Laut eines rechtskräftigen Urteils des Amtsgerichts Northeim vom 4. Mai 2017 müssen S&K-Anleger keine Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen (Az. 3 C 119/17 VI). Somit ist die Klage, Rückzahlungen des S&K-Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 zu leisten, abgewiesen worden. Dieser Beschluss könnte Vorreiter für kommende Beschlüsse sein, so der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS).

Eine Ausschüttung von 800 Euro sollte ein S&K -Anleger an den Insolvenzverwalter der S&K Sachwerte Nr. 2 zahlen. Dies verweigerte er und ließ sich verklagen. Etwa 1400 weitere S&K-Anleger schlugen den selben Weg ein. Die Ausschüttungen wären unrechtmäßig gezahlt worden, so die Ansicht des Insolvenzverwalters.
Das Amtsgericht Northeim urteilte zu Gunsten des Anlegers. Laut Beschluss habe der Insolvenzverwalter keine Rückzahlungsansprüche gegenüber dem Investor und müsse die Gerichtskosten übernehmen.

Aus der Sicht des Insolvenzverwalters sei es ein einmaliges Urteil, für den DFMS eine klare Rechtsprechung für Betroffene. Derzeit werden noch 450 weitere Verfahren, darunter auch Musterklagen, geführt.

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