Die versicherungsmathematische Bewertung und Planung von Pensionsrückstellungen ist eine Herausforderung, weiß Joachim Haessler, Geschäftsführer der HAESSLER Information GmbH. Die von dem Softwarehersteller speziell für dieses Thema entwickelte HPR Pensionsrückstellung ist ein Rechenwerkzeug, das Rückstellungen sowohl nach verschiedenen gesetzlichen Vorgaben bewertet, als auch individuelle Anforderungen abbilden kann. Jetzt wurden die im Programm hinterlegten Besoldungstabellen für Nordrhein-Westfalen entsprechend der Anpassung zum 1. Dezember 2022 aktualisiert. Diese wurden am 12. April 2022 bekanntgemacht und sollten baldmöglichst für die Planung zukünftiger Rückstellungsverpflichtungen genutzt werden.

„Es empfiehlt sich, stets aktuelle (Besoldungs-)Grundlagen für seine Haushaltsplanung zu nutzen“, so Haessler. Denn Pensionen, Beihilfen, Altersteilzeit- und Jubiläumsverpflichtungen müssen auf zutreffender Grundlage bewertet und geplant werden, um einen möglichst genauen Planansatz zu bekommen. Dabei unterliegt die Planung künftiger Zuführungen für die Haushaltsplanung keinen festen Regeln. Man kann bei einem Versicherungsmathematiker ein Gutachten in Auftrag geben, wie sich die Rückstellungen entwickeln könnten und daraus eine Zahl ableiten oder grob schätzen. „Wer die Rechensoftwre HPR Pensionsrückstellung nutzt, kann aber auch auf Basis aktueller Daten beliebig fein kalkulieren, um beim künftigen Jahresabschluss Überraschungen zu vermeiden.“ Kunden können im Rahmen ihres Aktualisierungsabonnements ab sofort einen entsprechendes Update machen.

Die HAESSLER Information GmbH entwickelt seit 1982 intelligente Software-Werkzeuge. Für das Thema Pensionsrückstellung ist die Softwareschmiede aus dem Nordschwarzwald einer von wenigen Anbietern und Marktführer bei der Bewertung beamtenversorgungsrechtlicher Verpflichtungen. Weiterführende Informationen unter www.pensionsystem.de

Über die HAESSLER Information GmbH

Rechenwerkzeug zur versicherungsmathematischen Bewertung und Planung von Rückstellungen für Pensions-, Beihilfe-, Altersteilzeit- und Jubiläumsverpflichtungen nach EStG, HGB und IFRS (IAS 19).

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