Im Zuge der Anpassung an die einheitlichen Zahlungsbedingungen der Europäischen Union wurde die QR-Rechnung bereits im Juni 2020 als Alternative zu den bisherigen Einzahlungsscheinen in der Schweiz eingeführt. Als Gemeinschaftsprojekt der Schweizer SIX Group und anderer Akteure des Schweizer Finanzplatzes, stellt die QR-Rechnung einen wichtigen Meilenstein in der Modernisierung des Zahlungsverkehrs in der Schweiz dar. Das neue Rechnungsformat soll die bisherigen Einzahlungsscheine schrittweise bis zum 30. September 2022 ersetzen.

Roter und oranger Einzahlungsschein

Die Einzahlungsscheine haben eine sehr lange Tradition in der Schweiz und werden auch heute noch sehr häufig zur Begleichung von Forderungen genutzt. Der Unterschied zwischen den Scheinen ist eine Referenznummer. Diese findet sich nur auf dem orangen Einzahlungsschein und kann sowohl manuell als auch auf elektronischem Weg eingetragen werden. Der Einzahlungsschein mit Referenznummer wird von der Rechnungsstellenden Partei ausgestellt und an eine Zahlungspflichtige Person als Ausdruck gemeinsam mit der Rechnung oder im Dateiformat übermittelt.

Der rote Einzahlungsschein ohne Referenznummer hingegen ermöglicht die Einzahlung oder Überweisung eines beliebigen Betrags auf das eigene oder ein fremdes Konto und war vergleichbar mit dem deutschen Überweisungs- oder Einzahlungsbeleg. Anstelle einer Referenznummer kann hier als Zahlungszweck ein beliebiger Text eingetragen werden.

Das neue Rechnungsformat mit QR-Code ähnelt den bisherigen Formaten und besteht aus einem Teil, der die Zahlungsinformationen zusammenfasst und einem Empfangsschein. Der sogenannte Swiss QR-Code ist in der Mitte des Zahlteils angesiedelt und enthält sämtliche Informationen, die auf der Rechnung auch in Textform aufgelistet sind. Spätestens zum 30. September 2022 will die Schweizer Postfinance die bisherigen Einzahlungsscheine vollständig vom Markt nehmen und sie durch QR-Rechnungen ersetzen, denn diese bieten durch ihren erweiterten Dateninhalt eine langfristige Einsatzfähigkeit, besonders im Austausch mit den europäischen Nachbarländern.

QR-Rechnungen einfach in Scope erstellen und versenden

Mit Scope können Schweizer Kund:innen heute schon Rechnungen mit QR-Code erstellen und verwalten. Scope überträgt die Zahlungsdaten inklusive QR-Code direkt in die Ausgangsrechnungen. Elektronische Rechnungen im UBL E-Invoice Format können im Anschluss automatisiert per E-Mail versendet werden. Außerdem ermöglicht Scope unterschiedlichen Niederlassungen die elektronische Abrechnung untereinander. Die Ausgangsrechnung einer Niederlassung wird automatisch als Eingangsrechnung der anderen Niederlassung erzeugt. Sobald Rechnungen mit externen Systemen ausgetauscht werden, werden die Daten im UBL e-Invoice Format übermittelt.

Über die Riege Software International GmbH

Riege Software ist der Erfinder von Scope, der führenden Cloud-basierten Software für Luftfracht, Seefracht und Zoll. Entwickelt als Digitaler Standard für die digitale Logistik, ermöglicht Scope den Teilnehmern in der globalen Lieferkette die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit nur einem System.

Das 1985 gegründete und seither privat geführte Unternehmen verfügt über ein langjähriges, fundiertes Verständnis der Anforderungen der Logistikbranche und betreut mehr als 575 Unternehmen jeder Größenordnung in 46 Ländern. Die Zukunft der Logistik ist digital. Scope ist die Zukunft der digitalen Logistik.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Riege Software International GmbH
Mollsfeld 10
40670 Meerbusch
Telefon: +49 (2159) 9148-0
Telefax: +49 (2159) 9148-11
https://www.riege.com

Ansprechpartner:
Anastasia Kazantzis
Head of Public Relations
Telefon: +49 (2159) 9148-315
E-Mail: kazantzis@riege.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel