Der russische Überfall auf die Ukraine am 24. Februar 2022 hat direkte Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft und auf deren Versicherungen – sowohl in der Ukraine, in Russland und Belarus als auch in Deutschland. Torsten Steinwachs ist nicht nur Mitglied der Deutsch-Russischen Juristenvereinigung, der Rechtsanwalt gilt auch als Versicherungsexperte in komplexen Fällen. Er erläutert hier, mit welchen Konsequenzen deutsche Unternehmen in Kriegszeiten wie diesen zu rechnen haben.

Bis zum Februar 2022 gab es vielfältige wirtschaftliche Verflechtungen des deutschen Mittelstands mit russischen und ukrainischen Unternehmen. Im- und Export liefen, Tochtergesellschaften in den beiden Ländern produzierten und handelten vielfältige Waren. 2021 lag Russland mit 26,65 Milliarden Euro noch auf Platz 14 beim Umsatz der Länder, in die deutsche Unternehmen exportierten – bei den Importen immerhin auf Platz 12. Mit dem Einmarsch der russischen Truppen änderte sich die Situation drastisch: Viele Unternehmen schlossen ihre Tochtergesellschaften in Russland. Wer noch in das Land exportiert, sieht seine Reputation in Gefahr oder muss bei sanktionierten Gütern sogar mit Strafverfolgung rechnen.

Neu abschließen und teuer bezahlen

„Wenn die jeweiligen Waren noch exportiert werden dürfen, wird es jedoch zu Problemen bei der Transportversicherung kommen“, weiß Torsten Steinwachs. In der Transportversicherung besteht Deckung für See- und Lufttransport durch die entsprechenden vom Londoner Versicherungsmarkt definierten und preislich bestimmten Kriegsklauseln. „Soweit diese Klauseln in den Verträgen vorhanden waren, sind sie herausgekündigt worden und müssen von Fall zu Fall neu abgeschlossen und teuer bezahlt werden“, erklärt der Versicherungsfachmann.

Problemfall Russland

Das operative Geschäft in und mit Russland ist stark beeinträchtigt, insbesondere durch die westlichen Sanktionen und starke Hindernisse beim Zahlungsverkehr. Russland seinerseits hat Gegenmaßnahmen ergriffen, wie Enteignung von Sachanlagen oder Verstaatlichung privater Betriebe. Da Russland aber kein Kriegsgebiet ist, haben die Versicherungen vollen Deckungsschutz. Wegen der westlichen Sanktionen untersagte Russland jedoch die Zusammenarbeit mit Versicherungen und Rückversicherungen aus „unfreundlichen Staaten“ wie Deutschland. Das Land ist somit vom internationalen Versicherungsmarkt abgeschnitten. Tochtergesellschaften westlicher Versicherungen dürfen jedoch mit lokaler russischer Lizenz weiterarbeiten. Damit bleibt als einziger Weg für deutsche Tochterunternehmen in Russland, örtliche russische Makler einzuschalten. Die Versicherung ist dann nur in Rubel erhältlich, die Deckungssummen liegen niedriger und die Finanzkraft russischer Versicherer schwindet zusehends.

Versicherung fürs Kriegsgebiet

Sprechen wir bei Russland über Handels- und Produktionsprobleme, sehen sich Unternehmen, die in der Ukraine investiert hatten, verheerenden Kriegsschäden ausgesetzt. Seit dem Einfall der russischen Truppen am 24. Februar 2022 wird das gesamte Staatsgebiet der Ukraine versicherungstechnisch als Kriegsgebiet betrachtet. Die Versicherungsverträge laufen auch im Kriegsfall grundsätzlich bis zum vertraglichen Ablaufdatum weiter. Die Deckung wird aber eingeschränkt. Denn Schäden mit direktem oder indirektem Kriegsbezug sind in fast allen Versicherungssparten ausgeschlossen. Parallel wurde in der Ukraine das Kriegsrecht ausgerufen und Zahlungsflüsse mit dem Ausland eingestellt. Den Unternehmen bleiben somit nur lokale ukrainische Versicherungen.

Limite werden reduziert oder gestrichen

Zwar ist Belarus kein Kriegsgebiet, es wird aber von westlichen Versicherungen nicht mehr mit Deckung versorgt. Zudem hat Belarus die Zusammenarbeit mit westlichen Versicherungen verboten. Auch wenn in den mehr oder weniger am Krieg beteiligten Ländern die politischen Risiken beispielsweise bei der Warenkreditversicherung mitversichert sein sollten, werden Limite von den Gesellschaften reduziert oder ganz gestrichen. Hermes-Bürgschaften für Exporte nach Russland und Belarus hat der Bund seit dem 24. Februar 2022 ausgesetzt. Eingehende Anträge werden nicht bearbeitet.

Es gibt dennoch Möglichkeiten zu versichern

 „In den drei Ländern Russland, Ukraine und Belarus sind Deckungen durch Versicherungen nicht oder nur schwer zu erhalten“, betont Steinwachs. Richtig komplex wird es bei Auswirkungen auf bestehende Vermögensschadens-Haftpflichtversicherungen in Insolvenzverfahren. Doch der Wirtschaftsmediator weiß Rat: „Oftmals gibt es Möglichkeiten, Lieferungen und Leistungen zu versichern, wenn man die Vertragsdetails genau studiert hat und gegebenenfalls bereit ist, höhere Versicherungsbeiträge zu zahlen. In jedem Falle sollten bei Versicherungsverträgen, die Russland, Belarus und die Ukraine tangieren, immer Experten ins Boot geholt werden, die die möglichen Fallstricke identifizieren und bei der Suche nach Lösungen die zielführenden Wege beschreiten können.“

Über die BMS Bond Management Support GmbH & Co KG

Torsten Steinwachs ist Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator und Geschäftsführender Partner der BMS Bond Management Support GmbH. Er berät seit mehr als 20 Jahren Unternehmen sowie Kreditinstitute und Kreditversicherer bei der Herauslegung und Inanspruchnahme von Avalen national wie international. Mit der BMS übernimmt er zudem das Aval-Management für Kreditinstitute, Kreditversicherer und Unternehmen der Branchen Bau, Anlagenbau und Erneuerbare Energien.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BMS Bond Management Support GmbH & Co KG
Wiesenhüttenplatz 26
60329 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 8740309-00
Telefax: +49 (69) 8740309-10
http://www.bms-bond.com

Ansprechpartner:
Torsten Steinwachs
Telefon: +49 69 8740309-00
E-Mail: torsten.steinwachs@bms-bond.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel