Ein neues Verzeichnis soll die Bevölkerung über Leistungen und Qualität von Krankenhäusern informieren. Patienten sollen es damit leichter haben, das richtige Krankenhaus für ihre Behandlung zu finden. 

Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz will der Gesetzgeber die Krankenhäuser dazu verpflichten, die erforderlichen Daten über ihre personelle Ausstattung, das Leistungsangebot und bestimmte Qualitätsaspekte an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zu übermitteln. Für das Verzeichnis aufbereitet werden die Daten dann durch das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Das Leistungsangebot der Krankenhäuser soll nach 65 Leistungsgruppen dargestellt werden. Das Online-Verzeichnis ist Teil der geplanten umfassenden Krankenhausreform. Geplant ist, das Leistungsangebot am 1. April 2024 freizuschalten.

„Ob ein Krankenhaus über das Verzeichnis Patienten gewinnen kann, steht und fällt mit der Qualität der übermittelten Daten. Die Häuser sollten deswegen bereits jetzt prüfen, welche Daten nebst zugehöriger Dokumentation sie dem InEK zur Verfügung stellen können“, sagt Tim Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht bei Ecovis in München.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Tim Müller
Rechtsanwalt in München
Telefon: +49 (89) 217516-700
E-Mail: tim.mueller@ecovis.com
Anika Knop
Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (89) 5898-1323
E-Mail: anika.knop@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel