Vermögens über Generationen hinweg. Durch eine sorgfältige Planung und Gestaltung kann sie nicht nur das Familienvermögen sichern, sondern auch steuerliche Vorteile nutzen und interne Streitigkeiten vermeiden. </p></div>
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<ul>
<li>
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		<title>Grundsteuer 2025: Aktuelle Entwicklungen, Klagen und Prognosen</title>
		<link>https://www.presse-control.de/2024/03/12/grundsteuer-2025-aktuelle-entwicklungen-klagen-und-prognosen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ECOVIS RTS BW Steuerberatungsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Mar 2024 08:53:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Grundsteuer hat im vergangenen Jahr viele von uns beschäftigt. Grundsteuererklärungen wurden erstellt, beim Finanzamt eingereicht und die meisten Finanzämter haben inzwischen die Grundsteuerwert- und Messbescheide verschickt. Einige haben bereits Einspruch gegen diese Bescheide eingelegt. Doch wie ist der aktuelle <a href="https://www.presse-control.de/2024/03/12/grundsteuer-2025-aktuelle-entwicklungen-klagen-und-prognosen/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Weiterlesen</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die Grundsteuer hat im vergangenen Jahr viele von uns beschäftigt. Grundsteuererklärungen wurden erstellt, beim Finanzamt eingereicht und die meisten Finanzämter haben inzwischen die Grundsteuerwert- und Messbescheide verschickt. Einige haben bereits Einspruch gegen diese Bescheide eingelegt. Doch wie ist der aktuelle Stand?</p>
<p><b>Aktueller Stand der Klagen wegen Verfassungswidrigkeit</b></p>
<p>Die alte Grundsteuerregelung wurde 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber sollte dies im Rahmen der Grundsteuerreform 2019 ändern. Allerdings wurden inzwischen gegen das neue Gesetz zahlreiche Klagen eingereicht, und teilweise wurden bereits Urteile gefällt.</p>
<p>Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied zum Beispiel zum Bundesmodell, dass die Vollziehung der Grundsteuerwertbescheide auszusetzen sei, da ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit der Bewertungsregeln bestehen. Insbesondere äußerte es Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Gutachterausschüsse und der Datengrundlage für die Bodenrichtwerte sowie der zugrundeliegenden Bewertungsregeln. Die Verfahren sind inzwischen beim Bundesfinanzhof unter den Aktenzeichen II B 78/23 und II B 79/23 anhängig.</p>
<p><b>Zu zahlende Grundsteuer ab 2025</b></p>
<p>Die neue Grundsteuer müssen Sie erst ab dem 01.01.2025 zahlen. Ungewiss ist noch, in welcher Höhe Grundsteuerzahlungen auf Sie zukommen. Das liegt daran, dass die überwiegende Zahl der Gemeinden die Grundsteuer-Hebesätze noch nicht festgelegt hat.</p>
<p>Vom Finanzamt werden in der Regel zwei Bescheide versendet: der Grundsteuerwert- bzw. Äquivalenzwert- und der Grundsteuermessbescheid. Letzterer enthält den Grundsteuermessbetrag. Erst durch Multiplikation des pro Gemeinde individuell festgelegten Grundsteuer-Hebesatzes mit dem Grundsteuermessbetrag ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer.</p>
<p>Solange die Gemeinden noch keine Hebesätze veröffentlicht haben, ist nicht sicher, wie hoch die zu zahlende Grundsteuer ist.</p>
<p><b>Hebesätze und Aufkommensneutralität</b></p>
<p>Zwar hat der Gesetzgeber an die Gemeinden appelliert, das Grundsteueraufkommen nach der Reform aufkommensneutral zu halten. Die jährliche Analyse der Grundsteuerhebesätze von EY hat jedoch ergeben, dass viele Gemeinden ihre Hebesätze bereits 2022 – also noch vor Anwendung der neuen Regelungen – erhöht haben. Diese könnten nun getrost behaupten, sie hätten die Grundsteuer ab 2025 wie gewünscht aufkommensneutral gestaltet.</p>
<p>Einige Bundesländer haben aufkommensneutrale Hebesatz-Empfehlungen veröffentlicht, die die Bürger als Vergleich zu den tatsächlichen neuen Hebesätzen heranziehen können. Diese Empfehlungen sind jedoch nicht bindend für die Gemeinden.</p>
<p><b>Zukünftige Entwicklungen</b></p>
<p>In den elf Bundesländern mit dem Bundesmodell muss die Grundsteuererklärung alle sieben Jahre wiederholt werden, was auch zu neuen Grundsteuerwerten führen kann. Die nächste sogenannte Hauptfeststellung in ein paar Jahren sollte dann aber deutlich einfacher sein, weil die Daten der Finanzverwaltung bereits in &quot;elektronisch verwertbarer Form&quot; vorliegen.</p>
<p>Kommt es innerhalb des siebenjährigen Zeitraums bis zur neuen Abgabe der Grundsteuererklärungen zu veränderten Verhältnissen, müssen diese dem Finanzamt bis zum 31. Januar des Folgejahres angezeigt werden. Dies betrifft die Höhe des Grundsteuerwerts, die Vermögensart und die Grundstücksart.</p>
<p>Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.</p>
<p>Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart</p></div>
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<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
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                    </li>
<li>
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                    </li>
</ul></div>
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		<title>Lohnt sich eine Steuererklärung für Auszubildende und Studenten?</title>
		<link>https://www.presse-control.de/2024/03/01/lohnt-sich-eine-steuererklaerung-fuer-auszubildende-und-studenten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ECOVIS RTS BW Steuerberatungsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Mar 2024 13:11:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Abzug]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Als Auszubildender oder Student konzentrieren sich deine Gedanken vielleicht hauptsächlich auf Prüfungen, Projekte und die nächste Party. Doch während du dich durch den Dschungel des Studiums oder der Ausbildung kämpfst, gibt es eine Sache, die du nicht aus den Augen <a href="https://www.presse-control.de/2024/03/01/lohnt-sich-eine-steuererklaerung-fuer-auszubildende-und-studenten/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Weiterlesen</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Als Auszubildender oder Student konzentrieren sich deine Gedanken vielleicht hauptsächlich auf Prüfungen, Projekte und die nächste Party. Doch während du dich durch den Dschungel des Studiums oder der Ausbildung kämpfst, gibt es eine Sache, die du nicht aus den Augen verlieren solltest: deine Steuererklärung. Ja, du hast richtig gehört. Auch wenn du noch in der Ausbildung oder im Studium bist, kann eine Steuererklärung sich lohnen – und zwar mehr, als du vielleicht denkst.</p>
<p><b>Warum überhaupt eine Steuererklärung als Auszubildender oder Student?</b></p>
<p>Die meisten Menschen denken, dass Steuererklärungen nur für Berufstätige relevant sind, die ein reguläres Einkommen haben. Aber auch als Auszubildender oder Student kannst du unter bestimmten Umständen Steuern sparen oder sogar Geld zurückbekommen.</p>
<p>In manchen Fällen ist die Abgabe einer Steuererklärung auch Pflicht:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Du verdienst mit einer selbstständigen oder einer freiberuflichen Tätigkeit mehr als den <a href="https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/grundfreibetrag-was-ist-das.html" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Grundfreibetrag</a>. (s.u.)</li>
<li>Du hast andere Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, die den jährlichen Grundfreibetrag überschreiten.</li>
<li>Du hast Lohn oder Gehalt gleichzeitig, also nebeneinander von mehreren Arbeitgebern erhalten.</li>
</ul>
<p><b>1. Rückzahlung von zu viel gezahlten Steuern</b></p>
<p>Wusstest du, dass du möglicherweise zu viel Steuern zahlst? Als Auszubildender oder Student verdienst du vielleicht nicht viel Geld, aber das heißt nicht, dass du keine Steuern zahlst. Oft werden Steuern automatisch von deinem Gehalt abgezogen, und es besteht die Möglichkeit, dass zu viel abgezogen wurde. Durch eine Steuererklärung kannst du dieses Geld zurückfordern.</p>
<p>Ein zu versteuerndes Einkommen, das unter dem Existenzminimum (= dem Grundfreibetrag) liegt, wird keiner Einkommensteuer unterworfen. Insgesamt geht der deutsche Staat davon aus, dass Alleinstehende im Jahr 2024 einen Betrag von <b>11.604 € im Jahr</b> (2023: 10.908 €) zum Leben benötigen. Für Verheiratete verdoppelt sich der <b>Grundfreibetrag auf 23.208 €</b>. Liegt Dein Einkommen unter diesen Beträgen, wird es gar nicht erst der Einkommensteuer unterworfen.</p>
<p><b>2. Absetzbare Ausgaben</b></p>
<p>Liegt Dein Einkommen über dem Grundfreibetrag und wurde Steuer einbehalten, so stellt sich die Frage, was Du an Ausgaben geltend machen kannst. So gibt es einen Werbungskostenpauschbetrag, denn Du immer in der Höhe abziehen kannst, unabhängig davon, ob Du tatsächlich Ausgaben hattest.</p>
<p><b>Dieser beträgt derzeit 1.230 €.</b></p>
<p>Wenn Deine tatsächlichen Ausgaben über diesem Pauschbetrag von 1.230 € liegen, dann kannst Du auch die tatsächlich angefallenen Kosten ansetzen, allerdings sind dafür Belege erforderlich. Hierzu gehören beispielsweise Studiengebühren, Fachliteratur, Fahrtkosten zur Uni oder Ausbildung, Arbeitsmittel wie Laptop (dieser kann je nach Preis eventuell nicht auf einmal in Ansatz gebracht werden, sondern man muss ihn über seine Nutzungsdauer verteilen) oder Fachbücher, sowie Miete und Verpflegungskosten bei doppelter Haushaltsführung. Diese Ausgaben können deine Steuerlast verringern und dir somit Geld sparen.</p>
<p><b>3. Berufsausbildungskosten</b></p>
<p>Besonders als Auszubildender können Ausgaben im Zusammenhang mit deiner Ausbildung steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Fachliteratur oder Kursgebühren.</p>
<p><b>Wie fange ich an?</b></p>
<p>Der Gedanke, eine Steuererklärung einzureichen, mag auf den ersten Blick überwältigend erscheinen, aber keine Sorge, du musst das nicht alleine durchstehen. Es gibt viele Ressourcen und professionelle Hilfe, die dir dabei helfen können, deine Steuererklärung korrekt und effizient einzureichen.</p>
<p><b>Fazit</b></p>
<p>Eine Steuererklärung mag zwar zunächst nach viel Aufwand klingen, aber sie kann sich für Auszubildende und Studenten definitiv lohnen. Ob es darum geht, zu viel gezahlte Steuern zurückzufordern oder Ausgaben abzusetzen – es gibt viele Möglichkeiten, wie du als Auszubildender oder Student von Steuervorteilen profitieren kannst. Also mach dich schlau, nutze alle verfügbaren Ressourcen und vergiss nicht, dich für unser kostenloses <a href="https://www.rtskg.de/service/news/beitrag/steuererklaerung-fuer-auszubildende-und-studierende-07-03-2024.html" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Online-Seminar</a> anzumelden, um noch mehr Tipps und Tricks zu erfahren. Es könnte sich als lohnende Investition in deine Zukunft erweisen!</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die ECOVIS RTS BW Steuerberatungsgesellschaft GmbH &amp; Co. KG</div>
<p>RTS vereint Steuerberater, Wirtschaftspr&uuml;fer, Unternehmensberater sowie Rechtsanw&auml;lte unter einem Dach. </p>
<p>Ihren Mandanten bietet RTS pers&ouml;nliche Beratung und Betreuung auf kurzem Weg ebenso an, wie die Expertise von Fachberatern im Hintergrund. Die Bezugspersonen der Mandanten sind die Berater und das Team am Standort: nah, kompetent, pers&ouml;nlich und greifbar. </p>
<p>RTS Steuerberatungsgesellschaft GmbH &amp; Co. KG geh&ouml;rt mit rund 60 Standorten und etwa 1.100 Mitarbeitenden zu den marktf&uuml;hrenden Steuerberatungsgesellschaften in Baden-W&uuml;rttemberg. </p>
<p>RTS baut aktuell auf die nachhaltige Unterst&uuml;tzung ihrer Mandanten auf dem Weg aus der Corona-Krise. Als langj&auml;hriger DATEV-Referenzpartner ist die Mithilfe bei der kontinuierlichen Softwareweiterentwicklung eine wesentliche Komponente der RTS Digitalisierungsstrategie. Um administrative Aufgaben aus den Bereichen Marketing, Personal-Recruiting, -Verwaltung, Kanzleiorganisation und IT k&uuml;mmern sich zentralisierte Fachabteilungen. Eine hausinterne Bildungseinrichtung (RTS Akademie) steht allen Mitarbeitern zur Verf&uuml;gung. Sie garantiert die fachliche Kompetenz und f&ouml;rdert soziale Skills. Hinzu kommen enge Kooperationen mit Notaren, M&amp;A-Experten, Finanz- und F&ouml;rdermittelspezialisten sowie der Zugriff auf ein weltweites Steuerberatungsnetzwerk.</p>
</div>
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		<title>Elektronische Rechnung wird ab 2025 Pflicht – die „E-Rechnung&#8220;</title>
		<link>https://www.presse-control.de/2024/02/27/elektronische-rechnung-wird-ab-2025-pflicht-die-e-rechnung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ECOVIS RTS BW Steuerberatungsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Feb 2024 09:12:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
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		<guid isPermaLink="false">https://www.presse-control.de/2024/02/27/elektronische-rechnung-wird-ab-2025-pflicht-die-e-rechnung/</guid>

					<description><![CDATA[<p>In Deutschland sollen die sogenannten E-Rechnungen im B2B-Bereich (von Unternehmen an Unternehmen) zukünftig verpflichtend sein. Lediglich Kleinbetragsrechnungen für Rechnungsbeträge unter 250 Euro, Fahrausweise sowie bestimmte steuerfreie Leistungen sollen weiterhin in Papierform möglich sein. Die genauere Ausgestaltung zur E-Rechnung befindet sich <a href="https://www.presse-control.de/2024/02/27/elektronische-rechnung-wird-ab-2025-pflicht-die-e-rechnung/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Weiterlesen</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">In Deutschland sollen die sogenannten E-Rechnungen im B2B-Bereich (von Unternehmen an Unternehmen) zukünftig verpflichtend sein. Lediglich Kleinbetragsrechnungen für Rechnungsbeträge unter 250 Euro, Fahrausweise sowie bestimmte steuerfreie Leistungen sollen weiterhin in Papierform möglich sein. Die genauere Ausgestaltung zur E-Rechnung befindet sich als Bestandteil des Wachstumschancengesetzes aktuell noch im Gesetzgebungsverfahren.</p>
<p>Anbei ein erster Überblick zum Thema E-Rechnung:</p>
<p><b>Was ist eine E-Rechnung?</b></p>
<p>Mit einer E-Rechnung werden Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt, automatisiert empfangen und weiterverarbeitet. Damit wird eine durchgehend digitale Bearbeitung von der Erstellung der Rechnung bis zur Zahlung der Rechnungsbeträge möglich.</p>
<p>Eine E-Rechnung im Sinne der Neuregelung stellt Rechnungsinhalte – anders als bei einer Papierrechnung oder bei einer Bilddatei wie PDF – in einem <b>strukturierten maschinenlesbaren</b> Datensatz dar. Dies gewährleistet, dass Rechnungen in dieser Form elektronisch</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>erstellt,</li>
<li>übermittelt,</li>
<li>empfangen</li>
<li>sowie medienbruchfrei und automatisiert weiterverarbeitet und zur Auszahlung gebracht werden können.</li>
</ul>
<p>Die zulässigen Formate sollten den Vorgaben der europäischen Norm RL 2014/55/EU entsprechen. Rechnungen nach dem „ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1“ sowie dem „XStandard- Format“ erfüllen die Voraussetzungen bereits.</p>
<p><b>Wer ist betroffen? </b></p>
<p>Die Neuregelung betrifft hauptsächlich steuerpflichtige Umsätze zwischen Unternehmern. Sowohl der Leistungsempfänger als auch der leistende Unternehmer müssen im Inland ansässig sein. Ansässigkeit im Inland erfordert Sitz, Geschäftsleitung oder eine (am betreffenden Umsatz beteiligte) Betriebsstätte im Inland; existiert kein Sitz, reichen auch Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland. Zu beachten ist, dass die E-Rechnung innerhalb von 6 Monaten auszustellen ist.</p>
<p>Wichtig: Von der Verpflichtung, elektronische Rechnungen auszustellen, wären nach derzeitigem Stand künftig auch z. B. Vermieter betroffen, die mittels Option steuerpflichtig an andere Unternehmer vermieten. Bei diesen war bisher der Mietvertrag unter gewissen Voraussetzungen als Rechnung ausreichend.</p>
<p><b>Ab wann gilt die Verpflichtung zur E-Rechnung?</b></p>
<p>Die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung gilt ab<b> 01</b><b>.01.2025</b>. Angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwands für die Unternehmen hat der Gesetzgeber jedoch Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen. Zu unterscheiden ist dabei nach Vorgaben für Rechnungsaussteller und für Rechnungsempfänger.</p>
<p><b>Für die Ausstellung von Rechnungen gilt:</b></p>
<p><b>Bis 31.12.2026</b> dürfen für in den Jahren 2025 und 2026 ausgeführte B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen übermittelt werden. Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, bleiben in diesem Zeitraum zulässig, hierfür bleibt allerdings (wie bisher) die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich.</p>
<p><b>Bis 31.12.2027</b> gelten für im Jahr 2027 ausgeführte B2B-Umsätze zwar grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie in den Jahren 2025 und 2026 (s. o.), allerdings nur dann, wenn der Rechnungsaussteller einen Vorjahresumsatz (im Jahr 2026 also) von max. 800.000 Euro hat.</p>
<p>PDF-Rechnungen können noch für zwischen dem 01.01.2026 und dem 31.12.2027 ausgeführte Umsätze erstellt werden, sofern das sogenannte „EDI-Verfahren“ genutzt wird.</p>
<p>Ab 01.01.2028 sind Papierrechnungen (in den beschriebenen Fällen) dann nicht mehr zulässig.</p>
<p><b>Für den Empfang von Rechnungen gilt:</b></p>
<p><b>Ab 01.01.2025</b> sollten Unternehmen technisch in der Lage sein, Rechnungen in den Formaten XStandard und ZUGFeRD empfangen zu können. Die Erleichterung der Verpflichtung bezieht sich ausschließlich auf die Ausstellung von Rechnungen.</p>
<p><b>Fazit</b></p>
<p>Da es sich bei der Ausstellung einer E-Rechnung in einem vorgegebenen Format um eine Verpflichtung handelt, welche vom Gesetzgeber vorgegeben wird, bringt diese Neuregelung für Unternehmen zwar Handlungsbedarf aber auch Chancen. Wie sich die Ausgestaltung dieser Verpflichtung entwickelt wird man in näherer Zukunft sehen.</p>
<p>Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.</p>
<p>Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart</p></div>
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		<title>Effektiver Schutz vor Cyber-Kriminalität: Datenschutzschulungen für Mitarbeiter und strategische Maßnahmen</title>
		<link>https://www.presse-control.de/2024/02/12/effektiver-schutz-vor-cyber-kriminalitaet-datenschutzschulungen-fuer-mitarbeiter-und-strategische-massnahmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ECOVIS RTS BW Steuerberatungsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Feb 2024 14:27:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[carl]]></category>
		<category><![CDATA[compliance]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Erfahren Sie, wie Schulungen Ihrer Mitarbeiter zum Datenschutz und zur Bekämpfung von Cyber-Kriminalität Ihr Unternehmen stärken. Warum ist Cyber-Kriminalität so gefährlich, und welche Motive treiben die Täter an? Von Hacking bis zu Deepfakes – verstehen Sie die vielfältigen Angriffsmethoden. Entdecken <a href="https://www.presse-control.de/2024/02/12/effektiver-schutz-vor-cyber-kriminalitaet-datenschutzschulungen-fuer-mitarbeiter-und-strategische-massnahmen/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Weiterlesen</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Erfahren Sie, wie Schulungen Ihrer Mitarbeiter zum Datenschutz und zur Bekämpfung von Cyber-Kriminalität Ihr Unternehmen stärken. Warum ist Cyber-Kriminalität so gefährlich, und welche Motive treiben die Täter an? Von Hacking bis zu Deepfakes – verstehen Sie die vielfältigen Angriffsmethoden. Entdecken Sie die größten Einfallstore für Cyberangriffe und warum Mitarbeiter die entscheidende Schwachstelle sind.</p>
<p><b>Warum ist Cyber-Kriminalität für ein Unternehmen so gefährlich und was sind die Motive der Täter?</b></p>
<p>Die genauen Motive können je nach Art des Angriffs und dem Täter variieren. Neben politischen und ideologischen Motiven zielt Cyber-Kriminalität darauf ab, vertrauliche Daten zu sammeln, IT-Systeme und Infrastruktur zu beschädigen oder ganze Unternehmen schlicht „lahm zu legen“ um diese finanziell zu erpressen.</p>
<p>Cyber-Kriminalität umschreibt im Wesentlichen illegale Aktivitäten auf Ebene von digitalen Technologien, gleich ob diese über das Smartphone, den Tablet oder den PC eingeschleust werden. Umgangssprachlich sind die kriminellen Handlungen bekannt als „hacking“, „phishing“, „Malware-Angriffe“ oder dem bewussten ausnutzen von „Datenlecks“. Auch künstliche Intelligenz („KI“) kann gezielt zur Cyber-Kriminalität genutzt werden. Videos und Stimmen können mittels KI gefälscht werden, bspw. in dem sie Gesichter imitieren und Stimmen täuschend echt nachahmen, sog. „voice- cloning“ oder „deepfakes“ &#8211; der Weg „rein ins“ Unternehmen ist damit ein leichter!</p>
<p><b>Was ist das größte Einfallstore für Cyber-Kriminalität?</b></p>
<p>Neben der IT-Infrastruktur selbst, stellt der Mitarbeiter die größte Bedrohung für die Datensicherheit im Unternehmen dar.</p>
<p>Cyberangriffe betreffen daher nicht nur die großen Konzerne der Weltbühne. Vielmehr sind gerade auch kleinere Unternehmen aufgrund des oftmals schwachen und auch veralteten Sicherheitsstandard und wenige, bis gar nicht geschulte Mitarbeiter ein leichtes Einfallstor für Hacker.</p>
<p><b>Wie kann dieser Bedrohung begegnet werden?</b></p>
<p>Mit Datenschutzschulungen für Mitarbeiter! Datenschutzschulungen sind ein integraler Bestandteil bei der Abwehr von Cyber-Kriminalität, da sie dazu beitragen, dass personenbezogene Daten und sensible Informationen der Unternehmen geschützt werden. Gezielte Schulungen helfen Mitarbeitern, die Bedeutung des Datenschutzes zu verstehen und wie Datenschutzvorschriften bspw. der DSGVO ihre täglichen Aufgaben &#8211; bewusst oder unbewusst &#8211; beeinflussen. Im Kern geht es um folgendes:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li><b>Vertrauen aufbauen</b>: Gutes Datenschutzmanagement stärkt das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern.</li>
<li><b>Prävention von Sicherheitsvorfällen</b>: Geschulte Mitarbeiter können dazu beitragen, Sicherheitslücken zu erkennen und zu melden, bevor sie zu ernsthaften Problemen führen.</li>
<li><b>Risikominimierung</b>: Durch die Schulung von Mitarbeitern in Datenschutzpraktiken wird das Risiko von Datenschutzverletzungen und daraus resultierenden Strafen reduziert.</li>
<li><b>Compliance</b>: Datenschutzschulungen sind oft ein gesetzliches Erfordernis. Sie stellen sicher, dass Unternehmen und ihre Mitarbeiter die Gesetze und Vorschriften einhalten.</li>
</ul>
<p><b>Was überhaupt bedeutet „Datenschutz“ &#8211; losgelöst von Paragrafen und europäischen Richtlinien?</b></p>
<p>Datenschutz unternimmt in einer digitalen Welt den Versuch, Daten, ganz gleich ob bspw. in Form von Personalien, Kreditkartennummern, Unternehmenskontakte oder Geschäftsgeheimnisse vor unbefugtem Zugriff von Dritten, derer Verarbeitung und Offenlegung zu schützen.</p>
<p>Dies schließt technische Maßnahmen ein, die sicherstellen, dass personenbezogene Informationen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vertraulich und sicher im Alltag gehandhabt und verarbeitet werden.</p>
<p>Datenschutz umfasst demnach unternehmenseigene Richtlinien, Verfahren und Technologien, die dazu dienen, die Privatsphäre der Individuen zu schützen (Stichwort: „<b>Schadenersatz</b>“) und die Einhaltung der Gesetze zu gewährleisten (Stichwort: „<b>Bußgelder</b>“).</p>
<p><b>Werden Sie jetzt aktiv, bevor es zu spät ist!</b></p>
<p>Gehen Sie jetzt gegen Cyber-Kriminalität bei Ihnen im Unternehmen vor. Bauen und entwickeln Sie kontinuierlich Ihre Datenschutzrichtlinien und implementieren Sicherheitsmaßnahmen – ein entscheidender Baustein hierfür sind <b>geschulte Mitarbeiter</b>. Lernen Sie die Möglichkeiten des RTS-Partners, der <b><a href="https://maconis-datenschutz.de/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">maconis GmbH</a></b>, jetzt kennen.</p>
<p><b>Melden Sie sich jetzt zu unserem kostenlosen Online-Seminar an!</b></p>
<p>Am <b>15.02.2024 um 19 Uhr </b>findet ein<b> Online-Seminar mit Carl Dieterich</b> statt. Darin erläutert er die neuesten Entwicklungen im Datenschutz und Compliance. </p>
<p><a href="https://www.rtskg.de/service/news/beitrag/datenschutz-und-compliance-ihr-schluessel-zum-rechtlichen-erfolg-15-02-2024.html" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Jetzt anmelden</a></div>
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		<title>Energiekosten von der Steuer absetzen – Tipps und Tricks!</title>
		<link>https://www.presse-control.de/2023/12/11/energiekosten-von-der-steuer-absetzen-tipps-und-tricks/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ECOVIS RTS BW Steuerberatungsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Dec 2023 12:56:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[anlage]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitgeber]]></category>
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		<category><![CDATA[zweitwohnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Energiekrise ist noch nicht überstanden und bei neblig-regnerischem Herbstwetter stellt sich beim Gedanken an die anstehenden Kosten für Heizung, Strom und warmes Wasser ein mulmiges Gefühl ein und man fragt sich zwangsläufig: Was kann ich tun, um meine Energiekosten <a href="https://www.presse-control.de/2023/12/11/energiekosten-von-der-steuer-absetzen-tipps-und-tricks/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Weiterlesen</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die Energiekrise ist noch nicht überstanden und bei neblig-regnerischem Herbstwetter stellt sich beim Gedanken an die anstehenden Kosten für Heizung, Strom und warmes Wasser ein mulmiges Gefühl ein und man fragt sich zwangsläufig: Was kann ich tun, um meine Energiekosten zu senken? Denn nicht nur die tatsächlichen Temperaturen in der kalten Jahreszeit, ein möglicher Anbieterwechsel oder das individuelle Heizverhalten können die Kostenbelastung beeinflussen. Auch steuerlich ist einiges möglich, um gut durch die kommende Heizperiode zu kommen. Welche Möglichkeiten es gibt, erklären wir hier:</p>
<p><b>Kann ich meine Energiekosten nun steuerlich geltend machen oder nicht?</b></p>
<p>Obwohl Kosten für die private Lebensführung grundsätzlich nicht von der Steuer absetzbar sind, gibt es doch einige Möglichkeiten der Geltendmachung.</p>
<p>Denn Energiekosten, die im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit stehen, werden von der Staatskasse unterstützt. Auch für Einkünfte aus einem Gewerbetrieb oder aus anderer selbstständiger Arbeit gibt es Steuersparmöglichkeiten. Es kommt also ganz darauf an, wofür sie heizen und Strom verbrauchen.</p>
<p><b>Energiekosten im Home-Office und dem eigenen Arbeitszimmer</b></p>
<p>Wer ab und zu im Home-Office von zu Haus aus arbeitet, kann für die Steuerjahre 2020 bis 2022 5 € pro Tag im Homeoffice an Werbungskosten ansetzten. Mit maximal 120 Tagen ist der Höchstbetrag von 600 € allerdings erreicht. Ab dem Jahr 2023 gibt es mit 6 € pro Tag sogar noch mehr. Akzeptiert werden ab 2023 maximal 210 Tage im Home-Office, was einen absetzbaren Höchstbetrag von 1.260 € ergibt.</p>
<p>Wer stattdessen seinen beruflichen Mittelpunkt im eigenen Arbeitszimmer zu Hause hat, kann auch den gesamten Raum inklusive der anteiligen Energiekosten für Heizung, Strom und Wasser als Werbungskosten geltend machen. Aber Achtung, das Finanzamt schaut hier genau hin und prüft, ob das häusliche Arbeitszimmer tatsächlich die entsprechenden Kriterien erfüllt. Wer die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer nicht im Detail nachweisen kann, darf auch eine Jahrespauschale für das Arbeitszimmer angeben, die ab 2023 der vollen Home-Office-Pauschale von 1.260 € entspricht.</p>
<p><b>Doppelte Haushaltsführung und Energiekosten</b></p>
<p>Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung an einem anderen Ort unterhält, kann die dafür anfallenden monatlichen Kosten bis zu 1.000 € in der Steuererklärung geltend machen. Um die davon anteiligen Energiekosten in der sogenannten doppelten Haushaltsführung ansetzten zu können, muss der Zweitwohnsitz aufgrund des Berufes bestehen, darf aber nicht der eigentliche Lebensmittelpunkt sein und mindestens 10 % der laufenden Kosten müssen wiederum am Lebensmittelpunkt anfallen.</p>
<p><b>Steuerliche Förderung von Photovoltaik-Anlagen</b></p>
<p>Kleinere PV-Anlagen werden für Privatpersonen immer beliebter, denn neben der Eigennutzung des Solarstroms vom eigenen Dach kann der überschüssige Strom liquiditätsfördernd verkauft werden. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 werden Steuerzahler in diesem Bereich noch weiter entlastet und vor allem lästige Bürokratie abgebaut. Rückwirkend zum 01.01.2022 ist für die Gewinne aus der PV-Anlage in den meisten Fällen keine Einkommensteuer mehr fällig. Ab 2023 gilt zudem ein 0 % Umsatzsteuersatz auf die Lieferung und Installation der PV-Anlage mit (allen) ihren wesentlichen Komponenten.</p>
<p><b>Nutzung E-Auto als Geschäftswagen</b></p>
<p>Wer seinen Geschäftswagen auch privat nutzen darf, muss diesen über die 1 %-Regelung versteuern, das heißt 1 % des Bruttolistenpreises des Firmenwagens wird zum monatlichen Gehalt hinzugerechnet und versteuert. Diese 1 %-Versteuerung des sogenannten geldwerten Vorteils, gilt allerdings nur für die klassischen Benzin- und Diesel-Antriebe. Für ein Elektro-Firmenfahrzeug, welches zur privaten Nutzung freigegeben ist, müssen nur 0,25 % des Bruttolistenpreises versteuert werden, dabei sind Obergrenzen (derzeit 60.000 Euro, ab 2024 evtl 80.000 Euro) zu berücksichtigen.</p>
<p>Darüber hinaus greifen weitere Regelungen, wenn es ums Aufladen des Dienstwagens geht. Wenn das Auto über das private Stromnetz aufgeladen wird, können aktuell 30 € für Elektro- und 15 € für Hybrid-Fahrzeuge als monatliche Pauschalbeträge abgesetzt werden und das unabhängig davon, ob der Arbeitgeber ebenfalls eine Lademöglichkeit anbietet. Ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber können sogar 70 € für E-Autos und 35 € für die Hybridvariante als monatlicher steuerfreier Pauschalbetrag in der Steuererklärung angegeben werden.</p>
<p>Fazit: Egal ob Stromkosten zur Berufsausübung entstehen, ein E-Auto als Geschäftswagen genutzt oder Solarstrom mit der eigenen PV-Anlage produziert wird &#8211; es gibt vielfältige Möglichkeiten die hohen Energiekosten, wenn auch nicht zu vermeiden aber über eine Erstattung beim Finanzamt zu reduzieren.</p></div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-control.de/2023/12/11/energiekosten-von-der-steuer-absetzen-tipps-und-tricks/" data-wpel-link="internal">Energiekosten von der Steuer absetzen – Tipps und Tricks!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-control.de" data-wpel-link="internal">Presse Control</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Umfassende Reform des Personen­gesellschafts­rechts</title>
		<link>https://www.presse-control.de/2023/11/03/umfassende-reform-des-personengesellschaftsrechts/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ECOVIS RTS BW Steuerberatungsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Nov 2023 09:45:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
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		<category><![CDATA[Eintragungspflicht]]></category>
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		<category><![CDATA[rechtsverkehr]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.presse-control.de/2023/11/03/umfassende-reform-des-personengesellschaftsrechts/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Am 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Der bevorstehende Zeitpunkt rückt näher, und die neuen Regelungen werden ohne zusätzliche Schonfrist unmittelbar auf alle betroffenen Personengesellschaften angewendet. Daher möchten wir Ihnen die wesentlichen Änderungen <a href="https://www.presse-control.de/2023/11/03/umfassende-reform-des-personengesellschaftsrechts/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Weiterlesen</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-control.de/2023/11/03/umfassende-reform-des-personengesellschaftsrechts/" data-wpel-link="internal">Umfassende Reform des Personen­gesellschafts­rechts</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-control.de" data-wpel-link="internal">Presse Control</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Am 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Der bevorstehende Zeitpunkt rückt näher, und die neuen Regelungen werden ohne zusätzliche Schonfrist unmittelbar auf alle betroffenen Personengesellschaften angewendet. Daher möchten wir Ihnen die wesentlichen Änderungen zusammenfassen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Neuerungen nicht nur für neu zu gründende, sondern auch für bereits bestehende Personengesellschaften gelten.</p>
<p><b>Was beinhaltet die Reform des Personen­gesellschafts­rechts (MoPeG)?</b></p>
<p>Wesentliche Änderungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Handelsgesetzbuch (HGB) und im Umwandlungsgesetz. Durch das MoPeG wird insbesondere das Recht der BGB-Gesellschaft (auch als „GbR“ und „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ bekannt) reformiert. Daneben soll auch für Freiberufler nun der Zugang zu den Personenhandelsgesellschaften geöffnet werden. So können sich freie Berufe, zum Beispiel Mediziner, jetzt in der Rechtsform einer haftungsbeschränkten GmbH &amp; Co. KG zusammenschließen.</p>
<p><b>Was sind die wesentlichen Inhalte in Bezug auf die GbR?</b></p>
<p>Es wird nun gesetzlich unterschieden zwischen der rechtsfähigen und der nicht rechtsfähigen GbR. Die nicht rechtsfähige GbR soll eine Auffangform für formlose Zusammenschlüsse sein. Sie nimmt nicht am Rechtsverkehr teil und ist eine reine Innengesellschaft. Rechtsfähig wird die GbR künftig durch ihre schlichte Teilnahme am Rechtsverkehr. Spätestens mit der Eintragung der GbR in das neu eingeführte Gesellschaftsregister ist diese rechtsfähig. Somit wird man zwischen drei Formen der GbR unterscheiden:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>der nicht rechtsfähigen Innengesellschaft</li>
<li>der rechtsfähigen nicht eingetragenen GbR</li>
<li>der rechtsfähigen eingetragenen „eGBR“</li>
</ul>
<p><b>Besteht eine Eintragungspflicht für dieses Gesellschaftsregister?</b></p>
<p>Die Eintragung ist grundsätzlich freiwillig und wirkt deklaratorisch. Eine Eintragungspflicht besteht jedoch dann, wenn die GbR in einem öffentlichen Register (z. B. Grundbuch, Handelsregister, Aktienregister oder GmbH-Gesellschafterliste) eingetragen ist oder es werden soll. In diese Register kann die GbR künftig nur noch eingetragen werden, wenn sie zuvor im Gesellschaftsregister eingetragen wurde.</p>
<p>Dies betrifft also GbRs mit Grundeigentum, GmbH-Anteilen oder anderen registerpflichtigen Vermögensgegenständen. Möglich ist natürlich auch, dass wichtige Geschäftspartner wie Versicherungen oder Banken die Eintragung der GbRs fordern werden. Verbindliche Auskünfte hierzu liegen jedoch noch nicht vor. Zumindest im Hinblick auf NICHT rechtsfähige GbRs haben erste Kreditinstitute sich dahingehend geäußert, diese seien nicht kontofähig.</p>
<p>Die Eintragung hingegen sei ein starkes Indiz für die Rechtsfähigkeit. Eine im Gesellschaftsregister eingetragene GbR hat zwingend den Rechtsformzusatz &quot;eGbR&quot; zu tragen. Die Eintragung in das Gesellschaftsregister erfolgt über einen Notar, geführt wird es bei den zuständigen Amtsgerichten. Die Eintragung hat zur Folge, dass die eGbR bspw. auch den geldwäscherechtlichen Mitteilungspflichten unterliegt (Stichwort: Transparenzregister).</p>
<p>Gesellschafter von GbRs sollten nun prüfen, ob sie sich in das neu geschaffene Gesellschaftsregister eintragen lassen wollen oder es gar müssen (Stichwort „Immobilien-GbR“). Eine Eintragung in das Gesellschaftsregister für bestehende GbRs ist bspw. dann erforderlich, wenn ein Recht „für“ eine GbR in das Grundbuch eingetragen werden soll.  Dies betrifft u. a.</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Änderungen im Bestand ihrer Gesellschafter</li>
<li>Grundstücksveräußerungen und</li>
<li>Änderungen bei bestehenden Grundstücksrechten</li>
</ul>
<p>Hier wird ab 2024 eine <b>Grundbuchsperre</b> greifen, bis die Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen ist. Sollten Sie daher in naher Zukunft entsprechende Vorgänge planen, empfiehlt es sich u.U., diese noch in 2023 zu vollziehen, um einer unmittelbaren Eintragungspflicht vorzubeugen. Ebenso sollten Gesellschaftsverträge im Hinblick auf ihre Aktualität und Konformität in Bezug auf die Vorgaben des MoPeG geprüft werden.</div>
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<div>Über die ECOVIS RTS BW Steuerberatungsgesellschaft GmbH &amp; Co. KG</div>
<p>RTS vereint Steuerberater, Wirtschaftspr&uuml;fer, Unternehmensberater sowie Rechtsanw&auml;lte unter einem Dach. </p>
<p>Ihren Mandanten bietet RTS pers&ouml;nliche Beratung und Betreuung auf kurzem Weg ebenso an, wie die Expertise von Fachberatern im Hintergrund. Die Bezugspersonen der Mandanten sind die Berater und das Team am Standort: nah, kompetent, pers&ouml;nlich und greifbar. </p>
<p>RTS Steuerberatungsgesellschaft GmbH &amp; Co. KG geh&ouml;rt mit derzeit 31 Standorten, in denen etwa 600 Mitarbeiter einen Gesamtumsatz von rund 48 Millionen Euro erwirtschaften, zu den marktf&uuml;hrenden Steuerberatungsgesellschaften in Baden-W&uuml;rttemberg. </p>
<p>RTS baut aktuell auf die nachhaltige Unterst&uuml;tzung ihrer Mandanten auf dem Weg aus der Corona-Krise. Als langj&auml;hriger DATEV-Referenzpartner ist die Mithilfe bei der kontinuierlichen Softwareweiterentwicklung eine wesentliche Komponente der RTS Digitalisierungsstrategie. Um administrative Aufgaben aus den Bereichen Marketing, Personal-Recruiting, -Verwaltung, Kanzleiorganisation und IT k&uuml;mmern sich zentralisierte Fachabteilungen. Eine hausinterne Bildungseinrichtung (RTS Akademie) steht allen Mitarbeitern zur Verf&uuml;gung. Sie garantiert die fachliche Kompetenz und f&ouml;rdert soziale Skills. Hinzu kommen enge Kooperationen mit Notaren, M&amp;A-Experten, Finanz- und F&ouml;rdermittelspezialisten sowie der Zugriff auf ein weltweites Steuerberatungsnetzwerk.</p>
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		<title>Energiepreis­pauschale &#8211; Einspruch gegen den Einkommen­steuer­bescheid 2022</title>
		<link>https://www.presse-control.de/2023/10/30/energiepreispauschale-einspruch-gegen-den-einkommensteuerbescheid-2022/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ECOVIS RTS BW Steuerberatungsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Oct 2023 11:31:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[300 Euro]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[einkommensteuerbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Einkunftsart]]></category>
		<category><![CDATA[energiepreispauschale]]></category>
		<category><![CDATA[finanzamt]]></category>
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		<category><![CDATA[verfahren]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.presse-control.de/2023/10/30/energiepreispauschale-einspruch-gegen-den-einkommensteuerbescheid-2022/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Erinnern Sie sich an die Energiepreispauschale (EPP) im Jahr 2022? Was als Entlastung begann, wird nun steuerlich komplex. Erfahren Sie, wie die EPP besteuert wird und warum ein Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2022 wichtig ist. Entdecken Sie, welche Schritte Sie <a href="https://www.presse-control.de/2023/10/30/energiepreispauschale-einspruch-gegen-den-einkommensteuerbescheid-2022/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Weiterlesen</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-control.de/2023/10/30/energiepreispauschale-einspruch-gegen-den-einkommensteuerbescheid-2022/" data-wpel-link="internal">Energiepreis­pauschale &#8211; Einspruch gegen den Einkommen­steuer­bescheid 2022</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-control.de" data-wpel-link="internal">Presse Control</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Erinnern Sie sich an die Energiepreispauschale (EPP) im Jahr 2022? Was als Entlastung begann, wird nun steuerlich komplex. Erfahren Sie, wie die EPP besteuert wird und warum ein Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2022 wichtig ist. Entdecken Sie, welche Schritte Sie selbst unternehmen können und warum ein Ruhen des Verfahrens eine kluge Entscheidung sein könnte.</p>
<p><b>Energiepreispauschale (EPP)</b></p>
<p>Alle Arbeitnehmer sollten durch die Energiepreispauschale (EPP) entlastet werden. Die Auszahlung erfolgte automatisch, meist im September 2022 zusammen mit der Lohnauszahlung. Selbständige und Gewerbetreibende erhielten die EPP durch eine Kürzung der Steuervorauszahlungen. Rentner erhielten eine direkte Auszahlung, während Studierende die EPP beantragen mussten.</p>
<p><b>Aktuelle Entwicklung</b></p>
<p>Die anfängliche Erleichterung durch die EPP wird jedoch durch eine progressive Besteuerung wieder korrigiert. Die Besteuerung richtet sich nach der persönlichen Steuerbelastung, wodurch Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften stärker entlastet werden. Einige argumentieren, dass die EPP keine Einkunftsart, sondern eine Subvention sei und daher nicht der Steuer unterworfen werden könne. Dies führt zu Ungleichbehandlungen, insbesondere bei der Steuerfreistellung der EPP in bestimmten Fällen, die das Finanzamt nun durch den Härteausgleich des § 46 (3) EStG zu berücksichtigen scheint.</p>
<p><b>Was können Sie nun tun?</b></p>
<p>Aktuell wird diese Frage vor dem Finanzgericht Münster verhandelt, eine Entscheidung steht jedoch noch aus. Um Ihre Interessen zu wahren, sollten Sie <b>Einspruch gegen die Bescheide einlegen und ein Ruhen des Verfahrens beantragen</b>, bis eine Entscheidung getroffen wurde. Beachten Sie, dass ein Ruhen normalerweise erst beantragt werden kann, wenn ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) oder dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängig ist. Es könnte daher ratsam sein, den Einspruch als Steuerpflichtiger selbst zu erheben, insbesondere bei Einkünften von 300 Euro (evtl. 600 Euro bei Ehepaaren). In diesem Fall könnten die Steuerersparnisse und die Beratungskosten in einem ausgewogenen Verhältnis stehen, sodass die Inanspruchnahme eines Steuerberaters nicht zwingend erforderlich ist.</div>
<div class="pb-boilerplate">
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<p>RTS Steuerberatungsgesellschaft GmbH &amp; Co. KG geh&ouml;rt mit derzeit 31 Standorten, in denen etwa 600 Mitarbeiter einen Gesamtumsatz von rund 48 Millionen Euro erwirtschaften, zu den marktf&uuml;hrenden Steuerberatungsgesellschaften in Baden-W&uuml;rttemberg. </p>
<p>RTS baut aktuell auf die nachhaltige Unterst&uuml;tzung ihrer Mandanten auf dem Weg aus der Corona-Krise. Als langj&auml;hriger DATEV-Referenzpartner ist die Mithilfe bei der kontinuierlichen Softwareweiterentwicklung eine wesentliche Komponente der RTS Digitalisierungsstrategie. Um administrative Aufgaben aus den Bereichen Marketing, Personal-Recruiting, -Verwaltung, Kanzleiorganisation und IT k&uuml;mmern sich zentralisierte Fachabteilungen. Eine hausinterne Bildungseinrichtung (RTS Akademie) steht allen Mitarbeitern zur Verf&uuml;gung. Sie garantiert die fachliche Kompetenz und f&ouml;rdert soziale Skills. Hinzu kommen enge Kooperationen mit Notaren, M&amp;A-Experten, Finanz- und F&ouml;rdermittelspezialisten sowie der Zugriff auf ein weltweites Steuerberatungsnetzwerk.</p>
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		<title>Ferien- und Aushilfsjobs für Schüler, Schülerinnen und Studierende: Steuer- und Beitragsbefreiungen</title>
		<link>https://www.presse-control.de/2023/08/28/ferien-und-aushilfsjobs-fuer-schueler-schuelerinnen-und-studierende-steuer-und-beitragsbefreiungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ECOVIS RTS BW Steuerberatungsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Aug 2023 08:43:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[aushilfsjobs]]></category>
		<category><![CDATA[bafög]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensgrenze]]></category>
		<category><![CDATA[einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Ferienjob]]></category>
		<category><![CDATA[ferienjobs]]></category>
		<category><![CDATA[Geringfügige Beschäftigung]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuerabzugsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[minijob]]></category>
		<category><![CDATA[schüler]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherungsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerklasse 1]]></category>
		<category><![CDATA[steuerliche Auswirkungen]]></category>
		<category><![CDATA[studenten]]></category>
		<category><![CDATA[Taschengeld aufbessern]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.presse-control.de/2023/08/28/ferien-und-aushilfsjobs-fuer-schueler-schuelerinnen-und-studierende-steuer-und-beitragsbefreiungen/</guid>

					<description><![CDATA[<p>In der Ferienzeit nutzen viele Schüler, Schülerinnen und Studierende die Gelegenheit, durch Ferien- oder Aushilfsjobs ihr Taschengeld aufzubessern. Doch welche steuerlichen Auswirkungen ergeben sich dabei? In diesem Artikel erfährst du, wie du als Schüler oder Student von Steuer- und Beitragsbefreiungen <a href="https://www.presse-control.de/2023/08/28/ferien-und-aushilfsjobs-fuer-schueler-schuelerinnen-und-studierende-steuer-und-beitragsbefreiungen/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Weiterlesen</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-control.de/2023/08/28/ferien-und-aushilfsjobs-fuer-schueler-schuelerinnen-und-studierende-steuer-und-beitragsbefreiungen/" data-wpel-link="internal">Ferien- und Aushilfsjobs für Schüler, Schülerinnen und Studierende: Steuer- und Beitragsbefreiungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-control.de" data-wpel-link="internal">Presse Control</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">In der Ferienzeit nutzen viele Schüler, Schülerinnen und Studierende die Gelegenheit, durch Ferien- oder Aushilfsjobs ihr Taschengeld aufzubessern. Doch welche steuerlichen Auswirkungen ergeben sich dabei? In diesem Artikel erfährst du, wie du als Schüler oder Student von Steuer- und Beitragsbefreiungen profitieren kannst.</p>
<p>Der Arbeitslohn aus einem Beschäftigungsverhältnis ist grundsätzlich im regulären Lohnsteuerabzugsverfahren zu besteuern. Der Arbeitgeber erstellt eine Lohnsteuerbescheinigung und führt die entsprechenden Sozialversicherungs- und Lohnsteuerbeträge ab.</p>
<p><b>GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG</b></p>
<p>Oft wird der Ferien- bzw. Aushilfsjob als geringfügige Beschäftigung &#8211; „Minijob“ &#8211;  ausgeführt. Ein <a href="https://www.aktuell-verein.de/steuerlexikon/minijob/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">MINIJOB</a> ist eine sogenannte geringfügige Beschäftigung, die entweder ein Gehalt von 520 € pro Monat nicht überschreitet oder nur kurzfristig besteht. Kurzfristig bedeutet dabei für 70 Tage oder drei Monate pro Jahr. Die Versteuerung erfolgt üblicherweise pauschal durch den Arbeitgeber, dies stellt eine endgültige Besteuerung dar und wird bei der Einkommensteuererklärung nicht berücksichtigt – Werbungskosten können nicht abgezogen werden.</p>
<p>Diese Minijobs sind von der Sozialversicherungspflicht befreit, auf Antrag entfällt auch der Rentenversicherungsbeitrag. Dadurch wird das verdiente Geld in vollem Umfang von 520 € ausbezahlt.</p>
<p><b>FERIENJOBS MIT VERDIENST ÜBER 520 €</b></p>
<p>Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, auch mehr als 520 € zu erzielen. Wird der Ferienjob von vornherein auf 70 Tage oder 3 Monate im Jahr begrenzt, bleibt der Ferienjob auch dann sozialversicherungsfrei. Werden die Grenzen überschritten, gilt der Job als sozialversicherungspflichtig.</p>
<p>In der Regel wird bei geringen Monatslöhnen keine Lohnsteuer einbehalten. Normalerweise gehören Schüler, Schülerinnen und Studierende zur Steuerklasse I, die für unverheiratete Arbeitnehmer im ersten Beschäftigungsverhältnis gilt. Bis zum Grundfreibetrag in Höhe von 10.347 € sind die Einnahmen steuerfrei. Aufgrund von Frei- und Pauschbeträgen, wie etwa der Werbungskostenpauschale, bleibt in Steuerklasse I ein Jahresverdienst von ungefähr 14.000 € steuerfrei. Falls der Arbeitgeber dennoch Lohnsteuer abgeführt hat, kann diese über die Abgabe einer Steuererklärung wieder erstattet werden.</p>
<p><b>MEHR ALS NUR EIN EINZIGER FERIENJOB</b></p>
<p>Bei der gleichzeitigen Ausübung mehrerer Tätigkeiten ist zu beachten, dass der zweite Job in Steuerklasse VI mit einer besonders hohen Besteuerung belegt wird. In diesem Fall ist mit erheblichen Abzügen rechnen.</p>
<p>Generell gilt, dass ein zweiter angenommener Ferienjob automatisch stärker besteuert wird. Allerdings besteht die Möglichkeit, diese gezahlte Lohnsteuer im nächsten Jahr durch die Abgabe einer Steuererklärung zurückerstattet zu bekommen.</p>
<p><b>SONSTIGE BEGRENZUNGEN</b></p>
<p>Schüler, Schülerinnen und Studierende, die über die Familienversicherung eines Elternteils in der Krankenversicherung abgesichert sind, müssen eine bestimmte Einkommensgrenze beachten. Derzeit liegt diese bei 485 € im Monat. Sobald das Einkommen diesen Betrag übersteigt, besteht die Verpflichtung, sich selbst zu versichern. Allerdings können damit erhebliche Kosten einhergehen, da die Beiträge für eine eigenständige Krankenversicherung oft hoch ausfallen. Daher ist es von großer Bedeutung, diese Grenze stets im Blick zu behalten, um höhere finanzielle Belastungen zu vermeiden.</p>
<p>Auch bei der gleichzeitigen Inanspruchnahme von BAföG und einem Ferienjob ist Vorsicht geboten.</p>
<p>Das Gehalt könnte angerechnet werden und das BAföG sich dadurch verringern.</p>
<p>Erfreulich für die Eltern: Auf das <a href="https://www.aktuell-verein.de/steuerlexikon/kindergeld/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">KINDERGELD</a> hat ein Ferienjob keinen Einfluss mehr, dieses wird weitergezahlt. Sofern allerdings bereits eine abgeschlossene Erstausbildung vorliegt und weiter gelernt wird, darf der Ferienjob 20 Wochenstunden – jedenfalls langfristig – nicht überschreiten.</p>
<p><b>AUSHILFEN IN DER LANDWIRTSCHAFT</b></p>
<p>In der Landwirtschaft gibt es für Aushilfskräfte eine besondere Pauschalierungsmöglichkeit, bei der nur fünf Prozent Lohnsteuer anfallen. Diese Regelung gilt insbesondere für Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer und kann kostensparend sein.</p>
<p>Diese Pauschalierungsmöglichkeit gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Beim Arbeitgeber muss es sich um einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft handeln. Es müssen typisch land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten verrichtet werden und die Aushilfskraft darf nicht zu den land- und forstwirtschaftlichen Fachkräften gehören. Zudem darf die Beschäftigung nicht länger als 180 Tage im Kalenderjahr dauern und der durchschnittliche Stundenlohn darf höchstens 15 € betragen. Schließlich muss der Arbeitgeber die Pauschalsteuer zu seinen eigenen Lasten übernehmen und gegenüber dem Finanzamt erklären.</p>
<p><b>ENERGIEPAUSCHALE</b></p>
<p>Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 € können Schülerinnen, Schüler und Studierende im Jahr 2022 erhalten, unabhängig davon, wann und wie lange sie arbeiten. Allerdings kann die Auszahlung durch den Arbeitgeber nur erfolgen, wenn das Dienstverhältnis am 1. September 2022 besteht. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine Steuererklärung abgegeben werden, um die Pauschale zu erhalten.</p></div>
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<p>Ihren Mandanten bietet RTS pers&ouml;nliche Beratung und Betreuung auf kurzem Weg ebenso an, wie die Expertise von Fachberatern im Hintergrund. Die Bezugspersonen der Mandanten sind die Berater und das Team am Standort: nah, kompetent, pers&ouml;nlich und greifbar. </p>
<p>RTS Steuerberatungsgesellschaft GmbH &amp; Co. KG geh&ouml;rt mit derzeit 31 Standorten, in denen etwa 600 Mitarbeiter einen Gesamtumsatz von rund 48 Millionen Euro erwirtschaften, zu den marktf&uuml;hrenden Steuerberatungsgesellschaften in Baden-W&uuml;rttemberg. </p>
<p>RTS baut aktuell auf die nachhaltige Unterst&uuml;tzung ihrer Mandanten auf dem Weg aus der Corona-Krise. Als langj&auml;hriger DATEV-Referenzpartner ist die Mithilfe bei der kontinuierlichen Softwareweiterentwicklung eine wesentliche Komponente der RTS Digitalisierungsstrategie. Um administrative Aufgaben aus den Bereichen Marketing, Personal-Recruiting, -Verwaltung, Kanzleiorganisation und IT k&uuml;mmern sich zentralisierte Fachabteilungen. Eine hausinterne Bildungseinrichtung (RTS Akademie) steht allen Mitarbeitern zur Verf&uuml;gung. Sie garantiert die fachliche Kompetenz und f&ouml;rdert soziale Skills. Hinzu kommen enge Kooperationen mit Notaren, M&amp;A-Experten, Finanz- und F&ouml;rdermittelspezialisten sowie der Zugriff auf ein weltweites Steuerberatungsnetzwerk.</p>
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<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>ECOVIS RTS BW Steuerberatungsgesellschaft GmbH &amp; Co. KG<br />
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70372 Stuttgart<br />
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                        <a href="https://www.pressebox.de/pressemitteilung/rts-steuerberatungsgesellschaft-gmbh-co-kg/Ferien-und-Aushilfsjobs-fuer-Schueler-Schuelerinnen-und-Studierende-Steuer-und-Beitragsbefreiungen/boxid/1170030" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung der ECOVIS RTS BW Steuerberatungsgesellschaft GmbH &amp; Co. KG</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/newsroom/rts-steuerberatungsgesellschaft-gmbh-co-kg" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories der ECOVIS RTS BW Steuerberatungsgesellschaft GmbH &amp; Co. KG</a>
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