Vor den abschließenden Verhandlungen zur Überarbeitung der Erneuerbaren Energien Richtlinie der EU (RED III) appelliert Artur Auernhammer, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Bioenergie (BBE), an die Verhandler, sich ihrer Verantwortung für das Gelingen der Energiewende und der Zukunft der heimischen Bioenergie bewusst zu sein: „Die Verhandlungsführer der Europäischen Kommission, des Parlaments und des Rates müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie mit der RED III entscheiden, ob eine sichere, bezahlbare und klimaneutrale Energieversorgung in der EU erreichbar sein wird. Als Bioenergiebranche begrüßen wir ausdrücklich, dass die EU ein deutlich höheres Ziel für den Ausbau erneuerbarer Energien verankern möchte. Kein Verständnis haben wir deshalb für Diskussionen, die die Nachhaltigkeit von heimischem Holz als Energieträger in Frage stellen. Rat, Kommission und Parlament sind gefordert, mit der RED III einen Rahmen zu schaffen, der die nachhaltige Forstwirtschaft und Holzenergienutzung in Deutschland berücksichtigt und nicht in Frage stellt.“

Für den 29. März steht die nächste Verhandlungsrunde zwischen Europäischer Kommission, Parlament und Rat im so genannten Trilogverfahren zur Überarbeitung der Erneuerbaren Energien Richtlinie der EU an. Strittig im Verfahren ist unter anderem noch, welche Anforderungen an die energetische Holznutzung zukünftig gelten sollen. Das Europäische Parlament hatte hier weitreichende Einschränkungen gefordert, die vom Europäischen Rat abgelehnt werden. Der BBE-Vorsitzende weist darauf hin, dass in Deutschland seit mehr als 300 Jahren nachhaltige Forstwirtschaft betrieben werde und eine umfassende Gesetzgebung die Nachhaltigkeit der Holznutzung sicherstelle. „Es ist weder die Aufgabe der EU, mit der Energiegesetzgebung in die nachhaltige Forstwirtschaft Deutschlands hineinzuregieren, noch unsinnige und überbordende Regelungen für die energetische Holzverwendung aufzustellen. Wer jetzt mit der RED III den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben will, muss auch dafür sorgen, dass es Erfüllungsoptionen gibt und nicht neue Hürden aufgebaut werden“ kritisiert Auernhammer. Auf Kritik des BBE-Vorsitzenden stoßen die Vorschläge des Parlaments, die Förderfähigkeit von Holzenergie einzuschränken, über das so genannte Kaskadenprinzip Vorgaben zur Verwendungsreihenfolge bei Holz festzuschreiben, Tabuflächen im Wald für die Energieholzgewinnung auszuweiten und für bestehende Holzheizkraftwerke und Biogasanlagen rückwirkend Anforderungen für die Treibhausgasminderung der erzeugten Energie einzuführen.

Der BBE-Vorsitzende betont die Herausforderung, die die Erreichung der Klimaziele darstelle: „Das Umweltbundesamt hat erst vor zwei Wochen in der Emissionsabschätzung festgehalten, dass der Verkehrs- und Gebäudesektor letztes Jahr wieder die Ziele des Klimaschutzgesetzes nicht eingehalten haben. Gerade für die Wärmewende können wir nicht auf nachhaltige, moderne Holzenergie verzichten. Wir brauchen jetzt alle erneuerbaren Energien, um zukünftig die immer strenger werdenden Klimaziele einzuhalten und schnell, aber auch bezahlbar, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren.“

Über Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE)

Der Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE) ist der Dachverband des bundesdeutschen Bioenergiemarktes. Er wurde 1998 gegründet, um der Vielfalt des Bioenergiemarktes mit all seinen Erscheinungsformen und Technologielinien im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor gerecht zu werden. Im BBE sind die Marktakteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette des biogenen Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarktes organisiert: vom Biomasseanbau und ihrer Bereitstellung über den Maschinen- und Anlagenbau bis hin zu der Planung und dem Betrieb von Bioenergieanlagen in den unterschiedlichen Sektoren. Forschungseinrichtungen und Universitäten ergänzen das Kompetenzfeld des Netzwerkes und tragen zu einem kontinuierlichen Know-how Transfer bei.

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