OVG Münster bestätigt Rechtmäßigkeit der Besitzeinweisung in Lützerath
Nach dem Verwaltungsgericht Aachen hat nun auch das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) die Rechtmäßigkeit der von der Bezirksregierung Arnsberg ausgesprochenen Besitzeinweisung klar bestätigt. Hierbei handelt es sich um das letzte bewohnte Anwesen in Lützerath. Die Entscheidung ist wichtig, damit der Tagebau Weiterlesen




