Die Bundesnetzagentur hat heute die Verordnung über regulatorische Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen verkündet. Die Verordnung tritt am 18. November 2022 in Kraft.

Die LNG-Verordnung schafft einen verlässlichen Regulierungsrahmen für LNG-Anlagen und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit mit Gas,“ sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage ist es erforderlich die Gasversorgung in Deutschland hinsichtlich der Herkunftsquellen zu diversifizieren. Ein Fokus liegt dabei auf der Errichtung schwimmender LNG-Anlagen (sog. Floating Storage and Regasification Units – FSRU). Um eine Versorgungssicherheit mit Gas gewährleisten zu können sollen schwimmende LNG-Anlagen noch in diesem Winter in Betrieb gehen. Vor Beginn einer Nutzung der LNG-Anlagen in Deutschland musste ein verlässlicher Regulierungsrahmen geschaffen werden.

Die LNG-Verordnung der Bundesnetzagentur dient der Ausgestaltung regulatorischer Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen. Sie regelt die Grundzüge der Kapazitätsvergabe und des Kapazitätsmanagements, der Entgeltbestimmung bzw. der zugrundeliegenden Bestimmung von Kosten für den Betrieb von LNG-Anlagen sowie eine gesonderte Eigenkapitalverzinsung für LNG-Anlagen.

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