Im Zuge eines wegweisenden Urteils hat das Oberlandesgericht Saarbrücken am 16. November 2022 (Az. 5 U 8/22) eine Entscheidung getroffen, die weitreichende Konsequenzen für Versicherungsnehmer im Bereich der Berufsunfähigkeits-Versicherungen haben könnte. Die Frage, ob eine "taktische Krankschreibung" – eine kurzfristige Krankschreibung aufgrund psychischer Belastungsstörungen, die durch berufliche Tätigkeiten verursacht wurden – im Versicherungsantrag verschwiegen werden darf, stand im Mittelpunkt des Rechtsstreits.

Das Gericht urteilte, dass, wenn ein Versicherungsnehmer bewusst im Antrag verschweigt, dass er in der Vergangenheit aufgrund einer durch seine berufliche Tätigkeit ausgelösten psychischen Belastungsstörung krankgeschrieben wurde, der Versicherer das Recht habe, vom Vertrag zurückzutreten. Das bedeutet, dass die Versicherung im Ernstfall nicht verpflichtet ist, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der konkrete Fall, der vor Gericht verhandelt wurde, betrifft einen Versicherungsnehmer, der Jahre zuvor aufgrund einer psychischen Belastungsstörung, die mit seiner beruflichen Tätigkeit in Verbindung stand, kurzzeitig krankgeschrieben war. Diese Information hatte er jedoch im Antrag für die Berufsunfähigkeits-Versicherung verschwiegen. Der Versicherer argumentierte, dass diese bewusste Verschleierung eine arglistige Täuschung darstelle und somit das Recht auf Vertragsrücktritt begründe.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken stützt sich auf die Argumentation, dass die Offenlegung relevanter Gesundheitsinformationen im Antrag von essentieller Bedeutung für die Vertragsbeziehung zwischen Versicherungsnehmer und -geber ist. Eine bewusste Verschweigung könne die Grundlage des Vertrauens erschüttern, das für einen fairen und transparenten Vertragsabschluss notwendig sei.

Die Entscheidung könnte wegweisend für die Branche sein und die Bedeutung einer umfassenden Offenlegung von Gesundheitsinformationen im Versicherungsantrag unterstreichen.

Kommentar:

Berufsunfähigkeitsversicherung: Das Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken und die Pflicht zur Offenlegung

Das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken in Bezug auf Berufsunfähigkeitsversicherungen stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung Klarheit und Transparenz innerhalb der Versicherungsbranche dar. Die Entscheidung, dass ein Versicherungsnehmer das Recht auf Vertragsrücktritt riskiert, wenn er bewusst eine ‚taktische Krankschreibung‘ im Antrag verschweigt, betont die kritische Bedeutung von Offenheit und Ehrlichkeit im Versicherungsprozess.

Es ist unbestreitbar, dass eine umfassende Offenlegung von Gesundheitsinformationen im Versicherungsantrag für eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Versicherungsnehmer und -geber unerlässlich ist. Das Gericht argumentierte überzeugend, dass die bewusste Verschleierung relevanter Informationen das Vertrauensfundament erschüttern kann, das für einen fairen und ausgewogenen Vertragsabschluss notwendig ist.

Das Urteil sendet daher ein wichtiges Signal an Versicherungsnehmer, ihre gesundheitlichen Vorgeschichten sorgfältig zu prüfen und alle relevanten Informationen im Antragsprozess zu teilen. Gleichzeitig stellt es sicher, dass Versicherungsunternehmen auf vollständige und genaue Angaben angewiesen sind, um eine realistische Risikobewertung vornehmen zu können.

Dieser Präzedenzfall könnte nicht nur für Versicherungsunternehmen, sondern auch für Verbraucher wegweisend sein, indem er die Bedeutung einer transparenten Kommunikation und einer fairen Vertragsgrundlage hervorhebt. Es bleibt abzuwarten, wie diese Entscheidung die Branche beeinflussen wird, aber es ist klar, dass sie die Standards für einen verantwortungsbewussten und aufrichtigen Umgang mit Versicherungsverträgen stärken wird.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
https://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel