Einkommenseinbußen geltend machen
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg weist die von der Flutkatastrophe betroffenen Unternehmen auf die Geltendmachung ihrer Einkommenseinbußen hin. „Neben den Sachschäden und den Mitteln für Reparaturkosten können Unternehmen auch Einkommenseinbußen bis Januar 2022 geltend machen“, sagt Regina Rosenstock, Gesamtbereichsleiterin Weiterlesen