Aktiv ausgenutzte Schwachstellen: Ab dem 11. September 2026 gilt für Hersteller digitaler Produkte eine Frühwarnfrist von 24 Stunden
Am 11. September 2026 beginnt die Anwendung einer Vorschrift, die den Umgang mit Sicherheitslücken in Europa neu taktet. Artikel 14 der Verordnung (EU) 2024/2847 verlangt ab dem 11. September 2026 eine Frühwarnung binnen 24 Stunden nach Kenntnis. Die eigentliche Schwachstellenmeldung Weiterlesen

