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– Veranstaltung findet gemäß COVID-19-Maßnahmengesetz erneut rein online statt
– Sarah Rössler als Kandidatin für die Vertretung der Anteilseigner im Aufsichtsrat der MLP SE vorgeschlagen
– Dividendenvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat beläuft sich auf 30 Cent je Aktie (Vorjahr: 23 Cent)

MLP hält am 2. Juni 2022 seine ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2021 ab. Gemäß COVID-19-Maßnahmengesetz macht der Konzern dabei erneut von der Möglichkeit einer reinen Online-Veranstaltung Gebrauch.

Die Vorlagen an die Hauptversammlung können ab heute unter www.mlp-hauptversammlung.de abgerufen werden. Über diesen Link erreichen Aktionäre auch den Zugang zum Aktionärsportal für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung.

Die Aufsichtsrätin Tina Müller legt ihr bis zur Hauptversammlung 2023 laufendes Mandat mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 2. Juni 2022 nieder, um sich voll auf ihre Aufgaben als CEO DOUGLAS sowie auf ihre weiteren Verpflichtungen konzentrieren zu können. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung – gestützt auf einen Vorschlag des Nominierungsausschusses – nun Sarah Rössler als Kandidatin für die Vertretung der Anteilseigner im Gremium der MLP SE vor. Unter www.mlp-hauptversammlung.de ist auch ein Lebenslauf von Sarah Rössler bereitgestellt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, eine Dividende in Höhe von 30 Cent je Aktie (Vorjahr: 23 Cent) für das abgelaufene Geschäftsjahr auszuschütten.

Die Tagesordnung sieht die Beschlussfassung über folgende Punkte vor:

– die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2021
– die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021
– die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
– die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022
– Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021
– Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
– die Aufhebung des genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie die entsprechende Änderung der Satzung
– die Zustimmung zu einem Beherrschungsvertrag mit der RVM GmbH

 

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