Die Bundesnetzagentur hat heute Aufsichtsverfahren gegen die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH eingeleitet.

Wir prüfen, ob das Unternehmen Erhöhungen von Abschlagszahlungen vorgenommen hat, die das Gesetz nicht erlaubt“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Verdacht unzulässiger Erhöhung von Abschlagszahlungen

Es besteht der Verdacht, dass die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH Erhöhungen von Abschlagszahlungen vorgenommen hat, die die energierechtlichen Anforderungen nicht erfüllen. Grundlage sind Beschwerden von Verbrauchern insbesondere bezüglich des Verhaltens der Marke „Immergrün“ bei der Bundesnetzagentur. 

Das Unternehmen verschickte am 22. und 23. Oktober Schreiben zur Erhöhung von Abschlagszahlungen. Es begründete die Erhöhung u.a. mit gestiegenen Beschaffungskosten. Eine Erhöhung von Abschlagszahlungen mit dieser Begründung ist allerdings nicht zulässig. 

Wird eine Abschlagszahlung vereinbart, muss sie sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten. An diese Regelung müssen sich alle Energielieferanten halten.

Aufsicht der Bundesnetzagentur im Sinne der Verbraucher

Die Bundesnetzagentur prüft fortlaufend, ob die Lieferanten die energierechtlichen Verpflichtungen einhalten. Sie kann aufsichtsrechtliche Schritte einleiten, wenn der Verdacht besteht, dass Energieunternehmen gegen das Energiewirtschaftsgesetz verstoßen. Dabei wird jeweils berücksichtigt, inwieweit sich Anhaltspunkte für systematische Missstände ergeben. Die Bundesnetzagentur kann das rechtswidrige Verhalten untersagen.

Die Bundesnetzagentur steht sowohl mit betroffenen Kunden, den Energielieferanten als auch den Verbraucherverbänden im Austausch. Betroffene Verbraucher finden Informationen und Handlungsoptionen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur www.bnetza.de/energieverbraucher.

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