Drei verschiedene Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen, Soforthilfe NRW und noch mehr – um den Überblick über die passgenaue Unterstützung zu bewahren, bietet die Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (RBW) nun einen Quick-Check an, der die wichtigsten Programme vor allem für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen darstellt.

„Wir informieren uns selber täglich über die aktuellen Hilfen und Programme und bündeln diese schon seit März auf einer Übersichtsseite“, erläutert Volker Suermann, Geschäftsführer der RBW. „Doch so langsam wird es unübersichtlich“. Gerade Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen können da schnell den Überblick verlieren. Darum hat die RBW nun einen Quick-Check erstellt, der erste Orientierung bietet. “Wir haben alle Kreditvarianten und Sondermaßnahmen rausgelassen und uns auf die aktuellen Hilfen konzentriert“, sagt Suermann. Da sich diese oftmals aufeinander beziehen oder sogar gegenseitig bedingen, sei das schon kompliziert genug. Im Regelfall sei aber die Beantragung nur mit einem prüfenden Dritten möglich. Das ist nicht die RBW, sondern das sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte. Da der Unternehmer sich aber auch auf die Gespräche mit diesen Personen vorbereiten muss, ist eine Übersicht hilfreich. „Gerne gehen wir den Quick-Check und alle weiteren Optionen auch gemeinsam mit den Unternehmen durch“, bietet Suermann an. Das Angebot ist zu finden unter www.rbw.de/quick-check

Individuelle Prüfung ist wichtig
Die RBW betreut Unternehmen der Krise nicht erst seit Corona. „Unsere lange Erfahrung hat gezeigt, dass jeder Fall individuell zu betrachten ist, egal ob es um die Unternehmenssicherung, die Vermittlung von Hilfen und Fördermittel oder sonstige Anliegen geht“, weiß der Wirtschaftsförderer. Darum appelliert die RBW an alle Unternehmer und Solo-Selbstständigen aus jeglicher Branche, sich Hilfe zu holen und eine eigenständige Analyse der Probleme und Lösungsmöglichkeiten vorzunehmen. „Wir bieten uns als Lotse und Sparringspartner an“, so Suermann. Natürlich könne man aber auch die Kammern und Verbände der jeweiligen Berufsstände in Anspruch nehmen. „Das Vertrauen in den Gesprächspartner spielt dabei schließlich auch eine Rolle“, weiß Suermann.

Rückmeldeverfahren zur NRW-Soforthilfe läuft
Ein weiteres aktuelles Thema ist das nun angelaufene Rückmeldeverfahren für die NRW-Soforthilfe aus dem ersten Lockdown. Die NRW-Soforthilfe wurde im Rheinisch-Bergischen Kreis an 7.944 Empfänger mit einem Volumen in Höhe von über 80.000.000 Euro ausgezahlt (Quelle: NRW Dashboard zur Soforthilfe: https://www.giscloud.nrw.de/…). Sie war eine schnelle Hilfe für Gewerbetreibende, die schon im ersten Lockdown betroffen waren. „Das Antragsverfahren hat nach ein paar Anfangsproblemen gut funktioniert und die Auszahlungen erfolgten in der Regel sehr schnell“, resümiert RBW-Geschäftsführer Volker Suermann. Die Abrechnungsmöglichkeiten wurden nun überarbeitet, das Rückmeldeverfahren wieder gestartet. Die RBW betreut auch dabei und gibt unter anderem Hilfestellung bei der Überlegung, wann die Rückzahlung am besten erfolgt. Noch in diesem Jahr oder erst in 2021. Das hängt von der eigenen Liquiditätssituation und der strategischen unternehmerischen Planung ab.

Aktuelle Krisenbewältigung und Zukunftssicherung
„Wir haben seit März mit vielen rheinisch-bergischen Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größenordnungen gesprochen“, so Suermann weiter. „Wir sind regelmäßig in gutem Austausch“. Die Gruppe der Solo-Selbständigen, Kleinstunternehmen, Gastronomen, Hoteliers, Einzelhändler und Künstler stehe jedoch seit Monaten vor ganz besonderen Herausforderungen. Aber auch – oder gerade – für sie gilt das Unterstützungsangebot der RBW #gemeinsamanpacken, das Unternehmen in der aktuellen Krise anspricht sowie der Krisenprävention dient und den Unternehmen Wege aus der Krise aufzeigen soll.

Wer nichts verpassen möchte …
… kann den RBW-Newsletter abonnieren unter www.rbw.de/newsletter,
… schaut in die regelmäßig aktualisierte Übersicht der Maßnahmen unter www.rbw.de/corona oder folgt der Kreis-Wirtschaftsförderung auf
Facebook: https://www.facebook.com/RBWGmbH 
Oder LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/rbw-gmbh/ 
Das Unterstützungsangebot der RBW ist zu finden unter www.rbw.de/gemeinsamanpacken 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (RBW)
Friedrich-Ebert-Straße 75
51429 Bergisch Gladbach
Telefon: +49 (2204) 9763-0
Telefax: +49 (2204) 9763-99
http://www.rbw.de

Ansprechpartner:
Volker Suermann
Telefon: +49 (2204) 9763-0
E-Mail: info@rbw.de
Silke Ratte
Standortmarketing und ÖA
Telefon: +49 (2204) 9763-16
Fax: +49 (2204) 9763-99
E-Mail: ratte@rbw.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel