Die Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113), ein internationales biopharmazeutisches Unternehmen ("Gesellschaft"), hat im August eine 1,00 % qualifiziert nachrangige Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2021 (ISIN DE000A3E4548 / WKN A3E454) ausgegeben. Diese ist eingeteilt in Stück 2.638.150 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 3,00 ("Teilschuldverschreibungen"). Die Laufzeit der Teilschuldverschreibungen begann am 20. August 2020 und endet am 20. Dezember 2021. Gemäß § 8 Abs. 2 der Anleihebedingungen ist die Gesellschaft aber zeitlich unbefristet jederzeit zur Pflichtwandlung berechtigt, nachdem der Kurs der Aktie der Gesellschaft EUR 4,50 überschritten hat ("Pflichtwandlungsauslösungspreis"). Der Pflichtwandlungsauslösungspreis wurde nach Beginn der Laufzeit der Teilschuldverschreibungen überschritten.

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats von heute entschieden, gem. § 8 Abs. 2 der Anleihebedingungen vom Recht auf Pflichtwandlung Gebrauch zu machen. Die Aufforderung zur Pflichtwandlung wird in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Biofrontera AG
Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen
Telefon: +49 (214) 87632-0
Telefax: +49 (214) 87632-90
http://www.biofrontera.com

Ansprechpartner:
Investor & public relations
E-Mail: press@biofrontera.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel