Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Arbeitgeberverband der Bodenabfertigungsdienstleister im Luftverkehr (ABL) haben mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di einen Tarifabschluss für die Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste an deutschen Flughäfen erzielt. Nach der gestern Abend erfolgten Zustimmung der Gewerkschaft zur Einigungsempfehlung aus dem Schlichtungsverfahren ist der Tarifabschluss bestätigt und steht lediglich unter dem Vorbehalt der endgültigen Annahme des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vom 6. April 2025. Der Abschluss umfasst ein umfangreiches Tarifpaket, das eine Mindestlaufzeit bis zum 31. März 2027 hat.

Die Tarifeinigung umfasst eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 3,0 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro, ab dem 1. April 2025 sowie eine weitere Erhöhung um 35 Euro zuzüglich 2,8 Prozent ab dem 1. Mai 2026. Die Entgelte der Auszubildenden werden zu den gleichen Zeitpunkten um jeweils 75 Euro erhöht. Darüber hinaus werden Zulagen für Schichtarbeit in Höhe von 60 Euro und für Wechselschichtarbeit in Höhe von 95 Euro eingeführt. Zusätzlich sieht die Einigung zwei Sonderzahlungen von je 200 Euro für die Jahre 2025 und 2026 sowie einen zusätzlichen Erholungsurlaubstag ab 2027 vor.

Julia Kranenberg, Vorsitzende des Gruppenausschusses der VKA für Flughäfen: „Der Tarifabschluss ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen. Er bietet den Beschäftigten eine angemessene Vergütungsentwicklung, geht aber angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation in diesem Bereich fast schon über die Grenze des Machbaren hinaus. So konnten wir jedoch erreichen, dass Streiks in den Bodenverkehrsdiensten für mehr als zwei Jahre ausgeschlossen sind.“

Die Bodenverkehrsdienste umfassen zentrale Dienstleistungen an Flughäfen wie das Be- und Entladen von Flugzeugen, die Gepäckabfertigung, Passagierbetreuung sowie weitere für den reibungslosen Luftverkehr unverzichtbare Services. Etwa 30.000 Beschäftigte in Deutschland sorgen Tag für Tag für den reibungslosen Ablauf des Flugverkehrs.

„Der Abschluss führt zu einer größeren Planbarkeit und Verlässlichkeit für die Arbeitgeberseite, für Fluggäste und die vom Flugverkehr abhängige Wirtschaft. Es konnte durch diesen Kraftakt bestätigt werden, dass die Tarifverträge für die Bodenverkehrsdienste eine befriedende Wirkung haben“, ergänzt Dieter R. Streuli, Vorstandsvorsitzender des ABL.
 

Über Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit rund 2,6 Millionen Beschäftigten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)
Leipziger Straße 51
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2096994-50
Telefax: +49 (30) 2096994-99
http://www.vka.de

Ansprechpartner:
Matthias Rebbert
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 2096994-62
Fax: +49 (30) 2096994-99
E-Mail: matthias.rebbert@vka.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel