Vattenfall begrüßt uneingeschränkt die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hatte schon 2016 beanstandet, dass Vattenfall die Reststrommengen seiner im Jahre 2011 stillgelegten Kernkraftwerke nur noch an einen einzigen Energieversorger verkaufen kann – und zwar zu Bedingungen, die von diesem Versorger im Wesentlichen selbst bestimmt werden können. Es hat dafür eine angemessene Kompensation verlangt.

Die 16. AtG-Novelle aus dem Jahre 2018 ist den Vorgaben des Bundesverfassungs­gerichts nicht einmal im Ansatz gerecht geworden, sondern hat die massiven Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Energieversorgern noch einmal verschärft. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung nun bestätigt, dass dieses „Entschädigungsgesetz“ aufgrund formeller Fehler nicht einmal in Kraft getreten ist; eine Neuregelung bedarf nach Auffassung des Gerichts substantieller Nachbesserungen. Insbesondere muss Vattenfall dafür entschädigt werden, dass die vom Gesetzgeber zugewiesenen Reststrommengen nicht zu angemessenen Bedingungen verwertet werden konnten.

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