Seit 10 Jahren ermöglicht das Anerkennungsgesetz (BQFG) Personen mit ausländischen Berufsabschlüssen, diese in Deutschland prüfen und formal anerkennen zu lassen. Die Handwerkskammer Region Stuttgart hat seither zahlreiche Fachkräfte bei der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt begleitet. Neu ist das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“, das Handwerksbetriebe unterstützt, Mitarbeiter mit ausländischen Abschlüssen zu qualifizieren und Fachkräfte aus dem Ausland zu beschäftigen.

„Die Fachleute der Handwerkskammer haben seit 2012 weit über 1100 Anerkennungsbescheide für im Ausland erbrachte Berufsqualifikationen erstellt“, erklärt Anette Groschupp, Stellvertretende Geschäftsführerin Unternehmensservice bei der Handwerkskammer Region Stuttgart. Insgesamt wurden über 10.000 Personen beraten, die beispielsweise Berufsqualifikationen aus dem Kosovo, Rumänien, Griechenland oder Polen vorweisen konnten. Besonders häufig wurden Qualifikationen im Elektro-Handwerk, Kfz-Handwerk, Metall-Handwerk, Friseur-Handwerk und SHK-Handwerk geprüft.

Seit Jahresanfang ist die Handwerkskammer Region Stuttgart Teil des bundesweiten Projekts „Unternehmen Berufsanerkennung“, das durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wird. „Das kostenfreie Beratungsangebot richtet sich an Handwerksfirmen, die Mitarbeiter mit ausländischen Berufsqualifikationen fördern und deren Abschlüsse anerkennen lassen möchten oder auf der Suche nach Fachkräften aus dem Ausland sind“, erläutert Anette Groschupp. Die Betriebslotsen der Handwerkskammer unterstützen im gesamten Prozess – von der Erstberatung bis hin zur Begleitung während der Anpassungsqualifizierung.

Von den Vorteilen des Anerkennungsverfahren konnte zum Beispiel das Autohaus Anton Schmid GmbH & Co. KG in Donzdorf profitieren. „Wir haben im Betrieb Fachkräfte gebraucht, die wir bei uns auf dem Arbeitsmarkt aber nicht gefunden haben“, erläutert Alexandra Zimmermann, Geschäftsführerin im Autohaus Schmid. Durch das Anerkennungsverfahren gelang es, zwei Brüder aus dem Kosovo nach Deutschland zu holen und im Betrieb zu beschäftigen, die bereits in ihrer Heimat als Gesellen im Kfz-Handwerk tätig waren. „In einem Fall konnten wir durch das beschleunigte Anerkennungsverfahren den Prozess verkürzen.“ Auch eine Nachqualifizierung spezieller Fähigkeiten war notwendig. Die Beratung durch die Handwerkskammer sei gut gewesen und habe reibungslos und zügig funktioniert. „Die handwerklichen Fähigkeiten der beiden Fachkräfte sind ausgezeichnet und sie sind gut im Team integriert. Wenn ich sie heute in der Werkstatt sehe, würde ich den Weg erneut wählen“, resümiert Geschäftsführerin Alexandra Zimmermann. 

„Durch das Qualifizierungsverfahren erhalten Mitarbeiter mit ausländischen Berufsabschlüssen die Gelegenheit, ihre Fähigkeiten auf das Niveau einer in Deutschland absolvierten Ausbildung zu bringen“, erklärt die Stellvertretende Geschäftsführerin Unternehmensservice Anette Groschupp. In Zusammenarbeit mit den Betriebslotsen werde dafür ein individueller Qualifizierungsplan erstellt, durch den sich die Teilnehmer weiterbilden können. Sind die Leistungen erbracht, wird ein Anerkennungsbescheid über die vollständige Gleichwertigkeit zu einer in Deutschland absolvierten Ausbildung oder einem Meistertitel ausgestellt. Darüber hinaus unterstützten die Betriebslotsen bei der Umsetzung des beschleunigten Fachkräfteverfahren: „Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft den Rahmen für eine gezielte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten“, weiß Anette Groschupp. Nur wenn die im Ausland absolvierte und staatlich anerkannte Ausbildung in Deutschland anerkannt ist, ist die Einwanderung möglich. „Durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren werden Bearbeitungsfristen verkürzt und ein schneller Einsatz der Fachkräfte in den Betrieben in unserer Region ermöglicht.“

Online-Informationsveranstaltung

Umfassende Informationen über das Anerkennungsverfahren und das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ erhalten Interessierte im kostenfreien Web-Seminar „Erfolgsgeschichte 10 Jahre Anerkennungsgesetz – wie Unternehmen und Fachkräfte von der beruflichen Anerkennung profitieren“. Hierzu lädt die Handwerkskammer am 1. Juni von 11 bis 12:30 Uhr ein.

Weitere Informationen gibt es online unter www.hwk-stuttgart.de/fachkraefteeinwanderungsgesetz und www.hwk-stuttgart.de/anerkennungsgesetz

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