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	<title>Firma Tiefenbacher Rechtsanwälte, Autor bei Presse Control</title>
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	<description>Deutschland, Österreich oder Schweiz – Wir machen Pressearbeit</description>
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	<title>Firma Tiefenbacher Rechtsanwälte, Autor bei Presse Control</title>
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		<title>Wer zahlt die Löhne und Gehälter in der Insolvenz?</title>
		<link>https://www.presse-control.de/2022/11/02/wer-zahlt-die-loehne-und-gehaelter-in-der-insolvenz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Tiefenbacher Rechtsanwälte]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Nov 2022 12:48:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Insolvenzgeld ist ein entscheidendes Werkzeug für Unternehmen in der Sanierung. Doch wozu dient die Ausgleichszahlung genau? Wann hat die Belegschaft Anspruch darauf? Ab wann wird gezahlt? – Hier klären wir einige der grundlegenden Fragen zum Thema Insolvenzgeld. Für Unternehmen, die <a href="https://www.presse-control.de/2022/11/02/wer-zahlt-die-loehne-und-gehaelter-in-der-insolvenz/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Weiterlesen</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><i>Insolvenzgeld ist ein entscheidendes Werkzeug für Unternehmen in der Sanierung. Doch wozu dient die Ausgleichszahlung genau? Wann hat die Belegschaft Anspruch darauf? Ab wann wird gezahlt? – Hier klären wir einige der grundlegenden Fragen zum Thema Insolvenzgeld. </i></p>
<p>Für Unternehmen, die sich in einer Krisensituation befinden und sich sanieren müssen, ist Liquiditätssicherung meist eines der drängendsten Themen. Denn für eine finanz- und leistungswirtschaftliche Neuausrichtung werden Mittel benötig: Die entwickelten Sanierungspläne können noch so erfolgversprechend und nachhaltig angelegt sein, scheitert die Finanzierung, wird es mit der Neuaufstellung schwierig. Um konstante Liquidität zu generieren, muss der Betrieb deshalb auch in der Krise weiter produzieren oder Dienstleistungen erbringen und meist zugleich seine Ausgaben reduzieren. Die fortlaufenden Lohnkosten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Grundvoraussetzung für das operative Geschäft, werden häufig zugleich zu einer existenziellen Herausforderung. Hier ist das Insolvenzgeld oft ein entscheidendes Hilfsmittel der gerichtlichen Sanierung, damit der Betrieb weiterlaufen kann.</p>
<p><b>Ausbleibende Löhne und Gehälter ausgleichen</b></p>
<p>Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, kann also auch die Löhne und Gehälter seiner Belegschaft nicht mehr aufbringen, springt die Bundesagentur für Arbeit ein. Sie zahlt auf Antrag für maximal drei Monate den normalen Nettolohn weiter. Der Anspruch auf Insolvenzgeld besteht dabei rückwirkend ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens, dessen Ablehnung oder dem Einstellen des Betriebs. Das Insolvenzgeld umfasst neben dem Gehalt selbst auch die Beiträge zur Sozialversicherung und beispielsweise das Urlaubsentgelt im Auszahlungszeitraum.</p>
<p><b>Insolvenzgeld nicht in jedem Verfahren </b></p>
<p>Auf die Auszahlung von Insolvenzgeld können sich Unternehmen aber nicht bei jedem Sanierungsmodell verlassen. Ein aktuelles Beispiel ist hier das seit Beginn des vergangenen Jahres geltende Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG). Es soll die außergerichtliche Restrukturierung von Unternehmen vereinfachen. Dazu stehen einige wirkungsvolle Instrumente bereit. So kann eine Firma nun auch in Eigenregie einen Restrukturierungsplan entwickeln und diesen selbst mit ihren Gläubigern verhandeln. Hierbei gilt – anders als in der freien Sanierung – das Mehrheitsprinzip. Dadurch können einzelne Gläubiger – die sogenannten Akkordstörer – mit ihrem „Nein“ nicht mehr die gesamten Bemühungen zu Fall bringen. Bei aller Wirksamkeit haben die neuen Regelungen allerdings auch Grenzen. Dies betrifft beispielsweise das Insolvenzgeld. Im Rahmen eines solchen präventiven Restrukturierungsverfahrens besteht nämlich kein Anspruch auf die Ausgleichszahlung. Für die freie Sanierung gilt dies ebenso. Der Anspruch auf Insolvenzgeld besteht weiterhin nur im Fall einer Regelinsolvenz, in der Eigenverwaltung oder dem Schutzschirmverfahren. Befindet sich ein Unternehmen in einem dieser drei Verfahren – ist also berechtigt –, wie kann Insolvenzgeld dann beantragt werden?</p>
<p><b>Rückwirkende Zahlung beachten</b></p>
<p>Den Antrag für die Zahlung müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis spätestens zwei Monate nach der Verfahrenseröffnung bei der zuständigen Arbeitsagentur eingereicht haben. Der Effektivität wegen gibt hier in der Regel jedoch der Insolvenzverwalter oder der eigenverwaltende Unternehmer die entsprechenden Formulare an die Belegschaft aus und reicht sie ausgefüllt bei der Behörde ein. Die rückwirkende Auszahlung des Insolvenzgeldes stellt insolvente Unternehmen in der Praxis nicht selten vor Herausforderungen. Schließlich ist die notleidende Firma bereits bei Antragstellung zahlungsunfähig und nicht erst zur Verfahrenseröffnung, drei Monate später. Erfahrene Verwalter finden hierfür jedoch Lösungen.</p>
<p><b>Bei Bedarf rechtzeitig vorfinanzieren</b></p>
<p>Hat ein Unternehmen bereits im Eröffnungsverfahren keine Möglichkeit, seine Angestellten zu bezahlen, kann das Insolvenzgeld auch vorfinanziert werden. Dazu wendet sich der Insolvenzverwalter oder eigenverwaltende Unternehmer – mit dem Einverständnis der Belegschaft und nach Absprache mit der Arbeitsagentur – an eine Bank. Diese streckt das Geld für die entsprechenden Monate vor und bezieht dann nach Verfahrenseröffnung die Mittel direkt von der Behörde. Die anfallenden Zinsen muss das Unternehmen hingegen selbst leisten – sie werden in der Regel in die Sanierungskosten einkalkuliert. Mit dieser Vorfinanzierung kann der Betrieb am Laufen gehalten werden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die nötige Perspektive und Motivation. Das sind wichtige Aspekte in der Argumentation gegenüber der Arbeitsagentur. Denn bleibt das Entgelt aus, können Beschäftigte gezwungen sein, die Arbeit ruhen zu lassen oder zu kündigen. Das operative Geschäft käme zum Erliegen und damit auch die Sanierungsbemühungen. Dadurch würden vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern womöglich die Arbeitslosigkeit oder unsichere Zukunftsaussichten drohen.</p>
<p><b>Mehrfach Insolvenzgeld beziehen?</b></p>
<p>Die Ausgleichszahlung durch die Bundesagentur für Arbeit wird im Rahmen der Zahlungsunfähigkeit nur einmal gewährt. Rutscht ein Unternehmen also aufgrund fortbestehender Ursachen und Verbindlichkeiten aus einem vorherigen Verfahren wieder in die Insolvenz, fließt kein neuerliches Insolvenzgeld. Dafür wird ein erneutes Insolvenzereignis vorausgesetzt – die alten Insolvenzursachen müssen überwunden und dafür neue entstanden sein. Manche Unternehmen umgehen diese Einschränkung, indem sie ihren Betrieb in eine neue Gesellschaftsform überführen. Hierbei wird auch von der übertragenden Sanierung gesprochen.</p>
<p><b>Über Umlage finanziert</b></p>
<p>Finanziert wird das Insolvenzgeld von den Unternehmen selbst – über die sogenannte Insolvenzgeldumlage. Ihre Höhe wird durch eine jährliche Verordnung festgesetzt. Zuletzt gab es hier eine Erhöhung. Seit dem ersten Januar 2022 müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber daher monatlich 0,09 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgeltes ihrer Beschäftigten in die Umlage zahlen.</p>
<p><b>Das Insolvenzgeld auf einen Blick:</b></p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Ist eine Ausgleichszahlung der Bundesagentur für Arbeit, wenn sich ein Unternehmen im Insolvenzverfahren befindet</li>
<li>Reguläre Nettolöhne und -gehälter sowie Sozialabgaben werden für maximal drei Monate übernommen</li>
<li>Anrecht besteht rückwirkend ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens, dessen Ablehnung durch das Gericht oder der Betriebseinstellung</li>
<li>Ist bis spätestens zwei Monate nach Verfahrenseröffnung bei der zuständigen Arbeitsagentur zu beantragen</li>
<li>Anspruch darauf besteht in der Regelinsolvenz, in der Eigenverwaltung und im Schutzschirmverfahren</li>
<li>Kein Anspruch besteht hingegen in freier Sanierung und in präventiven Restrukturierungsverfahren</li>
<li>Muss in der Praxis häufig nach Absprache mit Mitarbeitern und der Arbeitsagentur über ein Bankdarlehen vorfinanziert werden</li>
<li>Steht der Belegschaft eines Unternehmens als Leistung in aller Regel nur einmal zu</li>
<li>Wird über Mittel aus der Insolvenzgeldumlage finanziert, in die jedes Unternehmen regelmäßig einzahlt</li>
<li>Die Umlage wird jährlich festgesetzt und ist zuletzt erhöht worden</li>
</ul>
<p><i>Sie möchten mehr zum Thema Insolvenzgeld erfahren? Fragen Sie unseren Experten:</i></p>
<p>Weitere Informationen:</p>
<p><a href="http://%0dwww.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de%0d" class="bbcode_url" data-wpel-link="external" rel="nofollow">www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de</a></div>
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<div>Über Tiefenbacher Rechtsanw&auml;lte</div>
<p>Tiefenbacher Rechtsanw&auml;lte betreut mit 55 Rechtsanw&auml;lten und &uuml;ber 130 Mitarbeitern bundesweit und international agierende gro&szlig;e und mittelst&auml;ndische Unternehmen, Banken sowie Finanzdienstleister. Im Bereich Insolvenzverwaltung I Restrukturierung sind an 16 Standorten 70 Mitarbeiter t&auml;tig, die das gesamte Portfolio der Verwalteraufgaben abdecken und bereits mehr als 5.000 Verfahren betreut haben. Seit mehr als 40 Jahren strebt die Kanzlei Tiefenbacher eine Fortf&uuml;hrung von schuldnerischen Unternehmen in der Insolvenz und anschlie&szlig;end eine &uuml;bertragende Sanierung oder ein Planverfahren an &ndash; immer mit den Zielen: bestm&ouml;gliche Gl&auml;ubigerbefriedigung sowie Erhalt von Unternehmen und Arbeitspl&auml;tzen.</p>
<p>www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de</p>
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<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Tiefenbacher Rechtsanw&auml;lte<br />
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69126 Heidelberg<br />
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<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
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                    </li>
<li>
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                    </li>
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			</item>
		<item>
		<title>Krise der Automobilzulieferer: Transformation durch Sanierung?</title>
		<link>https://www.presse-control.de/2022/06/13/krise-der-automobilzulieferer-transformation-durch-sanierung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Tiefenbacher Rechtsanwälte]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Jun 2022 13:10:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fahrzeugbau / Automotive]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Produktionsbedingungen für Automobilzulieferer gerieten im Laufe der Pandemie immer wieder unter Druck – nun hat sich die Lage im Zuge des Ukraine-Kriegs nochmals verschärft. Für Betriebe der Automobilbranche, die in einen Krisenzustand geraten, kann eine rechtzeitige gerichtliche Sanierung die <a href="https://www.presse-control.de/2022/06/13/krise-der-automobilzulieferer-transformation-durch-sanierung/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Weiterlesen</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-control.de/2022/06/13/krise-der-automobilzulieferer-transformation-durch-sanierung/" data-wpel-link="internal">Krise der Automobilzulieferer: Transformation durch Sanierung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-control.de" data-wpel-link="internal">Presse Control</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><i>Die Produktionsbedingungen für Automobilzulieferer gerieten im Laufe der Pandemie immer wieder unter Druck – nun hat sich die Lage im Zuge des Ukraine-Kriegs nochmals verschärft. Für Betriebe der Automobilbranche, die in einen Krisenzustand geraten, kann eine rechtzeitige gerichtliche Sanierung die Rettung sein.</i></p>
<p>Laut ifo-Institut sind die Erwartungen der deutschen Automobilindustrie für das laufende Jahr stark eingebrochen. Kaum verwunderlich: Mehr als 90 Prozent der Unternehmen in der Branche leiden seit Ausbruch des Ukraine-Kriegs unter einem nochmals verstärkten Materialmangel. Dies tritt zu den allgemein gestiegenen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Mobilitätswandel, wie beispielsweise Elektrifizierung, Individualisierung und neuen Wettbewerbern wie Tesla, Uber oder Car-Sharing-Portalen, noch hinzu.</p>
<p>Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs zeigen sich indes deutlich; vielerorts stellen die Produktionsstätten der großen Marken ihren Betrieb vorübergehend ein. Doch Automobilzulieferer, die meist dem KMU-Segment angehören, müssen sich auf die Bestellmengen der Fahrzeughersteller verlassen können. Denn: Wenn die Chargen kurzfristig eingekürzt und beim Zulieferer auf Abruf gehalten werden, produziert dieser zu viel und bleibt für unbestimmte Zeit auf dem Lagerbestand sitzen. Hinzu kommen die finanziellen Einbußen, wenn Großaufträge storniert oder verschoben werden. Immer mehr KMU leiden daher unter einer prekären oder gar existenzbedrohenden Geschäftslage.</p>
<p><b>Raum Stuttgart: Produktionsausfälle und stillstehende Bänder</b></p>
<p>Im Raum Stuttgart wurden in Folge des Kriegsausbruchs viele Bänder der Fahrzeughersteller zeitweise stillgelegt, beziehungsweise geringere Chargen hergestellt. Zu Produktionsausfällen kam es unter anderem in den Audi-Werken in Neckarsulm und Heilbronn. Auch die Fertigung von Porsche in Stuttgart-Zuffenhausen oder bei Mercedes im Sindelfinger-Werk wurde gedrosselt oder ganz heruntergefahren. Dabei fehlt es nicht nur seit geraumer Zeit an Halbleitern und Chips, vor allem der Mangel an Kabelbäumen aus der Ukraine ist eine Herausforderung.</p>
<p><b>Sanierung als mögliche Rettung</b></p>
<p>Der Stillstand bei den großen Marken bedroht vor allem die Existenz der regionalen Zulieferer. In manchem Fall kann die umfassende gerichtliche Sanierung einen Ausweg aus der verfahrenen Situation bieten: Durch sie kann die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens kurzfristig wiederhergestellt und der Betrieb an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Unter anderem können während eines Insolvenzverfahrens unrentable Verträge aufgelöst oder überflüssige Vermögensgegenstände abgestoßen werden. Zudem kann eine gründliche Revision des Angebots, der Prozesse sowie der Firmenstruktur erfolgen. Neben der Regelinsolvenz, in der ein Insolvenzverwalter Sanierungsmaßnahmen etwa innerhalb eines Planverfahrens umsetzt, bietet gerade die Insolvenz in Eigenverwaltung eine aussichtsreiche Option, um Unternehmen zu restrukturieren und neu zu positionieren.</p>
<p><b>Möglichkeiten der Eigenverwaltung</b></p>
<p>Prinzipiell muss ein Insolvenzantrag nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit eines Betriebs innerhalb von drei Wochen gestellt werden – sonst kann der Vorwurf einer Insolvenzverschleppung im Raum stehen. Bei einer Überschuldung gilt ein Zeitraum von sechs Wochen. Doch es empfiehlt sich, schon weitaus früher Maßnahmen einzuleiten, sollte sich eine mögliche Zahlungsunfähigkeit abzeichnen. Dazu gehört beispielsweise, insolvenzrechtlichen Beistand in das Unternehmen zu holen, die mutmaßlich anstehende Sanierung zu planen und mit zentralen Kunden und Stakeholdern über die Situation zu sprechen.</p>
<p>Kommt es zu einem Eigenverwaltungsverfahren, wird das Unternehmen nicht durch einen bestellten Insolvenzverwalter fremdgeführt – wie es im Regelverfahren der Fall ist. Stattdessen leitet die Geschäftsführung hier das operative Geschäft während des Verfahrens unter Aufsicht eines gerichtlich eingesetzten Sachwalters weiter. Dieser vertritt die Interessen der Gläubiger und kontrolliert das Schuldner-Unternehmen. Eine weitere Vorgabe des Insolvenzgerichts ist zudem meist die Begleitung der Neuaufstellung durch eine fachlich geeignete Beratung in Sanierungs- und Insolvenzangelegenheiten.</p>
<p><b>Voraussetzungen für die Eigenverwaltung</b></p>
<p>Für die Genehmigung einer Eigenverwaltung wurden im letzten Jahr die Bedingungen noch einmal verschärft. Damit ein solches Insolvenzverfahren angeordnet wird, muss mit dem Insolvenzantrag zeitgleich unter anderem ein Finanzplan, eine Erklärung über Krisenursachen sowie eine Aufstellung der geplanten Gegenmaßnahmen eingereicht werden. Sollten erste Krisenanzeichen auftreten, ist das unmittelbare Hinzuziehen entsprechender Expertenmeinungen deshalb ratsam. Dies kann die Vorbereitung erleichtern und damit auch die Aussichten auf ein Eigenverwaltungsverfahren erhöhen. Wird rechtzeitig agiert, kann auch eine Eigenverwaltung mit Schutzschirmverfahren angestrebt werden. Letzteres birgt im Zuge einer Sanierung weitere Vorzüge.</p>
<p><b>Die Eigenverwaltung mit Schutzschirmverfahren</b></p>
<p>Wer eine drohende Zahlungsunfähigkeit frühzeitig erkennt, hat die Möglichkeit, die Eigenverwaltung im Schutzschirmverfahren zu beantragen. Dieses greift allerdings nur vor Eintritt der tatsächlichen Insolvenz und bei realistischen Aussichten auf eine Sanierung. Zur Orientierung: Der Prognosezeitraum für eine drohende Zahlungsunfähigkeit liegt bei 24 Monaten. Ist es wahrscheinlich, dass ein Unternehmen innerhalb dieser Frist an einem Punkt seinen aktuellen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr wird nachkommen können, gilt es als drohend zahlungsunfähig.</p>
<p>Im Rahmen des Schutzschirms bekommen Unternehmen – im Gegensatz zur Eigenverwaltung ohne Schutzschirm – nach Antragsstellung Zeit gewährt, um Maßnahmen für die Neuaufstellung auszuarbeiten, welche nach Verfahrenseröffnung angewandt werden. Die Führung des operativen Geschäfts verbleibt in diesem Fall ebenfalls bei der Geschäftsleitung – sie wird aber unter die Aufsicht eines Sachwalters gestellt. Neben dem zusätzlichen Zeitfaktor sind Unternehmen durch den bewilligten Schutzschirm außerdem vor den meisten Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger gefeit und können oftmals schon vom Insolvenzausfallgeld profitieren. Hierbei übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Löhne und Gehälter der Beschäftigten für bis zu drei Monate.</p>
<p><b>Mehr Handlungsspielraum bei frühzeitigem Handeln</b></p>
<p>Durch ein gerichtliches Sanierungsverfahren können sich Unternehmen oftmals erfolgreich neu aufstellen und eine Abwicklung des Betriebs vermeiden. Vorzüge sind hierbei die Lohn- und Gehaltfortzahlung der Belegschaft durch die Bundesagentur für Arbeit für bis zu drei Monate. Bei entsprechender Firmengröße kann dadurch kurzzeitig ein signifikanter Liquiditätszuwachs entstehen. Außerdem können andere Verbindlichkeiten wie Steuerzahlungen oder Sozialversicherungsbeiträge zeitweise ausgesetzt werden. So verschaffen sich Automobilzulieferer Zeit und Mittel, um ihr Geschäft unter Gesichtspunkten der aktuell vorherrschenden Krisensituation neu auszurichten: Von der Materialbeschaffung über Vertragsneugestaltungen, Standortkoordinierung bis hin zum Leistungskatalog können viele Anpassungen vorgenommen werden. Der entsprechende Antrag auf ein Schutzschirmverfahren, eine Insolvenz in Eigenverwaltung oder ein Regelverfahren darf jedoch nicht zu lange hinausgezögert werden – den Verantwortlichen können strafrechtliche Konsequenzen drohen und die Erfolgsaussichten einer Sanierung werden bei Hinauszögern umso geringer.</p></div>
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<div>Über Tiefenbacher Rechtsanw&auml;lte</div>
<p>Tiefenbacher Rechtsanw&auml;lte betreut mit 55 Rechtsanw&auml;lten und &uuml;ber 130 Mitarbeitern bundesweit und international agierende gro&szlig;e und mittelst&auml;ndische Unternehmen, Banken sowie Finanzdienstleister. Im Bereich Insolvenzverwaltung I Restrukturierung sind an 16 Standorten 70 Mitarbeiter t&auml;tig, die das gesamte Portfolio der Verwalteraufgaben abdecken und bereits mehr als 5.000 Verfahren betreut haben. Seit mehr als 40 Jahren strebt die Kanzlei Tiefenbacher eine Fortf&uuml;hrung von schuldnerischen Unternehmen in der Insolvenz und anschlie&szlig;end eine &uuml;bertragende Sanierung oder ein Planverfahren an &ndash; immer mit den Zielen: bestm&ouml;gliche Gl&auml;ubigerbefriedigung sowie Erhalt von Unternehmen und Arbeitspl&auml;tzen.</p>
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<div class="pb-contact-item">Dr. Norman Häring<br />
Insolvenzverwalter<br />
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E-Mail: &#115;&#116;&#117;&#116;&#116;&#103;&#097;&#114;&#116;&#064;&#116;&#105;&#101;&#102;&#101;&#110;&#098;&#097;&#099;&#104;&#101;&#114;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
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                    </li>
<li>
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</ul></div>
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