Lange Wartezeiten auf Arzttermine? Bislang war dies eher die Regel als die Ausnahme – der Gesetzgeber hat darauf mit dem neuen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) reagiert. Professor Dr. Andreas Ladurner, Studiendekan des Studienbereichs Gesundheitsmanagement an der Hochschule Aalen und Experte für Gesundheitsrecht, hat das neue Gesetz jetzt analysiert.

Insbesondere für die Versorgung außerhalb der Sprechstundenzeiten und für bestimmte Facharztgruppen, etwa Rheumatologen und Hautärzte, wird es immer schwieriger für gesetzlich Versicherte, zeitnah einen Arzttermin zu bekommen. In ländlichen Regionen sind diese Probleme besonders ausgeprägt. Das Reformgesetz „Terminservice- und Versorgungsgesetz“ (TSVG), das vor wenigen Wochen in Kraft getreten ist, soll hier Abhilfe schaffen. Es stellt eine der größten Reformgesetze der vergangenen Jahrzehnte dar. Professor Dr. Andreas Ladurner hat das Gesetz analysiert und seine Ergebnisse in der Zeitschrift Medizinrecht veröffentlicht.

Was ändert sich für die Patienten?
Die Neuregelung setzt unter anderem auf eine Mischung von neuen Verpflichtungen und Anreizen für niedergelassene Ärzte: Ein niedergelassener Arzt ist nun verpflichtet, statt bislang 20 jetzt 25 Stunden Sprechstunde für gesetzlich Versicherte in der Woche anzubieten. Bestimmte Fachärzte müssen fünf Stunden in der Woche als „offene Sprechstunde“ anbieten, in denen Patienten mit akuten Problemen ohne Termin vorbeikommen können. Niedergelassene Ärzte erhalten nun außerdem Vergütungszuschläge, wenn sie neue Patienten annehmen oder bei der Vermittlung von Facharztterminen mitwirken. Deutlich aufgewertet werden die „Terminservicestellen“. Diese vermitteln ab 1. Januar 2020 rund um die Uhr unter der einheitlichen Telefonnummer 116 117 Arzttermine – auch bei Akutfällen tagsüber. Ergänzt wird das Angebot durch eine Terminvermittlungs-App. Auch strukturell gibt es Veränderungen: Während bislang nur die ärztlichen Fachrichtungen (wie Internisten) gesteuert wurden, kann jetzt wesentlich feiner, nämlich auf der Ebene von fachärztlichen Spezialisierungen (wie Kardiologie) geplant und gesteuert werden. Die Länder erhalten zudem das Recht, auch in Teilen von durchschnittlich gut versorgten Planungsbereichen neue Arztstellen zu schaffen.

Zwiespältig sieht Professor Ladurner in seiner Gesamtbilanz die Reform. Gute Ansätze sieht er bei der neuen Feinplanung der Arztgruppen. „Einen Herzspezialisten mit einem Facharzt für Magen-Darm-Erkrankungen planerisch gleichzustellen, war wenig sinnvoll.“ Auch die Verbesserungen bei der Digitalisierung sieht Ladurner positiv und als „große Chance für eine verbesserte Versorgung“. Die Hochschule Aalen messe der Digitalisierung des Gesundheitssektors eine wichtige Bedeutung bei, sodass 2018 der neue Bachelorstudiengang „Digital Health Management“ gegründet wurde. „Durch das neue TSVG sehen wir uns in dieser Entscheidung bestätigt.“

Weniger überzeugt zeigt sich Ladurner von den detaillierten Vorgaben für die Praxisorganisation: „Kernproblem ist, dass wir insgesamt zu wenig Ärzte und die vorhandenen Ärzte noch dazu in den aus planerischer Sicht falschen Gebieten haben. Das Problem lässt sich aber nicht dadurch lösen, dass man den Ärzten noch mehr bürokratische Vorgaben macht – bis hinein in die Details der Praxisabläufe. Das motiviert nicht zur Niederlassung, sondern schreckt eher ab“. Letztlich seien die Auswirkungen der umfangreichen Neuregelung jetzt aufmerksam zu begleiten. Die nächste Änderung komme bestimmt. „Im Gesundheitsrecht ist immer alles im Fluss. Nach der Reform ist vor der Reform“, schmunzelt Ladurner.

Weitere Informationen zu den Studienangeboten des Gesundheitsmanagements finden Interessenten unter: hs-aalen.de.

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