Die von der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE (DKE) überarbeitete DIN VDE 0100-420 „Schutz gegen thermische Auswirkungen“ empfiehlt seit Oktober 2019 den Einsatz besonderer Maßnahmen wie etwa Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDD) und fordert die Durchführung einer Risiko- und Sicherheitsbewertung. Der Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. (BDF), der Deutsche Holzfertigbau-Verband e.V. (DHV), der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) haben dazu eine gemeinsame Praxishilfe erarbeitet, die Planer, Elektriker und Bauherren bei der Umsetzung der neuen Norm unterstützen soll.

Am 1. Oktober 2019 wurde von der DKE eine neue Fassung der DIN VDE 0100-420 „Schutz gegen thermische Auswirkungen“ veröffentlicht. In die Neuauflage wurden auch Anregungen des BDF, des DHV, des ZDB sowie des ZVEH aufgenommen. So wird in Abschnitt 421.7 der Einsatz von AFDD künftig nicht mehr pauschal für bestimmte Räumlichkeiten und/oder Anwendungssituationen gefordert.

Stattdessen wird gefordert, für bestimmte Räumlichkeiten und Orte in der Planungsphase eine Risiko- und Sicherheitsbewertung durchzuführen. Dies betrifft Räumlichkeiten mit Schlafgelegenheiten, Räume/Orte mit besonderem Brandrisiko (z. B. feuergefährdete Betriebsstätten), Räume/Orte aus Bauteilen mit brennbaren Baustoffen (wenn diese einen geringeren Feuerwiderstand als feuerhemmend aufweisen) sowie Räume/Orte mit unersetzbaren Gütern (Kulturgüter, Bücher, Kunst etc.). Bestehen demnach besondere Risiken, so werden Maßnahmen empfohlen, die vor den Auswirkungen von Fehlerlichtbögen schützen. Die neue Regel haben BDF, DHV, ZDB und ZVEH als anerkannte Regel der Technik akzeptiert.

Um Planer elektrischer Anlagen im Holzbaubereich beziehungsweise bei solchen Bauweisen, die – laut DIN – aufgrund der „brennbaren Baustoffe einen geringeren Feuerwiderstand als feuerhemmend aufweisen“, bei der geforderten Risiko- und Sicherheitsbewertung zu unterstützen, haben BDF, DHV, ZDB und ZVEH eine beispielhafte Praxishilfe erarbeitet.

  • Holzbau: Die von BDF, DHV, ZDB und ZVEH erstellte Praxishilfe kann für Holztafel-, Holzahmen-, Holzmassivbau- und Holzskelettbauausführungen genutzt werden. Sie setzt die Anforderungen der DIN-VDE-Bestimmung um, benennt Mindestanforderungen und bietet ein exemplarisches Bewertungsraster, das von Bauherren, Fachplanern, Baubetrieben und Elektrohandwerksbetrieben genutzt werden kann.

Nach dieser Praxishilfe kommen die beispielhaften Bewertungen unter bestimmten Voraussetzungen zu dem Ergebnis, dass auf zusätzliche Maßnahmen zum Schutz gegen die Auswirkungen von Fehlerlichtbögen verzichtet werden kann. Eine objektspezifische Einzelfallbewertung muss selbstverständlich weiterhin erfolgen.

Des Weiteren gibt es seit 2017 für öffentliche Gebäude eine Arbeitshilfe des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV).

  • Öffentliche Gebäude: Für diesen Bereich wurde 2017, ergänzend zur AMEV-Empfehlung „EltAnlagen 2015“, eine AMEV-Empfehlung zum Einsatz von „Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDD)“ veröffentlicht.

Die Hilfestellungen sind bei den oben genannten Verbänden ab dem 2. Dezember 2019 sowie auch über einen Link bei www.dke.de, www.d-h-v.de, www.fertigbau.de, www.zdb.de und www.zveh.de und abrufbar.

Weitere Informationen bezüglich der Umsetzung der Anforderungen der VDE 0100-420:2019-10 für Elektroplaner, Elektroinstallateure und Errichter werden aktuell unter anderem von DKE und ZVEH erarbeitet und sollen kurzfristig veröffentlicht werden.

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Mit zusammen über 300 Mitgliedsbetrieben bilden der Deutsche Holzfertigbau-Verband e.V. (DHV, Ostfildern), die Vereinigung ZimmerMeisterHaus (ZMH, Schwäbisch Hall) und die Gruppe 81fünf AG (Lüneburg) eine leistungsstarke Gemeinschaft, die übereinstimmende Interessen gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft seit Dezember 2015 gebündelt artikuliert. Größte Organisation in diesem Verbund ist der DHV, der als zentrales Sprachrohr fungiert. Zu den Mitgliedsunternehmen der drei holzwirtschaftlichen Verbände, die das Bauen in Deutschland nachhaltig mitgestalten, zählen Holzfertigbaubetriebe, Architektur- und Planungsbüros sowie Zulieferfirmen aller baubeteiligten Gewerke. Darüber hinaus gehören Sägewerke, Baumaschinenhersteller sowie Dienstleister aus bauaffinen Branchen wie zum Beispiel Gebäude-Energieberater, Statiker, Softwareentwickler, Vermessungsingenieure und Medienvertreter dem holzwirtschaftlichen Interessenverbund an. Das gemeinsame Ziel heißt Holzbau komplett: von der Beratung über die Planung und Vorfertigung bis zur bezugsbereiten Ausführung von Wohnhäusern, Büro-, Gewerbe- und Zweckbauten in allen erdenklichen Formen und Größen. Weitere Informationen: www.d-h-v.de

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