Herdplatte versehentlich eingeschaltet: Liegt grobe Fahrlässigkeit vor?
In einem aktuellen Rechtsstreit wurde eine Wohngebäudeversicherung nach einem Wohnhausbrand zur Kürzung ihrer Leistung um 25% verpflichtet. Der Vorfall ereignete sich, als die Hausbesitzerin versehentlich eine Herdplatte einschaltete, anstatt die "richtige" auszuschalten. Die Versicherung bewertete dies als grobe Fahrlässigkeit und Weiterlesen