Vor dem Hintergrund der andauernden Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 wird die init SE ihre ordentliche Hauptversammlung zum Schutz der Aktionäre und Mitarbeiter in diesem Jahr ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung durchführen. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 1, Abs. 6 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (COVID-19-Gesetz).

Aufgrund terminlicher und technischer Verfügbarkeiten wird die Hauptversammlung auf den 26. Juni 2020 einberufen. Die Einladung wird spätestens am 20. Mai 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können daher nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können die gesamte Hauptversammlung jedoch per Bild- und Tonübertragung in unserem HV-Portal unter www.initse.com unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung verfolgen. Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird anstelle der herkömmlichen Eintrittskarte eine Stimmrechtskarte mit weiteren Informationen zur Rechtsausübung zugeschickt. Die Stimmrechtskarte enthält unter anderem den Zugangscode, mit dem die Aktionäre das unter der Internetadresse zugängliche internetgestützte Online-Portal der Gesellschaft (HV-Portal) nutzen können.

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