Sibanye-Stillwater (Ticker JSE: SGL und NYSE: SBGL – https://www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=298805) freut sich zu berichten, dass das südafrikanische Arbeitsgericht (das Gericht) am Freitag, den 22. März 2018, den Antrag der AMCU auf Berufung gegen das erste Urteil des Gerichtshofs, wonach die Gewerkschaftszugehörigkeit bei den Goldgeschäften des Unternehmens am 22. November 2018 eine gemeinsame Ursache war, zurückgewiesen hat. Das Gericht stellte fest, dass es für die Frage der Rechtmäßigkeit des Streiks entscheidend war, ob der Tarifvertrag zu dem Zeitpunkt verlängert werden konnte, zu dem die Gesellschaft versuchte, den Vertrag zu verlängern.  

Neal Froneman, CEO von Sibanye-Stillwater, kommentierte: "Die Ablehnung der Berufungserlaubnis der AMCU ist rechtzeitig, wenn auch umstritten. Das Unternehmen wird nun einen unabhängigen Prozess zur Überprüfung der Gewerkschaftszugehörigkeit durchführen, um den kollektiven Mehrheitsstatus von NUM, UASA und Solidarity zu bestätigen, als die Unternehmensleitung versuchte, die Vereinbarung auf Nichtparteien, einschließlich der AMCU, auszudehnen. Wir sind zuversichtlich, dass das Ergebnis des Verifikationsprozesses dazu führen wird, dass diese verlängerte Streikaktion in einer Weise beendet wird, die unsere Werte und andere Interessengruppen nicht untergräbt. ”

Diese Pressemitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Verkaufsangebot noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren von Sibanye-Stillwater dar.  Die vollständigen Ergebnisse finden Sie unter: https://www.sibanyestillwater.com/investors/financial-reporting/operating-financial-updates/2018

Diese Pressemitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung, in der dies unzulässig ist, gesendet, verteilt, übertragen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Die hierin genannten Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act von 1933 (der "Securities Act") oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, weiterverkauft, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, sie sind gemäß der Registrierung oder einer Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act registriert. Es wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung erfolgen.

Die Wertpapiere wurden nicht von der US Securities and Exchange Commission und der State Securities Commission in den Vereinigten Staaten oder einer anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt oder abgelehnt. Jede gegenteilige Darstellung ist in den Vereinigten Staaten eine Straftat.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Swiss Resource Capital AG
Poststrasse 1
CH9100 Herisau
Telefon: +41 (71) 354-8501
Telefax: +41 (71) 560-4271
http://www.resource-capital.ch

Ansprechpartner:
Jochen Staiger
CEO
Telefon: +41 (71) 3548501
E-Mail: js@resource-capital.ch
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.