Die Förderbank KfW hat zusammen mit den Bundesministerien für Finanzen und für Wirtschaft das neue „KfW-Sonderprogramm UBR“ vorgestellt. Es richtet sich an Unternehmen, die vom Ukraine-Krieg oder den Sanktionen gegen Belarus und Russland betroffen sind. Das Programm ist bis Jahresende befristet. Unabhängig von der KfW gibt es auch Bürgschaftsprogramme der Länder.

Welche Hilfen es gibt

Die KfW gewährt Kredite über die Hausbanken bis zu einem Kreditbetrag von 100 Millionen Euro für Betriebsmittel. Es gilt für kleine, mittelständische und große Unternehmen sowie Selbstständige ohne Umsatzgrößenbeschränkung.

Voraussetzungen für die KfW-Kredite aus dem KfW-Sonderprogramm UBR

Anträge stellen können Unternehmen wegen

  • Umsatzrückgängen durch weggebrochene Absatzmärkte,
  • nachgewiesener Produktionsausfälle in der Ukraine, Russland oder Weißrussland,
  • der Schließung von Fertigungsstätten in der Ukraine, in Russland oder in Weißrussland,
  • nachgewiesener Produktionsausfälle infolge fehlender Rohstoffe und Vorprodukte sowie
  • sehr hoher Betroffenheit durch Energiekosten (Kostenanteil mindestens drei Prozent vom Jahresumsatz 2021).

80 und 70 Prozent Haftungsfreistellung

  • Um den Hausbanken die Kreditvergabe zu erleichtern, gewährt die KfW eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent für Kredite an Firmen mit bis zu 500 Millionen Euro Jahresumsatz.
  • Bei größeren Unternehmen sind es 70 Prozent.

Außerdem stellt die staatliche Förderbank gemeinsam mit anderen Finanzierungspartnern individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen bereit. Dabei übernimmt die KfW die Konditionen der Finanzierungspartner. Die Kredite haben eine maximale Laufzeit von sechs Jahren mit sechsjähriger Zinsbindung. Bis zu zwei Anlaufjahre sind tilgungsfrei. Außerdem vereinbart ist ein Großbürgschaftsprogramm für Unternehmen ab 20 Millionen Euro Bürgschaftsbedarf in strukturschwachen Regionen und ab 50 Millionen Euro Bürgschaftsbedarf außerhalb solcher Regionen.

Programme der Bürgschaftsbanken

Unabhängig von der KfW gibt es ein Programm der Bürgschaftsbanken der Länder. Es dient der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen mit einem Bürgschaftsbedarf von bis zu 2,5 Millionen Euro. Zu verbürgen sind Betriebsmittel- und Investitionskredite. Die Bürgschaftsquote liegt bei maximal 80 Prozent. Sowohl über die Konsortialkredite als auch über die Bürgschaften spricht der Bund derzeit noch mit der EU-Kommission.

Mehr Planungssicherheit

Die KfW setzt mit den neuen Programmen ihre unterschiedlichen Programme aus der Finanzkrise und der Corona-Pandemie fort. Allein für Corona-Kredite im Inland hat die Förderbank bis Ende 2021 etwa 57 Milliarden Euro zugesagt. „Die Hilfen schaffen mehr Planungssicherheit für betroffene Unternehmen“, sagt Ecovis-Fördermittelberater Thomas Born in Rostock. „Viele Unternehmen sind noch stark von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen und durch die aktuellen Ereignisse schwer angeschlagen.“f

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