Die Privatinsolvenzen sind 2018 auf den niedrigsten Stand seit 2004 gesunken. Insgesamt mussten im vergangenen Jahr inklusive ehemals Selbstständiger 88.995 Privatpersonen eine Insolvenz anmelden. Damit verringerten sich die Verbraucherinsolvenzen in Deutschland zum achten Mal in Folge – 2018 um 5,4 Prozent. So lauten die zentralen Ergebnisse der CRIFBÜRGEL Studie „Schuldenbarometer 2018“. Im Gegensatz zu den Firmeninsolvenzen rechnet CRIFBÜRGEL auch 2019 mit einem weiteren Absinken der Privatinsolvenzen auf bis zu 84.000 Fälle.

„Der erneute Rückgang der Privatinsolvenzen liegt vorrangig an der weiterhin guten Beschäftigungs- und Einkommensentwicklung bei den Privatpersonen“, sagt CRIFBÜRGEL Geschäftsführer Christian Bock. Grundsätzlich gibt es sechs Hauptursachen, die die Betroffenen in eine finanziell prekäre Lage führen und damit eine Privatinsolvenz auslösen können. Zu den Gründen gehören Arbeitslosigkeit und reduzierte Arbeit, Einkommensarmut, gescheiterte Selbstständigkeit, unwirtschaftliche Haushaltsführung, Veränderungen in der familiären Situation wie Scheidung beziehungsweise Trennung und Krankheit. Hauptgrund für den erneuten Rückgang der Privatinsolvenzen ist die derzeit niedrige Arbeitslosenquote. „Arbeitslosigkeit und die damit verbundene Einkommensverschlechterung ist mit Abstand Haupttreiber für eine Privatinsolvenz. Steigen die Beschäftigtenzahlen, sinken die Verbraucherinsolvenzen. Wenn die Arbeitslosigkeit steigt, wird es zwangsläufig mehr Insolvenzen in Deutschland geben, da die Personen bei weiterhin hohen Kosten über weniger Geld verfügen“, erklärt Bock.

Den Einfluss der Arbeitslosigkeit auf die Zahl der Privatinsolvenzen belegt ein Vergleich zwischen Nord-und Süddeutschland. Bremen hat im relativen Vergleich mit 166 Privatinsolvenzen je 100.000 Einwohner nicht nur die höchste Zahl an Privatpleiten, sondern auch die höchste Arbeitslosenquote im Februar 2019 (9,8 Prozent). Am wenigsten Privatinsolvenzen gab es hingegen in Baden-Württemberg (72 Privatinsolvenzen je 100.000 Einwohner) – dort ist die Arbeitslosenquote mit 3,2 Prozent ebenfalls am niedrigsten. Ein weiterer Grund für weniger Privatinsolvenzen ist methodischer Natur: So sehen viele überschuldete Bürger, die ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) nutzen, keine Notwendigkeit, eine Privatinsolvenz anzumelden. Die Personen haben ein so geringes Einkommen, dass es unter dem pfändbaren Betrag von 1.133,80 Euro je Monat liegt. Diese Personen melden daher bewusst keine Privatinsolvenz an, obwohl sie verschuldet sind.

Das bekannte Nord-Süd-Insolvenzgefälle setzt sich – mit Ausnahme des Saarlands –  auch 2018 fort. Insolvenzspitzenreiter im relativen Vergleich der Bundesländer ist Bremen mit 166 Privatpleiten je 100.000 Einwohner. Es folgen Niedersachsen (150 Insolvenzen je 100.000 Einwohner), das Saarland (146), Schleswig-Holstein (145) und Hamburg (143). Der Bundesdurchschnitt lag 2018 bei 107 Privatpleiten je 100.000 Einwohner. Deutlich unter diesem Wert liegen Baden-Württemberg (72) und Bayern (73). Hinsichtlich der absoluten Privatinsolvenzzahlen stehen mit Nordrhein-Westfalen (22.329), Niedersachsen (11.872) und Bayern (9.405) zugleich die bevölkerungsreichsten Bundesländer an der Spitze der Insolvenzstatistik.

Das Insolvenz-Ranking der 30 größten Städte führt Mannheim mit 224 Pleiten je 100.000 Einwohner an. Ebenfalls viele Privatinsolvenzen meldeten die drei NRW-Städte Gelsenkirchen (223 Insolvenzen je 100.000 Einwohner), Mönchengladbach (214) und Dortmund (189). Am wenigsten Privatinsolvenzen gab es im Städtevergleich wie schon in den letzten beiden Jahren in Stuttgart. In der Hauptstadt Baden-Württembergs wurden 70 Privatinsolvenzen je 100.000 Einwohner gemeldet.

2018 sind die Privatinsolvenzen in allen 16 Bundesländern rückläufig. Bremen (minus 16,6 Prozent), Rheinland-Pfalz (minus 11,5 Prozent), Baden-Württemberg (minus 10,4 Prozent) und Sachsen-Anhalt (minus 10,2 Prozent) meldeten zweistellige Rückgänge.

Es ist ein Mythos, dass Privatpersonen erst hoch verschuldet sein müssen, um in die Privatinsolvenz zu rutschen. Über alle Altersgruppen hinweg liegt die Durchschnittsschuldenhöhe der Betroffenen bei rund 30.000 Euro. Bei den unter 30-Jährigen ist der Wert jedoch weitaus geringer. Hier liegt die durchschnittliche Schuldensumme bei knapp unter 11.000 Euro. Mit steigendem Alter steigen auch die Schulden auf durchschnittlich bis zu 45.000 Euro bei den Bundesbürgern in der Altersgruppe 61 Jahre und älter. Der überwiegende Teil der Privatpersonen in einer Insolvenz hat vor allem bei Kreditinstituten, Versandhändlern, Versicherungen, Behörden, Vermietern, Energieversorgern und Telefongesellschaften Schulden.

Über die CRIF GmbH

Die CRIF Bürgel GmbH ist in Deutschland einer der führenden Dienstleister im Bereich Bonitätsinformationen über Firmen und Privatpersonen und kann auf über 140 Jahre Markterfahrung verweisen. Der Anbieter maßgeschneiderter Lösungen im Adress- und Kreditrisikomanagement hat sich auf Bonitätsbewertung, Betrugsprävention und Adressmanagement spezialisiert. CRIFBÜRGEL gehört zur global agierenden Wirtschaftsauskunftei-Gruppe CRIF mit Hauptsitz in Bologna, Italien. Die Gruppe ist heute mit rund 4.400 Experten und 70 Unternehmen in über 30 Ländern auf vier Kontinenten aktiv. Täglich nutzen rund 6.300 Banken und Finanzinstitute, über 55.000 Unternehmen und über 310.000 Verbraucher weltweit die Lösungen von CRIF.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

CRIF GmbH
Leopoldstraße 244
80807 München
Telefon: +49 (40) 89803-0
Telefax: +49 (40) 89803-777
https://www.crif.de

Ansprechpartner:
Oliver Ollrogge
Telefon: +49 (40) 89803-582
Fax: +49 (40) 89803-579
E-Mail: oliver.ollrogge@buergel.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel