Das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden hat eine Frage in den Mittelpunkt gerückt, die viele Maklerinnen und Makler beschäftigt: Dürfen wir uns noch „unabhängig“ nennen?

Über viele Jahre war dieser Begriff eng mit dem Berufsverständnis verbunden. Kundinnen und Kunden verbanden ihn mit freier Produktauswahl, keine Produktvorgaben einzelner Versicherer, die die Empfehlung beeinflussen könnten und einem klaren Fokus auf ihren eigenen Bedarf. Das Urteil setzt dem Begriff nun einen engeren juristischen Rahmen.

Trotz der Aufmerksamkeit, die die Entscheidung ausgelöst hat, verändert sie die tägliche Beratungsarbeit nicht. Die Entscheidung betrifft allein die Verwendung eines Wortes – nicht die Qualität oder Ausrichtung der Tätigkeit.

Was das OLG Dresden tatsächlich entschieden hat

Das Gericht hat festgelegt, dass Maklerinnen und Maklern, die Provisionen von Versicherern erhalten, der Begriff „unabhängig“ in der Werbung nicht mehr zusteht.

Die Begründung ist juristischer Natur. Der Begriff kann den Eindruck vollständiger finanzieller Neutralität vermitteln. Wenn eine Vergütung von Versicherern erfolgt, liegt diese im rechtlichen Sinne nicht vor.

Wichtig ist jedoch, was nicht entschieden wurde. Das Urteil stellt weder infrage, dass Makler frei beraten können, noch betrifft es die Art und Weise, wie Empfehlungen entstehen. Die Rolle des Maklers als Interessenvertreter der Kundinnen und Kunden bleibt unverändert bestehen.

Welche Teile der Maklerarbeit unverändert bleiben

An der praktischen Arbeit ändert sich nichts. Maklerinnen und Makler

  • vergleichen den relevanten Markt
  • bewerten Tarife anhand objektiver Kriterien
  • analysieren individuelle Risiken
  • begründen ihre Empfehlungen transparent
  • erklären ihre Vergütung nachvollziehbar

Diese Aufgaben sind zentrale Bestandteile des Maklerberufs. Das Urteil beeinflusst sie nicht. Die Entscheidungsfreiheit, mit der Maklerinnen und Makler arbeiten, bleibt vollständig erhalten.

Warum der Begriff „unabhängig“ so eine große Rolle gespielt hat

Für viele Kundinnen und Kunden war der Begriff ein Orientierungspunkt. Er signalisierte, dass ein Makler nicht an einzelne Anbieter gebunden ist und im Sinne des Kunden entscheidet.

Auch für Maklerhäuser war er ein Ausdruck des eigenen Selbstverständnisses. Er verdeutlichte eine Haltung, die bis heute gültig ist: Sorgfalt, Marktüberblick und klare Ausrichtung auf die Bedürfnisse des Kunden.

Dass dieser Begriff nun anders bewertet wird, führt verständlicherweise zu Unsicherheiten. Gleichzeitig bietet es die Möglichkeit, die eigene Arbeitsweise detaillierter und verständlicher zu beschreiben.

Wie Makler ihre Beratungsfreiheit heute klarer zeigen können

An die Stelle eines einzelnen Begriffs tritt eine konkretere Darstellung der eigenen Prozesse. Kundinnen und Kunden profitieren davon, wenn sie nachvollziehen können, wie eine Empfehlung entsteht. Dazu gehören unter anderem:

  • Auswahl aus vielen Versicherern
  • klare und belegbare Kriterien für die Produktempfehlung
  • transparente Darstellung des Vergütungsmodells
  • dokumentierte Entscheidungswege
  • keine Abhängigkeit von Produktvorgaben einzelner Gesellschaften

Diese Beschreibung ist greifbarer und verständlicher als ein einzelnes Wort und schafft ein realistisches Bild der Beratungsleistung.

„Der Begriff mag sich ändern, unsere Arbeitsweise nicht. Kundinnen und Kunden sollen jederzeit nachvollziehen können, wie eine Empfehlung entsteht und warum sie sinnvoll ist. Transparenz war für uns immer wichtiger als ein einzelnes Wort.“

Kevin Klöber, Geschäftsführer Klöber Versicherungsmakler GmbH

Branchenperspektive: Warum das Urteil auch Chancen eröffnet

Das Urteil schafft einen klaren Rahmen für die Verwendung eines Begriffs, der in der Vergangenheit unterschiedlich interpretiert wurde. Diese Klarheit kann für die Branche hilfreich sein.

Wenn Maklerinnen und Makler ihre Arbeitsweise präziser erklären, entsteht ein transparenteres Bild ihrer Tätigkeit. Begriffe wie „freie Auswahl“, „marktbreiter Vergleich“ oder „empfohlene Lösung nach objektiven Kriterien“ führen Kundinnen und Kunden konkreter an die Hand als der bisherige Oberbegriff.

In vielen Unternehmen ist dieser Prozess bereits angestoßen. Das Urteil wird so zu einem Anlass, die eigene Kommunikation zu modernisieren und verständlicher zu gestalten.

Was Kundinnen und Kunden jetzt wirklich interessiert

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich faktisch kaum etwas. Ihre wichtigsten Fragen bleiben dieselben und beziehen sich weniger auf Begriffe als auf die tatsächliche Arbeitsweise:

  • Wurde der relevante Markt geprüft?
  • Warum passt der empfohlene Tarif zur eigenen Situation?
  • Welche Kriterien haben die Auswahl beeinflusst?
  • Wie wird die Vergütung erklärt?
  • Ist die Beratung auf den individuellen Bedarf abgestimmt?

Diese Aspekte prägen das Vertrauen in die Beratung wesentlich stärker als die Frage, ob ein bestimmtes Wort verwendet wird.

Wie Maklerhäuser sinnvoll auf das Urteil reagieren können

Viele Maklerhäuser passen ihre Formulierungen bereits an. Häufig finden sich heute Beschreibungen wie:

  • freie Produktauswahl
  • Analyse mehrerer Anbieter
  • Beratung ohne Vorgaben einzelner Versicherer
  • Empfehlungen auf Grundlage objektiver Kriterien

Solche Beschreibungen vermitteln verständlicher als zuvor, was Maklerinnen und Makler tatsächlich leisten. Sie helfen Kundinnen und Kunden, sich ein realistisches Bild der Beratung zu machen und deren Qualität besser einzuordnen.

Blick nach vorn: Was das Urteil langfristig bedeutet

Das Urteil markiert eine Veränderung in der Sprache, aber keine Veränderung im Berufsbild. Der Makler bleibt Interessenvertreter seiner Kundinnen und Kunden. Seine Rolle, der Marktüberblick und die Entscheidungsfreiheit bleiben unverändert bestehen.

Die Branche kann den Moment nutzen, um Beratungswege klarer zu erklären und damit ein noch präziseres Verständnis dafür zu schaffen, wofür Makler stehen: transparente Entscheidungen, sorgfältige Analyse und nachvollziehbare Empfehlungen.

Fazit: Der Begriff ändert sich – die Haltung bleibt

Das OLG-Urteil beschränkt die Nutzung des Begriffs „unabhängig“ in der Werbung, verändert aber nicht die Arbeit von Maklerinnen und Maklern.
Beratungsfreiheit entsteht nicht durch einen Begriff, sondern durch klare Prozesse, nachvollziehbare Kriterien und Transparenz gegenüber Kundinnen und Kunden.

Die Qualität der Beratung bleibt unverändert. Lediglich die Sprache wird genauer. Für Kundinnen und Kunden bietet dies eine Chance, die Arbeitsweise des Maklers noch besser zu verstehen.

Über die Klöber Versicherungsmakler GmbH

Die Klöber Versicherungsmakler GmbH ist ein familiengeführtes Unternehmen mit Sitz in Darmstadt. Es bietet individuelle Versicherungslösungen für Privat- und Geschäftskunden, insbesondere für die Immobilienwirtschaft und setzt auf innovative Produkte, digitale Prozesse und eine moderne Unternehmenskultur. Neben seiner Kernkompetenz im Versicherungsbereich engagiert sich Klöber aktiv im Sport- und Sponsoringbereich, wobei auch viele karitative Projekte unterstützt werden.

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