Die TEAG Thüringer Energie AG wird zum 1. Oktober die Preise für alle ihre Erdgaskunden spürbar reduzieren. Die Preissenkungen betrifft rund 70.000 Kunden in der Grundversorgung, den klassischen Produktverträgen und gilt auch für Kunden mit laufenden Festpreisverträgen. Konkret wird der Kilowattstundenpreis um 0,559 Cent brutto pro Kilowattstunde reduziert. Für den typischen TEAG-Erdgas-Kunden mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden bedeutet dies mindestens eine Einsparung von ca. 110 Euro im Jahr. 

Eine weitere Einsparung von zusätzlich bis zu 400 Euro für einen typischen TEAG-Erdgas-Kunden ist mit einem Produktwechsel ins TEAG.Gas extra möglich. Wer über das Online-Kundenportal (www.teag-energiebanking.de) oder über die TEAG EnergieBanking-App ins Extra mit 24-monatiger Preisgarantie wechselt, kann in Summe über eine Preisersparnis von bis zu 600 Euro realisieren. Mit der Preissenkung ab 1. Oktober 2023 gibt die TEAG sowohl Kostenerleichterungen aus dem Rückgang der Gas-Sicherungsumlage – als auch Effekte beim Energieeinkauf weiter.         

Wissenswertes rund um die Preissenkung

Was sind die Gas-Sicherungsumlagen und welche Kosten sind darin enthalten?

Die Bundesregierung hat die Einführung der so genannten Gas-Sicherungsumlagen zum 1. Oktober 2022 beschlossen. Laut Gesetzgeber sollen die drei enthaltenen Umlagen von allen Gaskunden gleichermaßen getragen werden: Die Speicherumlage soll die Kosten für die Befüllung der Gasspeicher verteilen. Die Bilanzierungsumlage deckt die Regel- und Ausgleichsenergiekosten der Gasnetzbetreiber, um das Gasnetz stabil zu halten. Die Konvertierungsumlage finanziert die jeweilig notwendige Umwandlung der verschiedenen Gassorten (H-Gas und L-Gas) bei der Endkundenbelieferung, damit vor Ort keine Versorgungslücken entstehen.

Müssen die Abschläge angepasst werden?

Nein, dies ist nicht nötig. Selbstverständlich hat jeder Kunde die Möglichkeit, seinen Abschlag jederzeit selbst anzupassen. Das geht am schnellsten im TEAG-Online-Kundenportal unter: www.teag-energiebanking.de oder die TEAG EnergieBanking-App.

Muss der Zählerstand mitgeteilt werden?

Dies ist nicht nötig. Die TEAG berechnet den Zählerstand zur Preissenkung automatisch anhand des bisherigen Verbrauchs. Wer den Zählerstand trotzdem melden möchte, kann dies jederzeit tun; ebenfalls über das TEAG-Online-Kundenportal unter www.teag-energiebanking.de oder die TEAGEnergieBanking-App.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

Ja. Zum 1. Oktober 2023 kann der Vertrag ohne Fristen gekündigt werden. Aufgrund der aktuellen Marktsituation bitten wir zu bedenken, dass nach einer Kündigung ein neuer Gas-Lieferant benötigt wird. Ohne einen neuen Gas-Lieferanten erfolgt automatisch für drei Monate eine wesentlich teurere Gasbelieferung vom jeweiligen Ersatzversorger.

Liege ich nach der Preissenkung unter der Gaspreisbremse?

Das kommt auf Ihren aktuellen Vertrag an. Kunden, die nach der Preissenkung einen Brutto-Verbrauchspreis über 12 Cent pro Kilowattstunde zahlen, profitieren trotzdem! Zum einen gilt die Preisbremse nur für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs (jede weitere verbrauchte Kilowattstunde kostet damit nach der Preissenkung weniger), zum anderen läuft die Preisbremse voraussichtlich zum 31. Dezember 2023 aus, so dass die Preissenkung auf den gesamten Verbrauch ab dem 1. Januar 2024 wirkt.

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