MAX Automation SE: LG Düsseldorf gibt Antrag auf gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung sowie Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 2 AktG statt
Durch Beschluss vom 26. Juli 2022, welcher der MAX Automation SE heute zugestellt wurde, hat das Landgericht Düsseldorf dem Antrag des Aktionärs Klaus Schulze, Eschborn, auf gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung und Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 2 AktG Weiterlesen