Photovoltaikanlagen liefern klimafreundlichen Strom und machen unabhängiger von den steigenden Energiekosten. Nun werden sie auch wirtschaftlich wieder attraktiver. Wer sich eine Solarstromanlage auf das Dach installieren lässt, erhält künftig eine höhere Einspeisevergütung. Das hat der Bundestag Anfang Juli 2022 beschlossen. Gewinne von sechs Prozent pro Jahr sind auch bei vorsichtiger Kalkulation möglich. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Dabei gilt: Je höher der Anteil des selbst verbrauchten Stroms ist, desto höher der Gesamtgewinn. Eine weitere Neuerung sind reine Volleinspeiseanlagen mit einer noch höheren Vergütung. Freuen wird die Anlageneigentümer auch der Abbau bürokratischer Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), insbesondere steuerliche Vereinfachungen. Franz Pöter, Geschäftsführer des Solar Clusters, rät dazu, sich so schnell wie möglich eine Photovoltaikanlage zu beschaffen. Möglichst groß sollte sie außerdem sein. Interessenten sollten sich jedoch auf längere Lieferzeiten einstellen. Abwarten lohne sich nicht, der Zustand werde noch einige Jahre weiter bestehen.

Eine Photovoltaikanlage lohnt sich jetzt noch mehr: Der Strom vom Dach wird zum Teil selbst verbraucht, etwa für die Beleuchtung, elektrische Geräte und das Elektroauto. Das reduziert den eigenen Treibhausgas-Fußabdruck, verringert die Stromrechnung und entlastet die Stromnetze. Den Teil des Stroms, der nicht selbst verbraucht werden kann, speisen die Anlageneigentümer gegen eine Vergütung in das öffentliche Netz ein und leisten damit einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz.

Einspeisung und Eigenverbrauch attraktiver

Sowohl die Einspeisung als auch der Eigenverbrauch sind profitabler geworden. Stichwort Einspeisung: Photovoltaikanlagen erhalten 20 Jahre lang eine gleich bleibende Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom. Der Vergütungssatz für Hausdachanlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung ist nun von 6,24 Cent auf 8,2 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Solarstrom gestiegen. Das ist ein Plus von 31 Prozent. Größere Anlagen bis 40 Kilowatt installierter Leistung erhalten für den über zehn Kilowatt hinausgehenden Anlagenteil statt 6,06 Cent pro Kilowattstunde jetzt 7,1 Cent. Das erhöht die Einnahmen der Anlage.

Positiv für künftige Anlageneigentümer ist außerdem, dass die monatliche Verringerung der Vergütung für Neuanlagen, genannt Degression, bis 2024 ausgesetzt ist und danach nur noch halbjährlich mit einem Prozent erfolgt. „Lieferengpässen und Handwerkermangel wird so Rechnung getragen“, erklärt Pöter. „Aktuell dauert es von der Bestellung bis zur Lieferung mehr als ein halbes Jahr. Hauseigentümer können nun damit planen, dass die Vergütung bei Lieferung der Anlage immer noch gleich hoch ist.“

Neben der Einspeisevergütung kommen weitere Einnahmen in Form von geringeren Stromkosten hinzu. Je nach Anlagengröße kann der Solarstrom vom Dach ohne weitere Maßnahmen wie etwa die Zeitsteuerung von Elektrogeräten 25 Prozent des Strombedarfs im Haushalt decken. Und dieser Eigenverbrauch ist äußerst lukrativ. Wer einen Teil des günstigen Solarstroms selbst verbraucht, spart den Kauf von teurem Strom aus dem Netz. Die Kosteneinsparung ist von rund 16 Cent netto pro Kilowattstunde im vergangenem Jahr auf rund 19 Cent gestiegen.

Anlagenkosten gestiegen, Strompreis aber auch

Die Gründe: Zwar sind die Anlagen in den vergangenen Monaten teurer geworden, jedoch hat sich auch die Rendite beim Eigenverbrauch aufgrund der gestiegenen Stromkosten erhöht. Kleine Photovoltaikanlagen mit zehn Kilowatt installierter Leistung kosten aktuell im Schnitt rund 1.400 Euro netto pro Kilowatt. Eine Kilowattstunde Solarstrom kostet demnach rund zwölf Cent, die Kilowattstunde vom Stromversoger dagegen rund 31 Cent netto. Anfang vergangenen Jahres lagen die Werte noch bei 10 Cent Erzeugungskosten und 26 Cent Strompreis. Mit Solarstrom vom Dach versorgt man sich jetzt also immer profitabler. Der Eigenverbrauch ist der Renditetreiber bei einer Photovoltaikanlage. Steigen künftig die Strompreise weiter, wird der Eigenverbrauch zudem immer lukrativer.

Eigentümer sollten daher möglichst viel Solarstrom selbst nutzen. Ein Beispiel sind elektronische Geräte mit Zeitschaltuhr wie Waschmaschinen oder Geschirrspüler, die in der Mittagszeit laufen. Tagsüber aufgeladene Elektroautos können den Eigenverbrauch noch deutlicher erhöhen. Auch stationäre Solarstromspeicher im Haus steigern den Anteil des selbst genutzten Solarstroms, indem er mittags gespeichert und abends verbraucht wird. Sie und Elektroautos erhöhen den Anteil des eigenen Solarstroms am Stromverbrauch auf bis zu 60 Prozent. Die Abhängigkeit von steigenden Strompreisen sinkt also. Gut sind auch nach Ost und West ausgerichtete Dachflächen. Belegt man beide mit Photovoltaikmodulen, ergibt sich eine größere genutzte Dachfläche, in Summe also mehr Solarstrom und einen in die Morgen- und Abendstunden verlängerten Ertrag für eine höhere Deckung des Strombedarfs im Haus.

Mit größeren Anlagen für die Zukunft gerüstet

Bedacht werden sollte: Je mehr Kilowatt man auf das Dach packt, desto günstiger wird der Einkauf pro Kilowatt installierter Leitung. Anlagen mit deutlich über zehn Kilowatt installierter Leistung sind bereits für 1.200 Euro pro Kilowatt zu haben. Die Solarstromkosten sinken daher auf rund zehn, elf Cent pro Kilowattstunde. „Wer ein geeignetes Dach hat, sollte sich daher ruhig für eine größere Anlage entscheiden. Zwar ist sie etwas weniger profitabel, da auch die verbesserte Einspeisevergütung nicht ganz kostendeckend ist“, sagt Pöter. „Hier sollten Hauseigentümer aber an die Zukunft denken und berücksichtigen, dass sie künftig verstärkt Wärmepumpen und Elektroautos nutzen werden. Das wiederum erhöht die äußerst profitable Selbstnutzung des Solarstroms und deckt einen größeren Teil des Strombedarfs im Haus ab. Dies ist auch die kostengünstigste Art, sich von Strompreiserhöhungen unabhängig zu machen.“ Wichtig ist daher, die Kapazität des Daches für die Solarmodule auszuschöpfen, diese machen inzwischen auch nur noch 40 Prozent der Kosten einer Solaranlage aus.

Weitere Neuerung: Volleinspeisung besser gefördert, Anlagenmix möglich

Wer sich dafür entscheidet, den gesamten Strom einzuspeisen, wird besonders gut gefördert – spart dann aber keinen Cent bei der Stromrechnung. Künftig gibt es also zwei Betreibermodelle mit einem jeweils unterschiedlichen Vergütungssatz, für Volleinspeisung und teilweisen Eigenverbrauch. Die Volleinspeisung rechnet sich vor allem, wenn man nur einen sehr geringen Stromverbrauch hat und daher nur ein kleiner Teil des erzeugten Stroms selbst genutzt werden kann, sowie bei großen Anlagen. Dieses Modell soll daher auch zu größeren Anlagen und zu einer besseren Dachausnutzung führen.

Bei der Volleinspeisung steigt die Vergütung für Anlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung von 6,24 Cent pro eingespeister Kilowattstunde auf 13,0 Cent – ein Anstieg auf rund das Doppelte. Bei Anlagen bis 40 Kilowatt sind es noch 10,9 Cent pro Kilowattstunde für den über zehn Kilowatt hinausgehenden Anlagenteil. Auch ohne den lukrativen Eigenverbrauch ergibt die Volleinspeisung Gewinn, da die Erzeugungskosten bei lediglich zehn bis zwölf Cent pro Kilowattstunde liegen.

Interessant ist auch das neue Flexi-Modell: Anlageneigentümer können vor jedem Kalenderjahr neu entscheiden, ob sie voll einspeisen oder einen Teil selbst nutzen wollen. Wenn sich etwa nach einer energetischen Haussanierung der Stromverbrauch mit einer Wärmepumpe erhöht oder sich die Besitzer ein E-Auto zulegen, lohnt sich beispielsweise vor Jahresende der Umstieg von der Volleinspeisung auf die Teileinspeisung. Das ermöglicht den profitablen Eigenverbrauch des Solarstroms.

Die neue Fassung erlaubt darüber hinaus, dass auf einem Haus zwei Anlagentypen angemeldet werden können, eine zum teilweisen Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung. So können Eigentümer zum Beispiel eine 5-Kilowatt-Anlage für den Eigenverbrauch und Teileinspeisung anmelden und zusätzlich noch eine 10-Kilowatt-Volleinspeiseranlage, die dann später auch in eine Eigenverbrauchsanlage umgewandelt werden kann. Voraussetzung dafür ist jedoch eine gesonderte Messeinrichtung für beide Anlagen, was das Ganze etwas teurer macht.

Steuerliche Vereinfachung

Zu guter Letzt soll es auch einen Abbau bürokratischer Hemmnisse geben, die viele Hauseigentümer bislang von dem Kauf einer Photovoltaikanlage abgehalten haben: Beispielsweise sollen zukünftig auch Eigentümer von Anlagen bis 30 Kilowatt installierter Leistung selbst entscheiden können, ob sie die Einkünfte aus der Solarstromproduktion in ihrer Einkommensteuererklärung angeben oder nicht. Noch ist allerdings unklar, wann die für die nächste Novelle geplante Regelung in Kraft treten wird. Bislang lag die Grenze bei zehn Kilowatt. Stellt man den Antrag auf Steuerbefreiung, geht das Finanzamt davon aus, dass keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt und es sich bei der Solarstromerzeugung um eine „Liebhaberei“ handelt. Die Gewinne müssen dann nicht versteuert werden. Eine weitere Änderung ist der einfachere Netzanschluss: Für Anlagen bis 30 Kilowatt installierte Leistung muss der Netzbetreiber nicht mehr anwesend sein, es reichen Elektrofachleute.

Fazit: Photovoltaikanlagen lohnen sich künftig wieder mehr. „Je nach Anlagengröße und Höhe des Eigenverbrauchs gilt: Die Investition ist nach rund 15 Jahren über die Einspeisevergütung und den geringeren Bezug von Strom aus dem Netz abbezahlt“, erklärt Franz Pöter vom Solar Cluster. „Danach liefert sie mindestens für zehn bis 15 Jahre günstigen Strom. Das ergibt am Ende einen schönen Gewinn, erhöht die Unabhängigkeit und verringert den CO2-Ausstoß. Hauseigentümer sollten sich daher unbedingt eine Solaranlage zulegen“, betont Pöter. „Es ist der einzige Bestandteil des Hauses, der mehr einbringt, als er kostet. Darüber hinaus trägt der Solarstrom zum Schutz des Klimas bei.“

Infokasten

Neue Regeln für die Förderung von Photovoltaikanlagen

Die wichtigsten Neuerungen bei der Förderung von Photovoltaikanlagen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

– Teileinspeisung: Der Vergütungssatz ist für Hausdachanlagen unter zehn Kilowatt installierte Leistung nun von 6,24 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Solarstrom auf 8,2 Cent gestiegen.
– Volleinspeisung: Die Einspeisevergütung für Anlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung steigt von 6,24 Cent pro eingespeister Kilowattstunde auf 13,0 Cent
– Flexi-Modell: Anlageneigentümer können vor jedem Kalenderjahr neu entscheiden, ob sie voll einspeisen oder einen Teil selbst nutzen wollen.
– Anlagenmix möglich: Auf einem Haus können zwei Anlagentypen angemeldet werden; eine zum teilweisen Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung.
– Steuerliche Vereinfachung: Einnahmen aus Anlagen bis 30 Kilowatt installierter Leistung sollen bald nicht mehr versteuert werden müssen.
– Einfacher Netzanschluss: Der Netzbetreiber muss nicht mehr anwesend sein.

Infokasten

• Aktuelles zur Solarenergie twittert Solar Cluster BW.
• Informationen gibt es auch auf Facebook und Youtube.
• Kontakte, Kooperationen und Wissensaustausch: Jetzt Mitglied werden!

Über Solar Cluster Baden-Württemberg e.V

Das Solar Cluster Baden-Württemberg e.V. vertritt und vernetzt rund 60 Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus allen Teilen der solaren Wertschöpfungskette. Ziele der südwestdeutschen Branchenvereinigung sind der beschleunigte Ausbau der Solarenergie in Baden-Württemberg und die Unterstützung der regionalen Solarbranche. Seinen Mitgliedern bietet der Verein zahlreiche Möglichkeiten, Kontakte zu Unternehmen, Forschung und Politik zu knüpfen, regelmäßige Veranstaltungen sowie eine starke Stimme in der Öffentlichkeit.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Solar Cluster Baden-Württemberg e.V
Meitnerstr. 1
70563 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 7870309
http://www.solarcluster-bw.de

Ansprechpartner:
Franz Pöter
Telefon: +49 (711) 7870-309
E-Mail: franz.poeter@solarcluster-bw.de
Axel Vartmann
PR-Agentur
Telefon: +49 (761) 380968-23
Fax: +49 (761) 380968-11
E-Mail: vartmann@solar-consulting.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel