.
Auszubildende, die ihre Lehre zwischen dem 01.10.2021 und 31.03.2022 beenden, können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig ihre Gesellenprüfung ablegen. Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

– Ein Notendurchschnitt im zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis in den prüfungsrelevanten Fächern von mindestens 2,4,
– eine Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Auszubildende über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihm bis zum vorzeitigen Termin der Gesellenprüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können,
– Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Lehrlingsunter-weisungskurse, – Führung der vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise (Berichtshefte),
– die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer wird bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten.

Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit durch entsprechende Berufspraxis nachweisen kann (die sogenannte Externenprüfung).

Alle Anträge müssen bis spätestens 01. März 2021 beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht werden. Die Antragsformulare gibt es bei der jeweiligen Innung. Diese sind gleichzeitig auch Ansprechpartner bei Fragen zur vorzeitigen und externen Zulassung. Die Kontaktdaten finden sich auf der Homepage unter http://www.hwk-karlsruhe.de/innungen

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Handwerkskammer Karlsruhe
Friedrichsplatz 4-5
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 1600-0
Telefax: +49 (721) 1600-199
http://www.hwk-karlsruhe.de

Ansprechpartner:
Team Gesellenprüfung
Telefon: +49 (721) 1600-150
Sibylle v. Ascheraden-Lang
Sekretariat Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (721) 1600-117
Fax: +49 (721) 1600-59117
E-Mail: von-ascheraden-lang@hwk-karlsruhe.de
Alexander Fenzl
Telefon: +49 (721) 1600-116
Fax: +49 (721) 1600-199
E-Mail: fenzl@hwk-karlsruhe.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel