Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse haben weltweit eine wachsende Bedeutung. Abzulesen ist dies an der in vielen Ländern inzwischen eingeführten und schrittweise verschärften gesetzlichen Verpflichtung zur Beimischung von Bio-kraftstoffen. Biokraftstoffe werden zwecks Erfüllung des Pariser Klimaschutzabkommens eine stetig zunehmende Bedeutung haben. Spätestens 2020 müssen die Unterzeichnerstaaten ihre nationalen Klima- und Energiestrategien vorlegen. Von dieser Entwicklung koppelt sich die Europäische Union aber künftig praktisch ab.

Mit der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (REDII) wird die Obergrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse in Höhe von 7 Prozent zwar grundsätzlich beibehalten. Gleichzeitig wird aber die jährlich bis 2030 anrechenbare Biokraftstoffmenge auf die die in den Mitgliedstaaten erzielte Absatzmenge des Jahres 2019 begrenzt. Zudem können national niedrigere Obergrenzen für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse festgelegt werden, ergänzt um den zusätzlichen „Anreiz“, dann national auch das erneuerbare-Energien-Ziel im Verkehr von 14 Prozent abzusenken. Sieht so ambitionierter Klimaschutz im Verkehr aus?

Die RED II sieht die stärkere Förderung von Biokraftstoffen aus Abfall- und Reststoffen über für die Mineralölwirtschaft verpflichtende und bis 2030 ansteigende Quoten vor. Für die Biokraftstoffwirtschaft stellt sich die Frage, welche zusätzlichen Optionen zukünftig von Bedeutung sein könnten, insbesondere dann, wenn Europa in diesem Bereich auch die Technologieführerschaft behaupten will?

Hier kommen synthetische Kraftstoffe aus erneuerbarem Strom ins Spiel. Die Mineralöl- und Fahrzeugindustrie hat hohe Erwartungen bei der Politik ausgelöst. So werden in Deutschland Angebotsmengen und Förderkonzepte diskutiert, die die Anrechnung dieser Alternativkraftstoffe auf die CO2-Flottengrenzwerte der Fahrzeugindustrie oder deren Marktzugang durch eine gesonderte Quotenverpflichtung vorsehen. Die zeitlich sehr ambitioniert gesetzten europäischen Vorgaben zur schrittweisen Reduzierung der CO2-Flottengrenzwerte bei Pkw, leichten und schweren Nutzfahrzeugen, erzwingen eine geänderte Strategie, welche Antriebstechnologie und Kraftstoffe umfasst. Technologisch gesehen wird  kein Neuland betreten, es stellt sich aber die Frage, ob und wann entsprechende Investitionen in neue alternative Kraftstoffe realisiert werden und ob für diese Produktionsanlagen verlässlich die erforderliche Menge erneuerbaren Stroms bereitgestellt werden kann.

Sind vor diesem Hintergrund die Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse sowie Abfall- und Reststoffen nicht doch wichtig für die Zielerfüllung in 2030?

Diese komplexen Fragestellungen sind der Hintergrund der Beiträge im Forum „Biokraftstoffe im Umfeld synthetischer Kraftstoffe – wird die Defossilisierung der Kraftstoffe in die Zukunft verlagert“ am 1. Kongresstag, 21. Januar 2019.

Das Programm:

Dr. Franziska Müller-Langer, Abteilungsleiterin beim Deutschen Biomasseforschungszentrum (DBFZ), erläutert in ihrem Vortrag die Bedeutung biomassebasierter Biokraftstoffe in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (REDII) als Beitrag zum Klimaschutz im Verkehr.

Professor Dr. Christian Küchen, Geschäftsführer des Mineralölwirtschaftsverbandes (MWV), stellt in seinem Vortrag „Klimaschutz im Verkehr – Vision 2050“ den Handlungsbedarf zur Zielerreichung aus Sicht der deutschen und europäischen Mineralölindustrie vor.

Andreas Kuhlmann, Geschäftsführer der Deutschen Energieagentur (dena), legt die Ergebnisse der dena-Leitstudie für eine integrierte Energiewende dar. Daraus abgeleitet werden Rahmenbedingungen und Handlungsempfehlungen für die Energiewende im Verkehr.

Christof Timpe und Peter Kasten vom Öko-Institut e.V. erklären in ihrem Vortrag, wie synthetische Kraftstoffe effektiv den Klimaschutz unterstützen können und stellen den aus Sicht des Institutes erforderlichen Regulierungsbedarf für eine auch ökologisch sinnvolle Anwendung dieser Kraftstoffe vor.

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