In den letzten Jahren wurden im europäischen Recht über die Novellierung verschiedener BVT-Dokumente Emissionsgrenzwertverschärfungen vorgenommen, die in nationales Recht überführt werden müssen, was zur Folge hat, dass der bestehende Abgasreinigungsprozess z.T. angepasst bzw. erweitert oder erneuert werden muss.

Die Emissionsgrenzwertverschärfungen betreffen neben Großkraftwerken auch Abfall- und EBS-Verbrennungsanlagen, Biomasse- und Industrieanlagen. Die aktuellen Emissionsanforderungen für Industrieanlagen sind in der TA Luft festgeschrieben. Aktuell versucht der Gesetzgeber alle seit 2002 durch die EU erlassenen Emissionswertvorgaben bis Sommer 2019 in nationale Emissionsanforderungen einer novellierten TA Luft umzusetzen.   

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