Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) hat gemeinsam mit dem Bundesverband Der Mittelstand. BVMW und führenden mittelständischen Unternehmern und Geschäftsführern aus den Reihen der Digitalverbände der Mittelstandsallianz Position zur bevorstehenden europäischen Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (EU AI Act) bezogen. Das ist im Rahmen eines Roundtable mit Experten und Entscheidungsträgern aus der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Europäischen Parlament geschehen.

„Künstliche Intelligenz wird eine wirtschaftliche Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts für die Unternehmen des deutschen Mittelstands sein", sagt Markus Jerger, Vorsitzender des Bundesverbandes Der Mittelstand. BVMW, und ergänzt: „Sie wird neue und effiziente Lösungen etwa zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Rohstoffnutzung bieten." Bei der Nutzung von KI, so Jerger, müsse der Schutz von Bürger- und Verbraucherschutzrechten konsequent mitgedacht werden. „Die KI-Verordnung darf aber nicht zu einer Pauschalregulierung führen. Technologieoffenheit ist kein Modewort – sie muss zentraler Bestandteil einer Digitalisierungsstrategie sein, damit Europa im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig bleibt", betont der BVMW-Vorsitzende.

„Der AI Act bietet die große Chance, den starken Abhängigkeiten von KI-Anbietern aus China und den USA etwas entgegenzusetzen, um unsere digitale Souveränität zu wahren und den Wohlstand der Zukunft zu sichern“, sagt Dr. Oliver Grün, Präsident und Vorstandsvorsitzender des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi): „Statt eines Wettbewerbsvorteils für europäische KI-Entwickler und -Anwender kann auch ein Nachteil entstehen, wenn bei der Regulation Compliance-Prüfungen zu kompliziert und entsprechende Compliance-Kosten zu hoch sind. Deshalb kommt es jetzt darauf an, den AI Act innovations- und mittelstandsfreundlich zu gestalten, damit wir Wertschöpfung für vertrauenswürdige KI hier in Europa halten können.“

„Deutschland und Europa können mit dem AI Act Standards setzen und die globale Blaupause für eine faire Regulierung von Künstlicher Intelligenz schaffen“, betont Dirk Freytag, Präsident des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW): „Mit der richtigen Ausgestaltung wird Europas Wettbewerbsfähigkeit gestärkt. Entscheidend ist dabei, europäische Werte in den Mittelpunkt zu stellen, parallele technologische Entwicklungen wie das Metaverse positiv zu begleiten und Innovationen mit fairer Ausgestaltung zu fördern, statt pauschal zu bremsen.“

Der AI Act ist ein Gesetzesvorhaben der Europäischen Union, die sich zum Ziel gesetzt hat, einen flächendeckenden Rechtsrahmen für den gesellschaftlichen und kommerziellen Umgang mit KI-Anwendungen zu schaffen. Über ein an Risikokategorien ausgerichtetes Stufen-System sollen Anwendungen von Künstlicher Intelligenz in den Fokus der Regulatoren gerückt werden, die aus Sicht des Bürgerrechts- und Verbraucherschutzes im besonderen Maße relevant sind. Ein solch flächendeckender regulatorischer Umgang mit der Technologie sucht bislang noch seinesgleichen, was sowohl Chancen als auch Risiken birgt.

BVMW, BITMi und BVDW fordern die Verhandler der EU-Institutionen auf, eine ausgewogene, entwicklungsoffene Regulierung für alle Beteiligten zu gestalten. Insbesondere mit Blick auf die disruptiven Entwicklungen ist ein schnelles, aber vor allem gut überlegtes Handeln Voraussetzung, um europäische Interessen zu stärken.

Über den Bundesverband IT-Mittelstand e.V.

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (www.bitmi.de) vertritt über 2.500 mittelständische IT-Unternehmen und ist damit der größte IT-Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband IT-Mittelstand e.V.
Pascalstraße 6
52076 Aachen
Telefon: +49 (241) 1890-558
Telefax: +49 (241) 1890-555
http://www.bitmi.de

Ansprechpartner:
Isabel Weyerts
Verbandsreferentin
Telefon: +49 (241) 1890558
Fax: +49 (241) 1890555
E-Mail: isabel.weyerts@bitmi.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel