Der Aschheimer Bezahlabwickler Wirecard AG (ISIN: DE0007472060) strotzte im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2018 vor Kraft. So konnten die über die Wirecard-Plattform abgewickelten Transaktionsvolumen um über 55 % gesteigert werden. Die Umsatzerlöse stiegen dabei um knapp 53 %. Das spiegelt sich auch im Aktienkurs des Konzerns wider, der schon über der 130,- EUR-Marke notierte. Nach einer kurzen Verschnaufpause könnte sogar die 150,- EUR-Marke in das Visier zu rücken.

Neben immer weiteren Partnerschaften zur Zahlungsabwicklung kann Wirecard auch stetig neue, innovative Lösungen präsentieren. Wie z.B. das neue ‚Internet of Things’-Regal. In diesem Showcase werden ‚IoT’-Technologien mit biometrischer Gesichtserkennung kombiniert und ermöglichen so ein rein auf biometrische Daten gestütztes Einkaufs- und Zahlungserlebnis.

„Das rasante Tempo des technologischen Fortschritt s im Bereich des ‚Internet of Things’ (‚IoT’) zeigt, dass der Einzelhandel in den kommenden Jahren einen massiven digitalen Wandel erleben wird. Wir bei Wirecard wollen die Zukunft des Handels aktiv mitgestalten, indem wir stets innovative Finanztechnologien entwickeln.“ Dabei spiele die Biometrische Zahlungskonzepte eine zentrale Rolle im Einzelhandel von morgen, verdeutlichte Jörn Leogrande, Executive Vice Präsident von Wirecard Labs.

Gerade Europäer seien sehr aufgeschlossen gegenüber den biometrischen Zahlungsmethoden. So gaben bereits 2016 über die Hälfte der 14.000 befragten Personen an, das Fingerabdruckscans für sie die sicherste aller Zahlungsmethoden wären und somit bevorzugt würden. Wirecards neue Lösung definiert das Einkaufserlebnis neu, indem Kunden sich durch stellen vor das Regal identifizieren lassen und anschließend die gewünschten Produkte entnehmen, wa s automatisch vom Regal erkannt wird. Änderungen am virtuellen Warenkorb, ebenso der Zahlungsprozess, werden in Echtzeit auf einem Bildschirm über dem Regal angezeigt.

Alleine dieser Bereich bekommt von Experten signifikantes Wachstumspotenzial zugesprochen, von dem Wirecard überproportional profitieren sollte.

Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass JS Research oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den "Webseiten", dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsenta tionen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte "third parties") bezahlt. Zu den "third parties" zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten "third parties" mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anla geentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzel ner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte "Small Caps") und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderung en der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw . Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.

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