Die Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113, Tickersymbol: B8F), ein internationales biopharmazeutisches Unternehmen, gab heute die Einreichung des Formulars 15F bei der United States Securities and Exchange Commission (SEC) bekannt, um die Registrierung aller Gattungen ihrer registrierten Wertpapiere gemäß dem Securities Exchange Act von zu beenden. Biofrontera hatte zuvor das Delisting seiner American Depositary Shares, die jeweils zwei Stammaktien (ADSs) repräsentieren, von der Nasdaq eingeleitet, indem sie am 24. Februar 2022 das Formular 25 einreichte, wodurch der Handel mit den ADSs an der Nasdaq mit Wirkung vom 7. März 2022 ausgesetzt. Der Grund für diesen Schritt war, die Komplexität der Finanzberichterstattung und die Verwaltungskosten zu reduzieren. Am 7. März 2022, wurden Biofronteras ADSs mit Unterstützung der BNY Mellon als depotführender Bank in ein gesponsertes "Level I" ADS-Programm überführt und seitdem am US-amerikanischen Freiverkehrsmarkt (OTC) unter dem Tickersymbol BFAGY gehandelt.

Die Notierung der Stammaktien der Biofrontera AG an der Frankfurter Börse unter dem Tickersymbol "B8F" wird weiter aufrechterhalten.

Mit der Einreichung des Formulars 15F wurden die Verpflichtungen von Biofrontera zur Einreichung regelmäßiger und aktueller Finanzberichte bei der SEC mit sofortiger Wirkung ausgesetzt und, sofern die SEC keine Einwände erhebt, voraussichtlich 90 Tage nach der Einreichung endgültig enden. Trotz des Delistings an der Nasdaq und der Beendigung der SEC-Registrierung können die Aktionäre die Aktien der Biofrontera AG weiterhin im Freiverkehr handeln. Darüber hinaus ist auch ein Tausch der ADSs in Stammaktien der Biofrontera AG weiterhin möglich. Dazu können Investoren ihren Broker oder BNY Mellon für weitere Informationen kontaktieren. Die Finanzberichte und alle anderen Informationen, die gemäß den geltenden Vorschriften Unternehmen veröffentlicht werden müssen, werden weiterhin auch in englischer Sprache auf der Biofrontera-Website unter der Rubrik "Investor" (https://www.biofrontera.com/en/investors) verfügbar sein.

Zukunftsgerichtete Aussagen: Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung sind zukunftsorientiert im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Diese Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen wie "antizipieren", "glauben", "prognostizieren", "schätzen" und "beabsichtigen", unter anderem, gekennzeichnet sein. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Annahmen des Managements der Biofrontera AG, die nach bestem Wissen und Gewissen getroffen wurden und ihrer Meinung nach angemessen sind. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Leistung oder der Erfolg des Unternehmens oder der Branche wesentlich von den Ergebnissen, der Finanzlage, der Leistung oder dem Erfolg abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Auf solche Aussagen sollte kein übermäßiges Vertrauen gesetzt werden. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich nur auf das Datum, an dem sie gemacht werden, und das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten.

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