Buhl erhält BaFin-Erlaubnis für Kontoinformationsdienste (KID) und Zahlungsauslösedienste (ZAD)
Die Buhl Data Service GmbH erhält von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erlaubnis zur Erbringung von Kontoinformations- und Zahlungsauslösediensten gemäß Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Damit ist Buhl als einer der führenden deutschen Finanzsoftware-Hersteller jetzt nach der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) zertifiziert. Auch Weiterlesen






