Am 27. Januar ist die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Kraft getreten. Sie enthält unter anderem neue Regeln zu Homeoffice, Raumbelegung und medizinischen Gesichtsmasken.

Die neuen Regelungen haben auch Einfluss auf die Informationsmedien, die die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) ihren Mitgliedsbetrieben zur Verfügung stellt. Mit Stand 1. Februar liegen jetzt alle Handlungshilfen, Ergänzungen zu Gefährdungsbeurteilungen und weitere Medien in aktualisierter Form vor.

Die BG ETEM bietet zur Corona-Pandemie im Internet rund 30 branchenspezifische Informationen und Handlungshilfen sowie 24 ergänzende Gefährdungsbeurteilungen in Form von Checklisten. Informationen gibt es auch zu branchenübergreifenden Themen wie "Homeoffice", "Hygieneplan" oder "Pandemieplanung". Darüber hinaus bietet die BG ETEM Plakate und Aushänge an. Alle Medien können unter www.bgetem.de/corona heruntergeladen oder bestellt werden.

Persönliche Beratung erhalten die Mitgliedsbetriebe der BG ETEM wie gewohnt durch ihre Aufsichtsperson oder an der Corona-Hotline. Hier beraten Expertinnen und Experten zu branchenspezifischen Präventionsfragen mit Coronabezug. Die Hotline hat die Nummer 0221 3778 7777 und ist montags bis freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr erreichbar.

Über Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für über vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.

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