ESG Risikopläne: Aufsichtliche Offenlegungen zu ESG-Risiken nach Artikel 449a CRR

Kurz gesagt: Mit dem Omnibus-Paket will die EU Nachhaltigkeits-Pflichten vereinfachen – weniger Datenpunkte, kleinerer Anwendungsbereich, mehr Proportionalität. Die BaFin begrüßt das grundsätzlich, fordert aber mehr Konsistenz zwischen Transitionsplänen (CSRD/CSDDD) und ESG-Risikoplänen (CRD/CRR/Solvency II) sowie Übergangslösungen bei auseinanderlaufenden Zeitplänen. Für dich heißt das: doppelte Arbeit vermeiden, Planlogiken vereinheitlichen und datenseitig zweigleisig fahren (standardisierte Offenlegung und alternative Daten). ESG-Risiken sicher offenlegen: Praxistipps zu Artikel 449a CRR Weiterlesen