Der Vorstand hat am 26. Februar 2020 die Ausgabe von bis zu Stück 1.600.000 der 0,5 % qualifiziert nachrangigen Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024 (ISIN: DE000A254RS9) ("Teilschuldverschreibungen 2020/2024") im Nennbetrag von je EUR 5,00 und in einem Gesamt-Nennbetrag von bis zu EUR 8.000.000 sowie die Ausgabe von bis zu Stück 1.600.000 der 1,00 % qualifiziert nachrangigen Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026 (ISIN: DE000A254RR1) ("Teilschuldverschreibungen 2020/2026") im Nennbetrag von je EUR 5,00 und in einem Gesamt-Nennbetrag von bis zu EUR 8.000.000 beschlossen.

Die Aktionäre bzw. Inhaber von Bezugsrechten wurden durch Bekanntmachungen im Bundesanzeiger vom 28. Februar 2020 aufgefordert, zur Vermeidung des Ausschlusses ihrer Bezugsrechte auf die Teilschuldverschreibungen 2020/2024 sowie die Teilschuldverschreibungen 2020/2026 diese in der Zeit vom 02. März 2020 bis einschließlich 17. März 2020 während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben.

In Folge der auf Grund der Coronavirus-Krise veränderten Kapitalmarktbedingungen hatte der Vorstand am 12. März 2020 beschlossen, die Bezugsfrist für die Teilschuldverschreibungen 2020/2024 sowie für die Teilschuldverschreibungen 2020/2026 zu verlängern, und zwar bis zum 31. März 2020.

Auf Grund der seit dem 12. März 2020 nochmals wesentlich veränderten Rahmenbedingungen in Folge der Coronavirus-Krise hat der Vorstand heute beschlossen, die Teilschuldverschreibungen 2020/2024 sowie die Teilschuldverschreibungen 2020/2026 nicht mehr zu den bisher in den Anleihebedingungen festgelegten Konditionen anzubieten.

Das Bezugsangebot für die Teilschuldverschreibungen 2020/2024 sowie das Bezugsangebot für die Teilschuldverschreibungen 2020/2026 werden daher zurückgezogen und nicht durchgeführt. Eine entsprechende Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgt kurzfristig.

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