Wem gehören Labor- und Messdaten? Wie lassen sich diese rechtssicher und gewinnbringend nutzen? Wie sieht die Zukunft des Datenhandels in der Laborbranche aus? Wer Antworten auf diese und weitere Fragen wollte, war beim VUPinar: "Labore als Datenkraftwerke" richtig. Es war die Erstausgabe des neuen Veranstaltungsformats im Deutschen Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP), das den Informations- und Wissenstransfer in der Branche und Mitgliedschaft befördern soll.

Gleich in seiner Einführung ging VUP-Präsidiumsmitglied Dr. Florian Brill auf naheliegende und konkrete Szenarien für die weitere Verwendung von Labordaten ein. Seien es Ergebnisse aus hygienisch-mikrobiologischer Überprüfungen von Endoskopen, die zu einem Lagebild über die Aufbereitungsqualität solcher Geräte zusammengefasst werden könnten und momentan auch konkret von Geräteherstellern nachgefragt werden. Oder Ergebnisse von Legionellenuntersuchungen in Trinkwasserinstallationen, die in aggregierter Form für Verbraucher oder auch die öffentliche Hand zur Verfügung gestellt werden. Immer wieder stellen sich aber dem Praktiker im Labor folgende Fragen:
Kann und darf ich das machen? Wie lassen sich aus meinen Datenbeständen neue, ökonomisch sinnvolle Geschäftsmodelle finden?

Diesen Fragen stellte sich von rechtlicher Seite Prof. Dr. Jens Prütting, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Medizin- und Gesundheitsrecht an der Bucerius Law School Hamburg und von unternehmerischer Seite Raimund Föhrenbacher, Geschäftsführer der Testo Industrial Services DE, einem Mitgliedsunternehmen des VUP.

Jens Prütting zeigte zunächst den fundamentalen Unterschied zwischen Sach- und personenbezogenen Daten auf und beschied für erstere sehr viel Gestaltungs- und Nutzungsspielraum vor allem auf Basis des bürgerlichen Vertragsrechts. Seine klare Empfehlung hier: "Regeln Sie vieles und so konkret wie möglich in Verträgen oder in ihren AGBs!" Etwas anders und sehr viel sensibler sei mit personenbezogenen Daten umzugehen, deren Nutzung und Verwertung den Anforderungen und hohen Hürden der Datenschutzgrundverordnung bzw. auch dem Bundesdatenschutzgesetz genügen müssten. Aber auch hier lassen sich, allemal für Laborunternehmen, Erlaubnistatbestände finden, die auf sehr klarem rechtlichen Fundament stehen, allemal dann, wenn mit der Nutzung Forschungszwecke verbunden seien.

Raimund Föhrenbacher stellte in seinem Vortrag anhand konkreter Anwendungsbeispiele "die Reise" eines Kalibrierlaboratoriums und die wichtigen unternehmerischen Fragestellungen auf dem Weg in eine mögliche "Drittnutzung" von Labor- und Messdaten vor. Dabei wird eindrucksvoll sichtbar, wie wichtig Interdisziplinarität und Vernetzung auch über den Tellerrand des eigenen Unternehmens waren und sind, um neue Geschäftsmodelle zu finden. Um Daten als "neues Öl" im digitalen Zeitalter wirklich sinnvoll zu nutzen, plädierte Föhrenbacher am Ende für gemeinsame digitale Laborplattformen – ein Thema, dem man sich auch unter dem Dach des VUP stellen sollte. Zuvor sprach sich auch Prof. Prütting in seinen abschließenden Handlungsempfehlungen für derartige Konglomerate aus.

In seiner Zusammenfassung dieser Erstausgabe eines VUPinars im VUP stellte Florian Brill die herausgearbeiteten Erkenntnisse und den möglichen Handlungsbedarf für den VUP heraus. So könnten z.B. Musterverträge oder Muster-AGBs oder weitere Empfehlungen z.B. zur (präventiven) Trennung von Sach- und personenbezogenen Daten im VUP entstehen.

VUP-Geschäftsfürher Anton Blöth verwies auf abschließend auf kommende VUPinare, die bereits in der Pipeline stehen, so z.B. zur neuen UBA-Empfehlung für Legionellen-Untersuchungen nach TrinkwV oder analytisch-methodischen Fragen rund um das Inkrafttreten der Mantelverordnung (Ersatzbaustoffe).  

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