Die Corona-Krise hat viele Unternehmen in eine existenzbedrohende Lage gebracht. Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben daher schnell eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht: von Liquiditätshilfen über Steuerstundungen bis hin zur Ausweitung der Kurzarbeiterregelung. Doch sich in diesem Dschungel zurechtzufinden und die für das eigene Unternehmen richtige Unterstützungsmaßnahme zu ermitteln, ist nicht leicht.

Nahezu 180 Anfragen von Unternehmen landeten daher bei dem auf Arbeitsrecht spezialisierten Ecovis-Rechtsanwalt Stefan Haban in Regensburg. „Die Verfahren, um an Geld vom Staat zu kommen, sind zwar standardisiert. Aber die meisten Mandanten haben mit diesen Themen noch nie zu tun gehabt. Hier ist jeder Fall anders“, sagt Haban: „Die formalen Voraussetzungen sind zu erfüllen, und auch die Details müssen stimmen.“

Kurzarbeit steht im Vordergrund

Zentrales Thema bei den ersten Corona- Gesprächen war fast immer Kurzarbeit. Bei der Fritz GmbH, Spezialist für Fütterungstechnik aus Kempten, kam hinzu, dass der Ehemann einer Mitarbeiterin mit dem Coronavirus infiziert war. „Zum Glück haben wir das Richtige getan und unsere Kollegin in Quarantäne geschickt. So konnte sie nach drei Wochen wieder arbeiten“, meint die Geschäftsführerin. „Bei den Anträgen gab es kleine Stolpersteine, aber Stefan Haban war für uns da.“

Bei Auto Zeissig im bayerischen Dingolfing wurde Kurzarbeit „in allen vier Bereichen unseres Betriebs angemeldet. Unterstützt hat uns in erster Linie Andreas Gallersdörfer von Ecovis“, sagt Yvonne Zeissig, Geschäftsführerin in dritter Generation. Babett Menschner von Rega Systems in Saaldorf-Surheim bei Freilassing fühlte sich ebenfalls „super informiert, auch mit den regelmäßigen Newslettern. Stefan Haban hat uns bei den Begründungen geholfen und am Ende nochmals alles überprüft“, erzählt sie. Ab Mai wurde für den Betrieb für drei Monate Kurzarbeit angemeldet.

Um Kurzarbeit ging es auch bei Christian Nicolai, seit 2007 selbstständiger Handelsvertreter der VGH Versicherungen mit Büros in Bad Nenndorf und Barsinghausen. Er informierte sich zunächst darüber, welche Art Hilfe für das Unternehmen überhaupt infrage kommt. „Ecovis hat schnell das für uns Richtige herausgesucht“, sagt Christian Nicolai, bei dem drei von fünf Mitarbeitern in Kurzarbeit sind.

Über ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. In über 100 deutschen Büros arbeiten fast 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weltweit sind es fast 8.500 in nahezu 80 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.

Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.

www.ecovis.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel