Eine gute Nachricht in der Corona-Krise: Sie haben für die Steuererklärung 2020 mehr Zeit. Der Bundesrat hat am 25.06.2021 der Fristverlängerung um drei Monate bei der Abgabe der Steuererklärung 2020 zugestimmt. Wann Ihre Steuererklärung beim Finanzamt sein muss, erklärt Ecovis-Steuerberaterin Cornelia Haaske in Grafing.

Folgende Fristen gelten für die Steuererklärung für das Steuerjahr 2020:

  • Nicht beratene Steuerpflichtige, also Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen und zur Abgabe verpflichtet sind, müssen diese bis zum 31. Oktober 2021 beim Finanzamt einreichen. Normalerweise endet die Frist am 31. Juli.
  • Für beratene Steuerpflichtige, also Steuerzahler, deren Steuererklärung ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein erstellt, endet die Abgabefrist für die Erklärung 2020 am 31. Mai 2022. Normalerweise endet die Frist am letzten Tag im Februar des Folgejahres.
  • Auch Land- und Forstwirte bekommen mehr Zeit: Die besonderen Abgabefristen für Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft verlängern sich ebenfalls um drei Monate.

Fristen für Verspätungszuschläge, Einkommensteuervorauszahlungen und Verschonung vor Verzugszinsen ebenfalls verlängert

Auch andere Fristen, die mit der Steuererklärung im Zusammenhang stehen, wurden um drei Monate verlängert, beispielsweise die Fristen bei Verspätungszuschlägen und Einkommensteuervorauszahlungen. Die Bundesregierung hat auch die Karenzzeit zur Verschonung vor Verzugszinsen auf Steuerschulden um drei Monate ausgeweitet.

„Drei Monate mehr Zeit, um die Steuererklärung zu erstellen und beim Finanzamt einzureichen, sind eine wichtige Entlastung – nicht nur für uns in den Steuerkanzleien. Das letzte Jahr war geprägt von der Corona-Pandemie. Deren Auswirkungen sind auch weiterhin eine absolute Sondersituation. Es ist wichtig und richtig, dass dies nun auch bei den Fristen berücksichtigt wurde“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Cornelia Haaske in Grafing.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel