Die Deutsche Balaton AG mit Sitz in Heidelberg hat am 07. Juni 2022 ihre Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für alle Aktien der Biofrontera AG bekanntgegeben. Sie hat am 15. Juli 2022 die Angebotsunterlage veröffentlicht. Die Angebotsunterlage wurde der Biofrontera AG am 20. Juli 2022 von der Deutsche Balaton AG übermittelt.

Zwischenzeitlich haben die Biofrontera AG verschiedene Anfragen von Aktionärinnen und Aktionären in Bezug auf das Übernahmeangebot bzw. die Angebotsunterlage erreicht. Die Biofrontera AG weist daher darauf hin, dass Vorstand und der Aufsichtsrat der Biofrontera AG eine begründete Stellungnahme zu dem Übernahmeangebot sowie zu jeder seiner Änderungen gem. § 27 WpÜG abgeben werden.

Die Veröffentlichung der Stellungnahme wird im Internet unter https://www.biofrontera.com/ im Bereich "INVESTOREN" voraussichtlich bis zum 01. August 2022 erfolgen.

Über die Biofrontera AG

Die Biofrontera AG ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das auf die Entwicklung und den Vertrieb dermatologischer Medikamente und medizinischer Kosmetika spezialisiert ist. Das Leverkusener Unternehmen entwickelt und vertreibt innovative Produkte zur Heilung, zum Schutz und zur Pflege der Haut. Zu den wichtigsten Produkten gehört Ameluz®, ein verschreibungspflichtiges Medikament zur Behandlung von hellem Hautkrebs und dessen Vorstufen. Ameluz® wird seit 2012 in der EU und seit Mai 2016 in den USA vermarktet. In Europa vertreibt das Unternehmen zudem die Dermokosmetikserie Belixos®, eine Spezialpflege für geschädigte oder erkrankte Haut. Biofrontera hat eines der wenigen deutschen Unternehmen eine zentralisierte europäische und eine US-Zulassung für ein selbst entwickeltes Medikament erhalten. Die Biofrontera-Gruppe wurde 1997 von Prof. Dr. Hermann Lübbert gegründet und ist an der Frankfurter Börse (Prime Standard) und im US-Freiverkehr (BFAGY) gelistet. http://www.biofrontera.com/

Zukunftsgerichtete Aussagen: Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung sind zukunftsorientiert im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Diese Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen wie "antizipieren", "glauben", "prognostizieren", "schätzen" und "beabsichtigen", unter anderem, gekennzeichnet sein. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Annahmen des Managements der Biofrontera AG, die nach bestem Wissen und Gewissen getroffen wurden und ihrer Meinung nach angemessen sind. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Leistung oder der Erfolg des Unternehmens oder der Branche wesentlich von den Ergebnissen, der Finanzlage, der Leistung oder dem Erfolg abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Auf solche Aussagen sollte kein übermäßiges Vertrauen gesetzt werden. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich nur auf das Datum, an dem sie gemacht werden, und das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten.

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