Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg begrüßt die Aussetzung der Rückzahlung der Soforthilfen und hofft auf eine Änderung der Rückzahlungsmodalitäten im Sinne der betroffenen Unternehmen. Im IHK-Bezirk Bonn/Rhein-Sieg haben insgesamt 23.716 kleine und mittelständische Unternehmen 243,894 Millionen Euro Soforthilfen erhalten. „Vielen Unternehmen ist schnell und unbürokratisch durch die Soforthilfen von 9.000 bis 25.000 Euro geholfen worden, so dass Existenzen durch die Unterstützung von Bundes- und Landesregierung gesichert wurden“, sagt Regina Rosenstock, Gesamtbereichsleiterin Unternehmensförderung der IHK Bonn/Rhein-Sieg: „Zugleich sind wir aber in Sorge, wie viele Soforthilfen jetzt zurückgezahlt werden müssen, da die Soforthilfe maximal in Höhe des Liquiditätsengpasses gewährt wird. Dazu werden die tatsächlichen fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb und die tatsächlichen laufenden, erwerbsmäßigen Sach- und Finanzausgaben unter Berücksichtigung eingesparter Kosten gegenübergestellt. Bei den Personalausgaben werden die Personalkosten jedoch in keiner Weise berücksichtigt.“

Betroffen seien insbesondere Unternehmen, die sich mit Verlass auf die Anrechenbarkeit von nicht durch die Kurzarbeiterregelung gedeckten Personalkosten (u. a. 450-Euro-Minijobber, Auszubildende) – im April und Mai dazu entschlossen hatten, ihr Unternehmen nicht weiter zu schließen. Viele Unternehmen aus Gastronomie und Handel haben dabei auf kreative Lösungen gesetzt und kurzfristig einen Bring- und Abholservice eingerichtet, um zumindest einen Teil der Geschäftstätigkeit aufrechtzuerhalten und ihre Kunden zu halten.

Im Abrechnungsverfahren der Soforthilfen werden nun zwar die Einnahmen in diesen Monaten angerechnet, die teils sehr viel höheren Personalkosten können jedoch nicht angesetzt werden. Rosenstock: „Wenn diese Unternehmen ihre Soforthilfen nun zurückzahlen müssen, werden wir im Herbst und Winter eine erste Insolvenzwelle sehen. Das können Bund und Land nicht wollen.“

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