Die Reform der THG-Quote ist im Bundestag angekommen. Mit der ersten Lesung startet das parlamentarische Verfahren. Der MEW begrüßt die Weiterentwicklung, fordert jedoch eine rechtssichere, praktikable Ausgestaltung, die Investitionen ermöglicht und den Markthochlauf klimafreundlicher Kraftstoffe verlässlich unterstützt.

Mit der ersten Lesung im Deutschen Bundestag ist die Reform der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) in das parlamentarische Verfahren gestartet. Der MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland begrüßt die Weiterentwicklung grundsätzlich, mahnt jedoch eine rechtssichere und praktikable Ausgestaltung an.

Der Verband vertritt zahlreiche Inverkehrbringer und Quotenverpflichtete, die die gesetzlichen Vorgaben unmittelbar in Beschaffung, Lieferverträgen und internationalen Lieferketten umsetzen müssen. Für mittelständische Unternehmen geht es dabei um Investitions- und Planungssicherheit.

„Die THG-Quote darf nicht zum Mittelstandsrisiko werden. Klimaschutz braucht Verlässlichkeit und klare Stichtage. Wer Investitionen in fortschrittliche Kraftstoffe erwartet, muss Planungssicherheit garantieren. Nur so bleibt das System glaubwürdig“, erklärt Thomas Johannsen, Geschäftsführer des MEW.

Im parlamentarischen Verfahren sieht der Verband insbesondere bei drei Punkten Handlungsbedarf:

  • Witness Audits: Vor-Ort-Kontrollen zur Betrugsprävention sind richtig und wichtig. Eine verpflichtende Einführung sollte jedoch erst ab dem 1. Januar 2027 erfolgen, um bestehende Lieferverträge und Zertifizierungssysteme geordnet anpassen zu können.
  • POME-Regelung: Der Wegfall der Anrechenbarkeit bestimmter Rohstoffe muss mit einem klaren Stichtag verbunden sein. Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 verhindert, dass laufende Verpflichtungsjahre nachträglich entwertet werden.
  • Wegfall der Doppelanrechnung: Dieser sollte rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten. Der Kabinettsbeschluss aus Dezember 2025 hat entsprechende Markterwartungen geschaffen. Viele Unternehmen haben bereits kostenintensive Investitionen in fortschrittliche Biokraftstoffe getätigt.

Unser Ziel ist klar: Die THG-Quote muss ökologisch wirksam sein – zugleich aber rechtssicher, planbar und praktikabel ausgestaltet werden. 

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